Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. C.1.1 Rechtzeitige Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unver- züglich zu zahlen.
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Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. C.1.1 Rechtzeitige Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige ein- malige Beitrag wird in 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Ver- sicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unver- züglich unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. C.1.1 Rechtzeitige Zahlung Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unver- züglich unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.. C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung C.1.3 Rücktritt bei nicht rechtzeitiger Zahlung
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Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. C.1.1 Rechtzeitige Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unver- züglich unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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