Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden. 2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung. 4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 wie folgt fällig: Lieferungen ab Lager 30 Tage netto; Lieferungen in der Strecke 15. des Lieferfolgemonats, jeweils nach Rechnungsdatum fälligRechnungsdatum. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die .Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istverweigern. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Sofern ein Skonto vereinbart wurde, bezieht sich dieses immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert der Ware ausschließlich Fracht, Verpackung und Dienstleistungen. Die Skontierung setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich er- forderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich im- mer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälli- gen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werk- zeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt auch dannnicht, wenn soweit die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten Gegenforderungen des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf Käufers aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartVer- zugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €EUR. Die Geltendmachung Geltendma- chung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche dessen we- sentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen Vorleistun- gen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Geschäfts- verbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die eine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Der Käufer darf nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenfestgestellten Forderungen aufrechnen; das Gleiche gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basis- zinssatz der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)Europäischen Zentralbank, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Aufgrund der uns erteilten Ermächtigung der zu unserem Konzern gehörenden Gesellschaften (§ 18 AktG*) sind wir berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns oder eines dieser Konzernunternehmen zustehen. Das gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart worden ist. Gegebenenfalls beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden fällig, so werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig und mit Wertstellung abgerechnet.
5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände einwird, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist(Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn Im Übrigen er- streckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Käufer Geschäftsver- bindung mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungdem Käufer.
46. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbartverein- bart ist, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
7. Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns zustehen, aufzurechnen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass wir uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstag Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Rechnungen über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dannBeträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der KäuferReparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig4. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)berechtigt, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale Zinsen in Höhe von 40,00 €der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
35. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die seine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer einer Warenkreditversicherung.
46. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, fällig innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass wir uns der für den Rech- nungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die Fälligkeitstermin zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenVerfügung steht.
2. Soweit nichts anderes vereinbartBei Aufträgen unter 100,00 EUR (Euro) Nettowarenwert kommen 10,00 EUR (Euro) Mindermengenzu- schlag zur Abrechnung.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR (Euro) sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fälligjeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale mindestens aber Zinsen in Höhe von 40,00 €8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Leistungsfähig- keit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände einwird, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist(Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellenstellen und die Einziehungsermächtigung gemäß Ziff. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auchV / 5 zu widerrufen. Bei Zah- lungsverzug sind wir zudem berechtigt, wenn die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungHöhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
47. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. III. Payment and Set-Off
1. Soweit nichts Anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen am 15. des der Lieferung folgenden Monats fällig. Bei Versendungsverkäufen tritt an die Stelle der Lieferung der Tag, an dem die Wa- re auftragsgemäß dem Spediteur, Frachtführer
1. Unless otherwise agreed, payment shall be made on the 15th day following the month of de- livery. Where we, in accordance with the contrac- tual terms, deliver to a place other than the place of performance (“Versendungskauf”), the goods oder der sonst mit dem Transport beauftragten Person übergeben wurde. Soweit eine Abholung der Ware vereinbart ist, tritt an die Stelle der Lie- ferung der Tag an dem die Versandbereitschaft angezeigt wurde.
2. Zahlung hat – - ohne Skontoabzug – - in der Weise Wei- se zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs Zah- lungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehal- tungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen ste- hen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche Ge- genansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
23. Soweit nichts anderes vereinbartSchecks und Wechsel nehmen wir nur erfül- lungshalber unter Vorbehalt des Eingangs des Gegenwertes an, ohne dass dadurch die Fällig- keit der Rechnung berührt wird. Kosten und Spe- sen sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fälligvom Käufer zu tragen.
4. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 8%- Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn denn, höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung Geltend- machung eines weiteren Verzugsschadens Schadens bleibt vorbehaltenvorbe- halten.
35. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbarerkenn- bar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde man- gelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen nicht uner- heblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istzu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Ge- schäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungstel- len.
46. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes Anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum. shall be considered as delivered on the day where we hand them to the carrier or to any other person charged with their transport or when we notify the Buyer of their readiness for loading.
2. Payment shall be made without any cash dis- counts so that we can dispose of the sum on the due date. Any payment transfer costs shall be borne by the Buyer. The Buyer may retain or set off any counterclaims only in so far as his claims are undisputed or have become legally binding.
3. Cheques and bills or exchange are accepted only on account of payment under the condition of receipt of the nominal value, the due date of any invoice shall remain unaffected thereof. Buyer shall bear any costs and expenses connected thereto.
4. Should the Buyer exceed the payment term or default in payment, he will be liable to pay interest at 8 %points above the basic interest rate, unless higher rates have been agreed upon. We reserve the right to claim additional damages resulting from late payment.
