Xxxxxx und Preise Musterklauseln

Xxxxxx und Preise. Die jeweils aktuellen Tarife und Preise der Dienste, SIM-Karten, Gutscheine für Guthaben und Guthaben-Aufladungen werden im Internet auf der Webseite von Lebara unter xxx.xxxxxx.xx zur Verfügung gestellt.
Xxxxxx und Preise. 4.1.1.Allgemein Die Tarife und Preise für die Dienstleistungen der Institution sind in der Taxordnung aufgeführt. Die Taxordnung bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Pensionsvertrages. Mit der Unterzeichnung dieses Pensionsvertrages erklärt der Bewohner bzw. dessen Vertreter, dass Seniorenzentrum Tägerig alte Xxxxxxxxxxx 00 Tel. +00 00 000 00 00 Fax +00 00 000 00 00 xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx 5. Januar 2016 Seite 3 von 7 er die aktuell geltende Taxordnung erhalten und gelesen hat und diese als Grundlage für die Verrechnung der vom Bewohner bezogenen Leistungen akzeptiert. Die Finanzierung der Institution hat gemäss Paragraph 14, Abs. 1 Pflegegesetz nach dem Grundsatz der voll kostendeckenden Tarife und Taxen zu erfolgen. Die Institution ist berechtigt, die Taxordnung jederzeit durch einseitige Erklärung zu ändern. Die Änderung der Taxordnung begründet keinen neuen Vertrag.
Xxxxxx und Preise. Die Zins- und Provisionssätze für Einlagen und Darlehen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx und auf Nachfrage bei den Fili- alen der Bank. Mangels ausdrücklicher anders lautender Verein- barung zwischen Ihnen und der Bank sind Zins- und Provisionssätze, Preise u.a.m. variabel. Unter variablen Sätzen ist zu verstehen, dass wir die Sätze ändern können. Die Bank kann variable Zinssätze fristlos ändern, wenn die Änderung zu Ihren Gunsten ist. Für die Änderung von Beträgen, die als "Zulagen/Abzüge", "Provision" oder "Marge" bezeichnet werden, gelten im Folgen- den die gleichen Regeln wie für Zinsen. Änderungen der Zinssätze, die als einschneidend bezeichnet werden können, sind individuell mitzuteilen. Soweit die Änderung nicht durch eine individuelle Mitteilung bekannt gegeben wird, informiert die Bank über die Änderungen durch Bekanntgabe oder durch Hinweis auf dem ersten Konto- auszug nach Wirksamwerden der Änderung. Die Bank kann Negativzinsen entweder auf Einlagen auf Ihren Konten oder auf Ihre gesamten Einlagen bei der Bank berech- nen. Die Bank kann Betragsgrenzen für die Berechnung des Negativzinses festlegen. Die Bank kann wählen, ob die Betrags- grenze pro Konto, nur für einen oder mehrere Kontotypen oder für bestimmte Kundentypen und -konzepte, gelten soll. Die Bank kann bestimmen, wie die Negativzinsen berechnet werden. Die Bank kann Sätze, Betragsgrenzen und Berechnungs- und Verzinsungsmethoden ändern. Wenn Sie mit der Bank Vereinbarungen über Darlehen, Kredite oder Finanzinstrumente haben, bei denen eine Benchmark verwendet wird, wie beispielsweise der Referenzzinssatz CIBOR, hat die Bank Alternativpläne erstellt, in denen beschrie- ben wird, wie eine neue Benchmark gefunden wird, wenn die vereinbarte Benchmark nicht länger berechnet wird. Die Alterna- tivpläne finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx. - Änderungen der Geld- oder Zinspolitik im In- oder Ausland, einschließlich einer Änderung der Zinssätze durch die däni- sche Nationalbank - Änderung des allgemeinen Zinsniveaus auf dem Geld- oder Obligationsmarkt - Änderung der Refinanzierungskosten der Bank - Änderungen bei Steuern und Abgaben Die Bank kann unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat den Zinssatz für Einlagen senken und den Zinssatz für Darlehen und Kredite erhöhen sowie die Provisionen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anheben, wenn die Bank dies aus geschäftlichen Gründen wünscht. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte: - Höhere Kosten bei der Kapitalbeschaffung - Höhere Kost...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und