Xxxxxxxxx Bedingungen für Personen in Berufsausbildung. Aus der Versicherung eines K indes werden Kosten erstattet, die durch die U nterkunft für eine Begleitperson entstehen. Voraussetzungen: 1. D as K ind hat das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet. 2. D ie Kosten der U nterkunft der Begleitperson sind nicht m it den allgem einen Krankenhaus- leistungen gem äß des Krankenhausentgeltgesetzes bzw. der Bundespflegesatzverordnung abgegolten. D ie Kosten werden für längstens 5 Tage gezahlt und werden je Tag bis zum zweifachen Satz der W ahlleistung für ein Zweibettzimm er des aufgesuchten Krankenhauses erstattet. e Volle Erstattung der rein ärztlichen Kosten der am bulant im unm ittelbaren Zusamm enhang m it einer leistungspflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführten Aufnahm e- und Abschluss- untersuchung durch den liquidationsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. In Erweiterung der N r. 18 TB 2012 "G ebührenordnungen" werden für vom liquidations- berechtigten Arzt persönlich erbrachte Leistungen im tariflichen Rahm en auch ohne vorherige Zusage Kosten bis zum 5-fachen Satz der G ebührenordnung für Ärzte erstattet, wenn hierzu eine rechtsgültige, individuelle "abweichende Vereinbarung" gem äß § 2 der G ebührenordnung für Ärzte getroffen wurde. D ie im Tarif genannten Prozentsätze beziehen sich stets auf den erstattungsfähigen R echnungs- betrag. Berechnen die Krankenhäuser nicht nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Kranken- hausentgeltgesetz sondern nach Pflegeklassen, so entspricht die 1. Pflegeklasse einem Einbettzimm er, die 2. Pflegeklasse einem Zweibettzimm er und die 3. Pflegeklasse der allgem einen Krankenhausleistung eines Krankenhauses. Bei verschiedenen U nterbringungsarten während eines Krankenhausaufenthaltes w ird anteilig der Zeit der U nterbringung geleistet. D en N achweis über die U nterbringungsart hat der Versiche- rungsnehm er zu führen. Versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden sow ie Studenten der H um anm edizin. D ie Besonderen Bedingungen entfallen für die versicherte Person m it Ablauf des M onats, in dem a) die Schul- oder Berufsausbildung endet, b) die Schul- oder Berufsausbildung aufgegeben bzw. für m ehr als 6 M onate unterbrochen w ird, c) das 39. Lebensjahr vollendet w ird (bis zum 31.03.2019 galt: das 34. Lebensjahr vollendet w ird). D as Versicherungsverhältnis w ird ab dem Ersten des M onats, der auf den Eintritt eines unter a) bis c) genannten Ereignisses folgt, zu den norm alen Bedingungen (AVB) weitergeführt.
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Samples: Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeld Versicherung
Xxxxxxxxx Bedingungen für Personen in Berufsausbildung. Aus der Versicherung eines K indes werden Kosten erstattetAufnahme- und Versicherungsfähigkeit in diesem Tarif besteht für die Heilberufe Arzt, die durch die U nterkunft für eine Begleitperson entstehenZahnarzt, Tierarzt und Apotheker sowie deren Familienangehörige. Voraussetzungen:
1. D as K ind hat das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet.
2. D ie Kosten der U nterkunft der Begleitperson Familienangehörige sind nicht m it den allgem einen Krankenhaus- leistungen gem äß des Krankenhausentgeltgesetzes Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder, solange sie mit dem Ver- sicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben; Kinder darüber hinaus solange sie von ihm wirtschaftlich abhängig sind. Krankenhaustagegeld bei stationärer Heilbehandlung (Krankheit, Unfall, Untersuchung und Behandlung wegen Schwanger- schaft und Entbindung) in der Bundespflegesatzverordnung abgegoltenversicherten Höhe. D ie Kosten werden Bei Psychotherapie wird das Krankenhaustagegeld höchstens für längstens 5 Tage gezahlt und werden je Tag bis zum zweifachen Satz der W ahlleistung für ein Zweibettzimm er des aufgesuchten Krankenhauses erstattet. e Volle Erstattung der rein ärztlichen Kosten der am bulant 30 Behandlungstage im unm ittelbaren Zusamm enhang m it einer leistungspflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführten Aufnahm e- und Abschluss- untersuchung durch den liquidationsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. In Erweiterung der N r. 18 TB 2012 "G ebührenordnungen" werden für vom liquidations- berechtigten Arzt persönlich erbrachte Leistungen im tariflichen Rahm en auch ohne vorherige Zusage Kosten bis zum 5-fachen Satz der G ebührenordnung für Ärzte erstattet, wenn hierzu eine rechtsgültige, individuelle "abweichende Vereinbarung" gem äß § 2 der G ebührenordnung für Ärzte getroffen wurde. D ie im Tarif genannten Prozentsätze beziehen sich stets auf den erstattungsfähigen R echnungs- betrag. Berechnen die Krankenhäuser nicht nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Kranken- hausentgeltgesetz sondern nach Pflegeklassen, so entspricht die
1. Pflegeklasse einem Einbettzimm er, die
2. Pflegeklasse einem Zweibettzimm er und die
3. Pflegeklasse der allgem einen Krankenhausleistung eines KrankenhausesKalenderjahr gezahlt. Bei verschiedenen U nterbringungsarten während ärztlicher Einweisung in einen Sanitätsbereich oder eine diesem gleichstehende Einrichtung wird das Krankenhaustage- geld nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 7 Tagen für jeden folgenden Tag eines Krankenhausaufenthaltes w ird anteilig der Zeit der U nterbringung geleistetsolchen Aufenthaltes gezahlt. D en N achweis über die U nterbringungsart hat der Versiche- rungsnehm er zu führenDas Krankenhaustagegeld beträgt höchstens 60 Euro. Versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden sow ie Studenten der H um anm edizinBerufs- ausbildung befinden. D ie Die Besonderen Bedingungen entfallen für die versicherte Person m it mit Ablauf des M onatsMonats, in dem
dem a) die Schul- oder Berufsausbildung endet,
, b) die Schul- oder Berufsausbildung aufgegeben bzw. für m ehr mehr als 6 M onate Monate unterbrochen w ird,
wird, c) das 39. Lebensjahr vollendet w ird (bis zum 31.03.2019 galt: das 34. Lebensjahr vollendet w ird)wird. D as Das Versicherungsverhältnis w ird wird ab dem Ersten des M onatsMonats, der auf den Eintritt eines unter
unter a) bis c) genannten Ereignisses Ereignis- ses folgt, zu den norm alen normalen Bedingungen (AVB) weitergeführt.. Der Eintritt des Ereignisses ist innerhalb von 2 Monaten durch Einreichen eines geeigneten Nachweises zu belegen. Ab die- sem Zeitpunkt ist der dann geltende Beitrag für den Neuzugang zu zahlen, der dem nunmehr erreichten Eintrittsalter ent- spricht. In den Beiträgen für die Krankheitskostenversicherung unter Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen ist kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung vorgesehen. Für die Dauer der Vereinbarung dieser Besonderen Bedingungen wird der für die versicherte Person bestehende Tarif durch ein angehängtes „A“ gekennzeichnet. Gültig in Verbindung mit AVB, Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der AXA Kranken- versicherung AG (TB 2012) Gültig ab 12/2012 Tarif KUR-U Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung
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Samples: Versicherungsbedingungen
Xxxxxxxxx Bedingungen für Personen in Berufsausbildung. Aus leit-A us der Versicherung eines K indes werden Kosten erstattet, die durch die U nterkunft für eine g Begleitperson entstehen. Voraussetzungen:
1. D as K ind hat das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet.
2. D ie Kosten der U nterkunft der Begleitperson sind nicht m it den allgem einen Krankenhaus- leistungen gem äß des Krankenhausentgeltgesetzes bzw. der Bundespflegesatzverordnung abgegolten. D ie Kosten werden für längstens 5 Tage gezahlt und werden je Tag bis zum zweifachen Satz der W ahlleistung für ein Zweibettzimm er des aufgesuchten Krankenhauses erstattet. e Volle Erstattung der rein ärztlichen Kosten der am bulant im unm ittelbaren Zusamm enhang m it einer leistungspflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführten Aufnahm e- und Abschluss- untersuchung durch den liquidationsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. In Erweiterung der N r. 18 TB 2012 "G ebührenordnungen" werden für vom liquidations- berechtigten Arzt persönlich erbrachte Leistungen im tariflichen Rahm en auch ohne vorherige Zusage Kosten bis zum 5-fachen Satz der G ebührenordnung für Ärzte erstattet, wenn hierzu eine rechtsgültige, individuelle "abweichende Vereinbarung" gem äß § 2 der G ebührenordnung für Ärzte getroffen wurde. D ie im Tarif genannten Prozentsätze beziehen sich stets auf den erstattungsfähigen R echnungs- betrag. Berechnen die Krankenhäuser nicht nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Kranken- hausentgeltgesetz sondern nach Pflegeklassen, so entspricht die
1. Pflegeklasse einem Einbettzimm er, die
2. Pflegeklasse einem Zweibettzimm er und die
3. Pflegeklasse der allgem einen Krankenhausleistung eines Krankenhauses. Bei verschiedenen U nterbringungsarten während eines Krankenhausaufenthaltes w ird anteilig der Zeit der U nterbringung geleistet. D en N achweis über die U nterbringungsart hat der Versiche- rungsnehm er zu führen. Versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden sow ie Studenten der H um anm edizin. D ie Besonderen Bedingungen entfallen für die versicherte Person m it Ablauf des M onats, in dem
a) die Schul- oder Berufsausbildung endet,
b) die Schul- oder Berufsausbildung aufgegeben bzw. für m ehr als 6 M onate unterbrochen w ird,
c) das 39. Lebensjahr vollendet w ird (bis zum 31.03.2019 galt: das 34. Lebensjahr vollendet w ird). D as Versicherungsverhältnis w ird ab dem Ersten des M onats, der auf den Eintritt eines unter
a) bis c) genannten Ereignisses folgt, zu den norm alen Bedingungen (AVB) weitergeführt.
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Samples: Private Krankenversicherung
Xxxxxxxxx Bedingungen für Personen in Berufsausbildung. Aus II. Ersatz der Versicherung eines K indes werden Kosten erstattetM ehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am W ohnort der versicherten Person zu 100 % , die durch die U nterkunft für eine Begleitperson entstehen. Voraussetzungen:sofern
1. D as K ind hat das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet.dieser m edizinisch sinnvoll sow ie vertretbar ist und
2. vom Versicherer bzw. dessen A ssistance organisiert w ird oder vorab eine Zusage des Versicherers erfolgte. M edizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport insbesondere, wenn - die Krankenhausbehandlung im Ausland nach der Prognose des behandelnden Arztes am Aufenthaltsort die D ie auer von 14 Tagen übersteigen w ird oder - die Kosten der U nterkunft der Begleitperson sind nicht Behandlung im it Ausland voraussichtlich die Kosten für den allgem einen Krankenhaus- leistungen gem äß des Krankenhausentgeltgesetzes bzw. der Bundespflegesatzverordnung abgegoltenRücktransport übersteigen. D ie Entscheidung darüber, ob der Rücktransport m edizinisch sinnvoll und vertretbar ist, erfolgt durch einen beratenden Arzt des Versicherers bzw. dessen A ssistance, der sich hierzu m it dem behandelnden Arzt am Aufenthaltsort berät. W ird der Rücktransport nicht vom Versicherer bzw. dessen A ssistance organisiert, so gelten folgende H öchstbeträge: innerhalb Europas m ax. 5.000,- Euro; außerhalb Europas m ax. 10.000,- Euro.
III. D arüber hinaus erstatten w ir für: Ü berführung aus Europa bis 5.000,- Euro; aus dem übrigen Ausland bis 10.000,- Euro. A lle Ü berführungen m üssen m it dem Versicherer abgestimm t werden.
