Zahlenmäßiger Nachweis Musterklauseln

Zahlenmäßiger Nachweis. Der zahlenmäßige Nachweis hat sämtliche mit der geförderten Maßnahme in Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben zu umfassen.
Zahlenmäßiger Nachweis. In einem zahlenmäßigen Nachweis müssen lediglich für jede Ausgabeart die Summen der Ausgaben eingetragen werden, die in dem Berichtszeitraum/Bewilligungszeitraum entstanden sind. Bei einem ZN sind das die Ausgaben aus dem vergangenen Jahr. Der VN umfasst dagegen die gesamten Ausgaben, die im Bewilligungszeitraum entstanden Honorare Personalausgaben Aufwandsentschädigungen Sachausgaben Veranstaltungspauschalen: Vernetzungs- und Transferaktivitäten der Bündnisse Investitionen Eigenmittel Mittel Dritter
Zahlenmäßiger Nachweis. In einem zahlenmäßigen Nachweis müssen lediglich für jede Ausgabeart die Summen der Ausgaben eingetragen werden, die in dem Berichtszeitraum entstanden sind. Honorare Aufwandsentschädigungen Sachausgaben Veranstaltungspauschalen: Vernetzungs- und Transferaktivitäten der Bündnisse Investitionen Eigenmittel Mittel Dritter
Zahlenmäßiger Nachweis. 1. Einnahmen (zum Zeitpunkt der Mittelanforderung bzw. zur Gesamtabrechnung) Art Eigenanteil, Leistungen Dritter, Zuwendungen Lt. Zuwendungsvertrag/- bescheid Lt. Abrechnung Euro % Euro % Eigenanteil Eintrittskarten/ Teilnahmeerlöse Mitgliedsbeiträge Sonstiges (z. B. Provisionen, Barmittel) Leistungen Dritter ohne öffentliche Förderung (z. B. Spenden/Sponsoring) Zuwendung der Fontanestadt Neuruppin Insgesamt 100 100 * Hier sind nur die Summen der Ausgabengruppen gem. Finanzierungsplan anzugeben. Die tabellarische Belegübersicht mit den Einzelpositionen befindet sich im Anhang.
Zahlenmäßiger Nachweis. Der Zwischenbericht besteht ferner aus einem zahlenmäßigen Nachweis. Hierfür wird im StIL-Portal eine Vorlage zur Verfügung gestellt. Anhand des zahlenmäßigen Nachweises im Zwischennachweis belegt der Fördermittelempfänger für das abgelaufene Kalenderjahr, dass die Ausgaben der Fördermittel zur Erreichung der Projekt- ziele notwendig waren, dabei wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde und die Angaben mit den Büchern und den Belegen übereinstimmen. Dafür sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entspre- chend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen. Abweichungen vom Finanzierungsplan sind kenntlich zu machen. Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit den Projektzielen zusammenhängenden Einnahmen (alle Fördermittel, Zuwendungen anderer Drittmittelgeber, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Eine entsprechende Belegliste ist dem zahlenmäßigen Nachweis beizulegen. Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausga- bebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zu- ordnungsmerkmal zum Projekt (z.B. Fördernummer) enthalten. Bei der Einreichung des zahlenmäßigen Nachweises ist eine Zusendung der Belege zunächst nicht erforderlich. Allerdings kann im Rahmen der Nachweisprüfung eine konkrete Aufforderung erge- hen, bestimmte Rechnungen, die Zahlungen begründende Unterlagen (z.B. Verträge, Vergabever- merke) und die dazugehörigen Zahlungsbeweise (Kontoauszüge, Barquittungen usw.) einzu- reichen. Ob Projekte in die vertiefte Belegprüfung einbezogen werden und welche Belege vorzule- gen sind, bestimmt der Prüfplan der Stiftung. Die Fördermittelempfänger, die vertieft geprüft wer- den, erhalten die Mitteilung, dass sie mit dem Zwischen- bzw. Abschlussnachweis zur vertieften Prüfung ausgewählt wurden. Soweit der Fördermittelempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des UStG hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Zahlenmäßiger Nachweis lfd. Nr. Nr. der Belege Tag der Zahlung Titel – Konto-Nr. – Zweckbestimmung Leistungspflichtiger oder Empfänger Grund der Zahlung Einnahmen in Euro Ausgaben in Euro Die Rechnungsbelege und Bezahlnachweise sind der Kostenaufstellung beigefügt (Anlage 3). Erklärung der/des Begünstigten
Zahlenmäßiger Nachweis. 3.4.1. Der Förderungswerber verpflichtet sich, über das gesamte Vorhaben eine Aufstellung sämtlicher Rechnungen, Honorarnoten, sonstiger Unterlagen über die Aufwendungen, Zahlungsbestätigungen, Lieferscheine etc. spätestens mit dem Bericht gemäß Punkt 3.3.1. vorzulegen.
Zahlenmäßiger Nachweis 

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.