Xxxxxxxxx Bedingungen für Personen in Berufsausbildung. Versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufs- ausbildung befinden. Die Besonderen Bedingungen entfallen für die versicherte Person mit Ablauf des Monats, in dem a) die Schul- oder Berufsausbildung endet, b) die Schul- oder Berufsausbildung aufgegeben bzw. für mehr als 6 Monate unterbrochen wird, c) das 34. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis wird ab dem Ersten des Monats, der auf den Eintritt eines unter a) bis c) genannten Ereignis- ses folgt, zu den normalen Bedingungen (AVB) weitergeführt. Der Eintritt des Ereignisses ist innerhalb von 2 Monaten durch Einreichen eines geeigneten Nachweises zu belegen. Ab die- sem Zeitpunkt ist der dann geltende Beitrag für den Neuzugang zu zahlen, der dem nunmehr erreichten Eintrittsalter ent- spricht. In den Beiträgen für die Krankheitskostenversicherung unter Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen ist kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung vorgesehen. Für die Dauer der Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen wird der für die versicherte Person bestehende Tarif durch ein angehängtes „A“ gekennzeichnet. Gültig in Verbindung mit AVB, Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der AXA Kranken- versicherung AG (TB 2012) Gültig ab 12/2012 VG079 Tarif ARL-U Auslandsreise-Langzeitversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung
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Xxxxxxxxx Bedingungen für Personen in Berufsausbildung. Versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufs- ausbildung befindenbefinden sowie Studenten der Humanmedizin. Die Besonderen Bedingungen entfallen für die versicherte Person mit Ablauf des Monats, in dem a) die Schul- oder Berufsausbildung endet, b) die Schul- oder Berufsausbildung aufgegeben bzw. für mehr als 6 Monate unterbrochen wird, c) das 34. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis wird ab dem Ersten des Monats, der auf den Eintritt eines unter a) bis c) genannten Ereignis- ses folgt, zu den normalen Bedingungen (AVB) weitergeführt. Der Eintritt des Ereignisses ist innerhalb von 2 Monaten durch Einreichen eines geeigneten Nachweises zu belegen. Ab die- sem Zeitpunkt ist der dann geltende Beitrag für den Neuzugang zu zahlen, der dem nunmehr erreichten Eintrittsalter ent- spricht. In den Beiträgen für die Krankheitskostenversicherung unter Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen ist kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung vorgesehen. Für die Dauer der Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen wird der für die versicherte Person bestehende Tarif durch ein angehängtes „A“ gekennzeichnet. Gültig in Verbindung mit AVB, Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der AXA Kranken- versicherung AG (TB 2012) Gültig ab 12/2012 VG079 VG041 Tarif ARLVZ Zahn-U Auslandsreise-Langzeitversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung
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Xxxxxxxxx Bedingungen für Personen in Berufsausbildung. Versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufs- ausbildung Berufsausbildung befinden. Die D ie Besonderen Bedingungen entfallen für die versicherte Person mit Ablauf des MonatsM onats, in dem dem
a) die Schul- oder Berufsausbildung endet, ,
b) die Schul- oder Berufsausbildung aufgegeben bzw. für mehr als 6 Monate M onate unterbrochen wird, ,
c) das 34. Lebensjahr vollendet wird. Das D as Versicherungsverhältnis wird ab dem Ersten des MonatsM onats, der auf den Eintritt eines unter a) bis c) genannten Ereignis- ses Ereignisse folgt, zu den normalen Bedingungen (AVB) weitergeführt. Der D er Eintritt des Ereignisses ist innerhalb von 2 Monaten M onaten durch Einreichen eines geeigneten Nachweises N ach- weises zu belegen. Ab die- sem diesem Zeitpunkt ist der dann geltende Beitrag für den Neuzugang N euzugang zu zahlenzah- len, der dem nunmehr erreichten Eintrittsalter ent- sprichtentspricht. In den Beiträgen für die Krankheitskostenversicherung unter Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen ist kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung vorgesehen. Für die Dauer D auer der Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen wird der für die versicherte Person bestehende Tarif durch ein angehängtes „A“ gekennzeichnet. Gültig G ültig in Verbindung mit AVB, Teil I Musterbedingungen M usterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MBM B/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der AXA Kranken- versicherung Krankenversicherung AG (TB 2012) Gültig -------- G ültig ab 12/2012 VG079 12/2015 Wichtige Information zu Ihrem Versicherungsschutz nach Tarif ARLVital300-U, Vital900-U Auslandsreise-Langzeitversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherungoder: Was wir von unseren Kunden häufig gefragt werden.
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Samples: Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeld Versicherung
Xxxxxxxxx Bedingungen für Personen in Berufsausbildung. Versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufs- ausbildung befindenbefinden sowie Studenten der Humanmedizin. Die Besonderen Bedingungen entfallen für die versicherte Person mit Ablauf des Monats, in dem a) die Schul- oder Berufsausbildung endet, b) die Schul- oder Berufsausbildung aufgegeben bzw. für mehr als 6 Monate unterbrochen wird, c) das 34. Lebensjahr vollendet wird. Das Versicherungsverhältnis wird ab dem Ersten des Monats, der auf den Eintritt eines unter a) bis c) genannten Ereignis- ses folgt, zu den normalen Bedingungen (AVB) weitergeführt. Der Eintritt des Ereignisses ist innerhalb von 2 Monaten durch Einreichen eines geeigneten Nachweises zu belegen. Ab die- sem Zeitpunkt ist der dann geltende Beitrag für den Neuzugang zu zahlen, der dem nunmehr erreichten Eintrittsalter ent- spricht. In den Beiträgen für die Krankheitskostenversicherung unter Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen ist kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung vorgesehen. Für die Dauer der Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen wird der für die versicherte Person bestehende Tarif durch ein angehängtes „A“ gekennzeichnet. Gültig in Verbindung mit AVB, Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der AXA Kranken- versicherung AG (TB 2012) Gültig ab 12/2012 VG079 Tarif ARL10/2013 VG034 Tarife VA6-U, VA6-900-U Auslandsreise-Langzeitversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung
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