IV. W erden keine Kosten werden bei stationärer Krankenhausbehandlung im Ausland geltend gem acht, w ird anstelle des Kostenersatzes ein Krankenhaustagegeld von 30,- Euro täglich gezahlt.
V. D er Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland gilt jew eils für längstens 5 die ersten 42 Tage gezahlt und werden je Tag aller innerhalb eines Versicherungsjahres begonnenen Auslandsreisen. Er endet spätestens m it Ende der Reise. Ist die Rückreise bis zum zweifachen Satz vereinbarten Zeitpunkt aus m edizinischen G ründen nicht m öglich, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus bis zur W iederherstellung der Transportfähigkeit. W ider- spricht die versicherte Person nach der W ahlleistung für ein Zweibettzimm er iederherstellung der Transportfähigkeit einem m edizinisch vertretbaren und zum utbaren Rücktransport in das H eim atland, endet die Leis- tungspflicht des aufgesuchten Krankenhauses erstattetVersicherers an dem Tag des W iderspruchs durch die versicherte Person. e Volle Erstattung der rein ärztlichen Kosten der am bulant Ergänzend zu den A llgem einen Versicherungsbedingungen gelten folgende Leistungs- ausschlüsse: - Behandlungen im unm ittelbaren Zusamm enhang Ausland, die der alleinige G rund oder einer der G ründe für den Antritt der Reise waren; - Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planm äßiger D urchführung der Reise stattfinden m it einer leistungspflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführten Aufnahm e- ussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten G rades unternomm en wurde; - Behandlung geistiger und Abschluss- untersuchung durch den liquidationsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarztseelischer Störungen und Erkrankungen sow ie für H ypnose und Psychotherapie; - U ntersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sow ie deren Folgen. In Erweiterung der N r. 18 TB 2012 "G ebührenordnungen" werden für vom liquidations- berechtigten Arzt persönlich erbrachte Leistungen Kostenersatz w ird aber insow eit geleistet, als ärztliche H ilfe im tariflichen Rahm en auch ohne vorherige Zusage Kosten bis zum 5-fachen Satz der G ebührenordnung für Ärzte erstattet, wenn hierzu eine rechtsgültige, individuelle "abweichende Vereinbarung" gem äß § 2 der G ebührenordnung für Ärzte getroffen wurde. D ie im Tarif genannten Prozentsätze beziehen sich stets auf den erstattungsfähigen R echnungs- betrag. Berechnen die Krankenhäuser nicht nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Kranken- hausentgeltgesetz sondern nach Pflegeklassen, so entspricht die
1. Pflegeklasse einem Einbettzimm er, die
2. Pflegeklasse einem Zweibettzimm er Aufenthaltsland bei akut auftretenden Schwangerschaftskom pli- kationen inklusive Erstattung bei Früh-/ Fehlgeburt notw endig ist; - Behandlungen wegen Sterilität und die
3. Pflegeklasse der allgem einen Krankenhausleistung eines Krankenhauses. Bei verschiedenen U nterbringungsarten während eines Krankenhausaufenthaltes w ird anteilig der Zeit der U nterbringung geleistet. D en N achweis über die U nterbringungsart hat der Versiche- rungsnehm er zu führenkünstlicher Befruchtung. Versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen, die sich nachweislich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden sow ie Studenten der H um anm edizinbefinden. D ie Besonderen Bedingungen entfallen für die versicherte Person m it Ablauf des M onats, in dem
a) die Schul- oder Schul-/ Berufsausbildung endet,
b) die Schul- oder Schul-/ Berufsausbildung aufgegeben bzw. für m ehr als 6 M onate unterbrochen w ird,
c) das 39. Lebensjahr vollendet w ird (bis zum 31.03.2019 galt: das 34. Lebensjahr vollendet w ird). D as Versicherungsverhältnis w ird ab dem Ersten des M onats, der auf den Eintritt eines unter
a) bis c) genannten Ereignisses folgt, zu den norm alen Bedingungen (AVB) weitergeführt.
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Samples: Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeld Versicherung