Xxxxxxxxxxxxx durch Unternehmer. (1) Der Kunde, der Unternehmer ist, trägt alle aufgrund der Geschäftsverbindung mit ihm entstehenden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen, Auslagen, Spesen und Kosten, insbesondere Stempel- und Rechtsgebühren, Steuern, Porti, Kosten für Versicherung, Rechtsvertretung, Betreibung und Einbringung, betriebswirtschaftliche Beratung, Telekommunikation sowie Bestellung, Verwaltung und Verwertung oder Freigabe von Sicherheiten. (2) Das Kreditinstitut darf diese Aufwendungen ohne Einzelaufstellung in einem Gesamtbetrag in Rechnung stellen, soweit der Kunde nicht ausdrücklich eine Einzelaufstellung verlangt.
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Xxxxxxxxxxxxx durch Unternehmer. (1) Der Kunde, der Unternehmer ist, trägt alle aufgrund der Geschäftsverbindung mit ihm entstehendenent stehenden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen, Auslagen, Spesen und Kosten, insbesondere Stempel- Stempel und Rechtsgebühren, Steuern, Porti, Kosten für Versicherung, RechtsvertretungRechts vertretung, Betreibung und Einbringung, betriebswirtschaftliche Beratung, Telekommunikation sowie Bestellung, Verwaltung und Verwertung oder Freigabe von Sicherheiten.
(2) . Das Kreditinstitut Kreditinsti tut darf diese Aufwendungen ohne Einzelaufstellung Einzelaufstellungen in einem Gesamtbetrag in Rechnung stellen, soweit der Kunde nicht ausdrücklich eine Einzelaufstellung verlangt.
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Xxxxxxxxxxxxx durch Unternehmer. (1) Der Kunde, der Unternehmer ist, trägt alle aufgrund auf Grund der Geschäftsverbindung mit ihm entstehenden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen, Auslagen, Spesen und Kosten, insbesondere Stempel- und Rechtsgebühren, Steuern, Porti, Kosten für Versicherung, Rechtsvertretung, Betreibung und Einbringung, betriebswirtschaftliche Beratung, Telekommunikation sowie Bestellung, Verwaltung und Verwertung oder Freigabe von Sicherheiten.
(2) . Das Kreditinstitut darf diese Aufwendungen ohne Einzelaufstellung Einzelaufstellungen in einem Gesamtbetrag in Rechnung stellen, soweit der Kunde nicht ausdrücklich eine Einzelaufstellung verlangt.
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