5. Should it become evident after the conclusion of the contract, that payment is jeopardised by the Buyer’s lack in financial means, or should the Buyer be in default with a not merely insignificant portion of the amount due or should other circum- stances arise which show a material deterioration in the Buyer's financial position after the contract has been concluded, we shall be entitled to exer- cise the rights arising from § 321 BGB (German Civil Code), to refuse performance and to make due any and all of our not yet due accounts re- ceivable resulting from the same legal relation- ship.
6. Any agreed upon cash discount always relates to the invoiced value excluding freight and will only be granted if and in so far as the Buyer has completely paid all payables due at the time of the discount. Unless otherwise agreed to discount periods shall begin with the date of the invoice.
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Samples: General Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht Zur Hereinnahme von Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Schecks werden erst nach Einlösung gutgeschrieben. Die Forderung und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
2. Sofern abweichend Skontoabzug vereinbart ist, bezieht sich dieses immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens beginnen Skontofristen ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenRechnungsdatum.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istgesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich sind wir zur Berechnung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € berechtigt.Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab RechnungsdatumKäufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts anderes vereinbart oder in unserer Rechnung angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der Zinsen zum gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)Verzugszinssatz, es sei denn denn, höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Käufer kommt spätestens zehn Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages Vertrags erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit Leistungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istzu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellenstellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit Diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Leistet der Käufer in diesen Fällen innerhalb angemessener Frist weder Vorauszahlung noch angemessene Sicherheit, so sind wir zur Ausübung des Rücktritts unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungberechtigt.
45. Ein Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
6. Sofern in der Rechnung nichts anderes angegeben, bezieht sich ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbartvereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rech- nungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab dem Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Aus- gleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)berechtigt, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale Zinsen in Höhe von 40,00 €der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzli- chen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fäl- len ferner alle noch nicht fälligen verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer Käu- fer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% der fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die seine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer einer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Zahlungen sind bis zum 15. des Folgemonats der Lieferung, spätes- tens innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung, bei Lohnbearbeitungen binnen 8 Tagen nach Lieferung bzw. Fertigmeldung, ohne Skontoabzug – in zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Weise zu erfolgenWertstellung auf unserem Konto an. Diskont- fähige Wechsel oder Schecks werden nur nach ausdrücklicher Ver- einbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, dass an dem wir am Fälligkeitstag über den Betrag Ge- genwert verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer Besteller gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche als die von ihm geltend gemachte Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenist.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbarBei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät mindestens aber in Höhe von 8 Prozent- punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungEuropäischen Zentral- bank berechnet.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur Bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- verfahrens über das Vermögen des Bestellers, Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks oder sonstigen nach Abschluss des Vertra- ges uns bekannt werdenden Umständen, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers führen und un- seren Anspruch gefährden, sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung - ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel - sofort fällig zu stellen, und für die Ausführung noch ausstehender Lieferungen unter Setzung einer angemessenen Frist eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung zu verlangen. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb der bestimmten Frist geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht, Xxxxxxxxxxxxx zu verlangen, wird durch den skontierfähigen Rechnungswert Rücktritt nicht ausgeschlossen.
5. Die Geldübermittlung erfolgt auf Gefahr und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten Kosten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab RechnungsdatumBestellers.
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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein Zurückbehaltungsrecht vereinbartes Skonto bezieht sich immer auf den kompletten Rechnungswert und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur insoweit zuweder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf soweit die Gegenforderungen des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig4. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartVerzugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €EUR. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
35. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 1010 % der fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Die Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag Fällig- keitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbartvereinbart ist, sind unsere Rechnungen 14 30 Tage nach Rechnungsdatum Rech- nungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen be- rechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istverweigern. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes vereinbarter Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert Warenwert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers Käu- fers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbartvereinbart ist, beginnen begin- nen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn denn, höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Kaufpreis ist mit Vertragsabschluss fällig. Der Käufer kommt spätestens 10 Werktage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istzu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes Anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Soweit nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Der Käufer darf nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenfestgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.
2. Einzelvertragliche Gewährungen von Skonti sind nur wirksam, wenn alle unsere fälligen Forderungen beglichen sind. Soweit nichts anderes Anderes vereinbart, beginnen diesbezügliche Skontofristen ab Rechnungsdatum. Gutschriften sind unsere Rechnungen 14 nicht skon- tierfähig.
3. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fälligRechnungsstellung oder Fälligkeit der Forderung in Verzug – je nachdem, was später eintritt –, ohne dass es einer Mah- nung bedarf.
4. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungszieles oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale Zinsen in Höhe von 40,00 €8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, soweit dieser positiv ist, an- sonsten 8 %. Bei Verbrauchergeschäften beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, soweit dieser positiv ist, ansonsten 5 %. Die Geltendmachung Geltendma- chung eines weiteren Verzugsschadens Schadens bleibt vorbehalten.
35. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so können wir alle anderen Forde- rungen sofort zur Zahlung fällig stellen. Weiterhin sind wir berechtigt die Ware zu- rückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir können außer- dem die Weiterveräußerung, die Weiterverarbeitung und die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Mit Eintritt des Verzugs ist der Käufer nicht mehr er- mächtigt nach Abschnitt V. Nr. 5 dieser Bedingungen Forderungen einzuziehen. Die Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs nach den Sätzen 1 bis 4 kann der Käufer nur vermeiden, indem er Sicherheit für alle dann fälligen Forderungen stellt.
6. Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland wird ausdrücklich verein- bart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Käufers gehen.
7. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände einwird, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben(Unsicherheitseinrede) zu. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle noch nicht fälligen Forderungen weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungKäufer.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag Be- trag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder und rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis Vertragsver- hältnis mit dem Verkäufer Käufer beruhen und/oder sie die den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig3. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen ge- setzlichen Höhe (§ 288 BGB), ) - es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen sind wir eine zur Berechnung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €€ berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren wei- teren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
34. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zah- lungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug Zah- lungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit Zah- lungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istzu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Geschäfts- verbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung Skontie- rung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kauf- preis sofort nach Lieferung oder Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer Käu- fer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resul- tieren (insbesondere Mängelansprüche) oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, oh- ne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem ei- nem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine ei- ne wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Vertragsab- schluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausübenzu. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
45. Ein im Einzelfall vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten Verbindlichkei- ten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag Fäl- ligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben dem- selben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer Käufer beruhen und/oder sie die den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig3. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren wei- teren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
34. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde man- gelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen erheb- lichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausübenzu. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit Leistungsfä- higkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 1010 % der fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungunserem Warenkreditversicherer.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in welcher der Preis in der Rechnung angegeben ist.
2. Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
23. Sofern abweichend Skontoabzug vereinbart ist, bezieht sich dieses immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens beginnen Skontofristen ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenRechnungsdatum.
34. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Vertrags- schluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungWaren- kreditversicherung.
45. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes, es sei denn höhere Zinssätze sind verein- bart. Zusätzlich sind wir zur Berechnung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab RechnungsdatumKäufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. (1) Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Wir sind berechtigt, nach unserer Xxxx die getätigten Lieferungen und Leistungen einzeln oder nach Leistungsabschnitten abzurechnen. Eine Schlussrechnung wird nicht erstellt.
(2) Die Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise so zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der KäuferKunde.
(3) Zahlungsmittel wie Wechsel, Schecks und andere erfüllungshalber gegebene Papiere werden nicht akzeptiert. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis Alle Kosten für die Übermittlung des geschuldeten Rechnungsbetrages an uns trägt der Kunde.
(4) Die Gefahr der Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns trägt der Kunde. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Rechnungsbetrages ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrages bei uns.
(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer ihm nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenberuhen.
2(6) Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug sind wir gem. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)Abs. 1 und 2 BGB berechtigt, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartim Geschäftsverkehr mit Kunden im Sinne des § 310 Abs. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale 1 BGB Zinsen in Höhe von 40,00 €8 % über dem Basiszinssatz, bei Geschäften mit Verbrauchern (§ 13 BGB) in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung höherer Zinsen oder eines weiteren Verzugsschadens höheren Schadens bleibt vorbehaltenvorbehalten (§288 Abs. 3 und 4 BGB).
