Zahlung und Lieferung Musterklauseln

Zahlung und Lieferung. Die Zahlung des Kaufpreises gemäß § 2 des Kaufvertrages muss bis spätestens zum im Kaufvertrag festgelegten Datum auf das in § 2 Absatz 6 angegebene Konto erfolgen. Die Übereignung erfolgt gemäß § 3 nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises durch die Auswahl der Diamanten und deren Kennzeichnung für den Käufer. Sie wird durch Übersendung einer Eigentumsurkunde, in der die Dia- manten beschrieben sind, dokumentiert. Eine Lieferung der Diamanten an den Käufer erfolgt gemäß § 3 Abs. 3 des Kaufvertrages, soweit keine Verwahrung im Zollfreilager ver- einbart wird. Der Kaufvertrag hat keine Laufzeit. Er ist mit Kaufpreiszahlung und Übereignung vollständig abgewickelt. Der Verwahrungsvertrag hat eine unbestimmte Laufzeit. Er ist jeweils mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gegenüber dem Verkäufer kündbar. Im Übrigen besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der durch den Käufer zu zahlende Gesamtpreis ergibt sich aus § 2 des Kaufvertrages, ggf. unter Addition des für die Verwahrung jährlich zu zahlenden Betrages gemäß § 2 des Verwahrvertrages für die Laufzeit dieses Vertrages. Im Übrigen fallen lediglich übliche Überweisungs- sowie Porto- und Telefongebühren für die Kommunikation an. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Kauf- und Verwahrungsvertrag unterliegen jeweils dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für alle vorvertragli- chen Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen dem Käufer und der Vermittlerin. Sofern der Käufer Ver- braucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist, soweit vertraglich geregelt, als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Die Produktinfor- mation über den Kauf und den Kaufgegenstand sowie der Kauf- und Verwahrungsvertrag einschließlich aller Anlagen sind jeweils in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation zwischen Verkäu- fer, Vermittler und Käufer erfolgt In deutscher Sprache.
Zahlung und Lieferung. Die Zahlung für die Software erfolgt mit dem Kauf des Schaeffler SmartCheck / ProLink Gerätes. Die Lieferung erfolgt mit der Lieferung des Schaeffler SmartCheck / ProLink Gerätes. Soweit die Software oder der Datenträger infolge von Mängeln ganz oder teilweise unbrauchbar ist, werden wir nach unserer Xxxx, die nach billigem Ermessen zu treffen ist, kostenlos die Mängel durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung beseitigen (zusammen im Folgenden "Nacherfüllung" genannt). Zur Vornahme, der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nacherfüllung, haben Sie uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Ihre weiteren gesetzlichen Rechte gelten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Wir haften ausschließlich in folgenden Fällen:
Zahlung und Lieferung. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge vorgenommen werden, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlungsweise und Währung wird durch die TLS GmbH in der Rechnung ausgewiesen (im Inland zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe). Beanstandungen der Rechnungen haben keine aufschiebende Wirkung der Zahlungsverpflichtung. Zahlt der Käufer nicht pünktlich, ist die Zahlung ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer in Verzug tritt, schuldet der Käufer der TLS GmbH (i) Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat, über den ausstehenden Betrag, bis zum Zeitpunkt der Zahlung in voller Höhe, sowie (ii) die Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen tatsächlich entstandenen Kosten, einschließlich Inkasso-Kosten. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder Aussetzung von Zahlungen des Käufers, sind alle Ansprüche der TLS GmbH gegen den Käufer sofort und in voller Höhe fällig.
Zahlung und Lieferung. Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 3, die Lieferung nach Maßgabe der Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (siehe oben).
Zahlung und Lieferung. 1. Der Ort und die Lieferfrist sowie die Formen, Frist für die Anzahlung und der Endzahlung werden im Vertrag festgelegt.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.