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände einsind wir berechtigt, die auf Ware zurückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware zurückzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, die Weiterverarbeitung und die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
(8) Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit Vermögenverschlechterung des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassenKunden ergibt, können die unseren Zahlungsanspruch gefährdet, sind wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus den Zahlungsanspruch unabhängig von der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer Laufzeit anderer Vereinbarungen sofort fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4(9) In den Fällen der Absätze (7) und (8) können wir die Einziehungsermächtigung Ziffer XI. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf Abs. (5) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
(10) Die in den skontierfähigen Rechnungswert und setzt Absätzen (7) - (9) genannten Rechtsfolgen kann der Kunde durch Sicherheitsleistungen in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
(11) Die gesetzlichen Vorschriften über den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab RechnungsdatumZahlungsverkehr bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätes- tens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werk- zeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt auch dannnicht, wenn soweit die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten Gegenforderungen des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf Käufers aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartVerzugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €EUR. Die Geltendmachung Gel- tendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche dessen we- sentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen Vorleis- tungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden laufen- den Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die eine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits Li- mits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – hat, sofern nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgenerfol- gen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis Auf- rechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie als seine Gegenansprüche Gegenan- sprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf sind oder aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/resultieren (z.B. Mängelansprüche oder sie Ansprüche wegen Fertigstellungskosten). Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenRechnungswert ausschließlich Fracht. Die Skontierung setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skon- tierung voraus.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles oder bei Zahlungsverzug gelten die Zinssätze unserer Preislisten, spätestens ab Verzug mangels solcher berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn denn, höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen Außerdem haben wir eine Verzugspauschale Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Schadens, insbe- sondere Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen und Kurssicherungen, bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch Zahlungsan- spruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ste- hen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Das Gleiche gilt, wenn das von uns oder unserem Warenkreditversicherer gesetzte Waren- kreditlimit reduziert oder gestrichen wird oder gerät wenn der Käufer mit einem erheblichen er- heblichen Betrag in Zahlungsverzug gerät oder treten andere Umstände eineintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Käufer Ge- schäftsverbindung mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungdem Käufer.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf Aufgrund der uns erteilten Ermächtigung der Gesellschaften der Carl-Spae- ter-Gruppe sind wir berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die uns oder einem der folgenden Konzernunternehmen gegen den skontierfähigen Rechnungswert Käufer zu- stehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns oder eines der folgenden Konzernunternehmen zu- stehen: Die Carl Spaeter GmbH jeweils mit Sitz in Berlin, Duisburg, Hamburg, Hannover, Oberhausen, Bietigheim, Viernheim; die Xxxx Xxxxxxx Südwest GmbH mit Sitz in Karlsruhe; die X. Xxxxxxx Altona GmbH in Hamburg; die von Aschenbach & Voss GmbH in Krefeld; die X. Xxxxxxxxxx GmbH in Kassel; die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH in Wuppertal; die Carl Spaeter Kunststoffhandel GmbH in Dortmund; die Passavant & Zickwolff GmbH in Karben; die SASTA Stahlgesellschaft mbH in Hartmannsdorf, die Knappstein Stahlservice GmbH in Lennestadt; die FSC Scholzen GmbH in Duisburg und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatumdie Medag Stahlhan- del GmbH in Neu-Ulm.
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Zahlung und Verrechnung. 13.1 Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderung endgültig verfügen können. Jede Zahlung wird für die älteste fällige Rechnung verwendet.
3.2 Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbartvereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage Forderungen mit Ablieferung der Ware fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fälligAblieferung der Ware und Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Tag vor Verzugseintritt zur Verfügung steht.
3.3 Eingeräumte Skontofristen beginnen ab dem Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und Verpackung und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3.4 Von uns bewilligte Rabatte und sonstige Vergünstigungen entfallen mit Verzugseintritt. Wechsel werden nicht angenommen. Schecks gelten nicht als Barzahlung.
3.5 Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
3.6 Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)berechtigt, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale Zinsen in Höhe von 40,00 €der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. 3.7 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, ein die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 1010 % der fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die seine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer einer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbartvereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab dem Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Aus- gleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)berechtigt, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale Zinsen in Höhe von 40,00 €der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die ge- setzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenvorbe- halten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% der fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen Wo- chen in Zahlungsverzug ist, ferner die seine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungeiner Warenkredit- versicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag Fäl- ligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten Kos- ten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Sofern abweichend Skontoabzug vereinbart ist, bezieht sich dieses immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht, Abholkosten, Entladungskosten sowie sonstigen Dienstleistungskosten und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens begin- nen Skontofristen ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenRechnungsdatum.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche we- sentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen schlie- ßen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istgesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Geschäftsverbin- dung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich sind wir zur Berechnung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € berechtigt. Die Gel- tendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur inso- weit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden
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Zahlung und Verrechnung. 14.1. Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der Ware, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank und die weitere Erfüllung des Kontraktes zu verweigern. Inkasso- und Mahnspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Geltendma- chung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbe- halten. § 353 HGB bleibt unberührt. Die Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen könnenWechseln ist ausgeschlossen.
4.2. Dies gilt auch dann, wenn die Das Recht zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltung und eine Aufrechnungsbefugnis stehen Aufrechnung steht dem Käufer Be- steller nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis mit dem Verkäufer uns beruhen und/oder sie den Käufer ihn nach § 320 BGB zur Verweigerung Ver- weigerung seiner Leistung berechtigen würden.
24.3. Soweit nichts anderes vereinbartGerät der Besteller mit dem Ausgleich einer Rechnungsforde- rung über einen mehr als unerheblichen Betrag mindestens einen Monat in Zahlungsverzug, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungszielswir berechtigt, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)getroffene Skonto-Vereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungs- ziele, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenfür alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu wi- derrufen und diese sofort fällig zu stellen.
34.4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers Bestellers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungs- fähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist, einschließlich künftig entstehender Zah- lungsforderungen aus Einzelaufträgen, für die derselbe Rah- menvertrag gilt. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Geschäftsverbin- dung mit dem Käufer Besteller fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit Leistungs- fähigkeit des Käufers Bestellers gilt auch, wenn der Käufer Besteller mit einem erheblichen mehr als unerheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen einen Monat in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche bei einer erheblichen Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungWarenkreditversi- cherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätes- tens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlich- keiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkos- tenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt auch dannnicht, wenn soweit die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten Gegenforderungen des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf Käufers aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der jewei- ligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartVerzugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €EUR. Die Geltendmachung eines weiteren weite- ren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Leistungs- fähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung Verschlech- terung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die eine erhebliche Herabstufung Herabstu- fung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer ihm beruhen und/oder sie den Käufer ihn nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig3. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €Euro. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
34. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istzu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbartKann der Versand ab Versandstelle oder die Verschiffung wegen fehlender Instruktionen oder Dokumente nicht erfolgen oder verspätet sich die Lieferung aus anderen von uns nicht zu vertretenden Gründen, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum so wird der volle Rechnungsbetrag am 15. des der Meldung der Versandbereitschaft folgenden Monats fällig. Der Käufer ist in den Fällen, in denen ein Akkreditiv eröffnet ist, verpflichtet, die Akkreditivbedingungen entsprechend zu ändern.
3. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)Europäischen Zentralbank, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugschadens bleibt vorbehalten.
34. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung/Zahlungsaufstellung oder Empfang der Leistung in Verzug.
5. Aufgrund der uns erteilten Ermächtigung der zu unserem Konzern gehörenden Gesellschaften (§ 18 AktG)*) sind wir berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns oder eines dieser Konzernunternehmen zustehen. Das gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Zahlung in Wechseln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart worden ist. Gegebenenfalls beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden fällig, so werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig und mit Wertstellung abgerechnet.
6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände einwird, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist(Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Käufer Geschäftsverbindung mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungdem Käufer.
47. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts Anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt auch dannnicht, wenn soweit die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten Gegenforderungen des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf Käufers aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartVerzugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €EUR. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die eine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 sofort nach Lieferung fällig und gerät der Käufer spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fälligin Verzug. Der Käufer stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Käufer per E-Mail im PDF Format übersandt.
3. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen können wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €€ berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
34. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istverweigern. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt auch dannnicht, wenn soweit die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten Gegenforderungen des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf Käufers aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartVerzugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €EUR. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die eine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer ihm beruhen und/oder sie den Käufer ihn nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig3. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
34. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istzu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche Gegenan- sprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer ihm beruhen und/oder sie den Käufer o- der ihn nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung Leistungen berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig3. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen sind wir eine Verzugspauschale zur Berechnung einer Verzugs- pauschale in Höhe von 40,00 €EUR berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenvorbe- halten.
34. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istzu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen vollstän- digen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes ande- res vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag Fällig- keitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten verein- barten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich be- rechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
3. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch man- gelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erhebli- xxxx Xxxxxx in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Ver- schlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, ste- hen uns die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen.
5. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben demsel- ben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fälligfäl- lig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätes- tens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto be- zieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollstän- digen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, For- men und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechti- gen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderungen des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis resultieren und/o- der sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen wür- den.
5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zin- sen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartVerzugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €EUR. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenvor- behalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem ei- nem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine des- sen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigtberech- tigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 1010 % der fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden beste- henden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung oder Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis Auf- rechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche aus demselben Ver- tragsverhältnis resultieren (insbesondere Mängelansprüche) oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9 %- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen sind wir eine zur Berechnung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €€ berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungs- fähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Vertragsabschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausübenzu. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
45. Ein im Einzelfall vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung Skontie- rung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Anlieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer Käufer beruhen und/oder sie die den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig3. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)Zinsen i.H.v. 9%-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn denn, höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
34. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie lassen (z.B. Streichung oder Kürzung des von der von uns beauftragten Warenkreditversicherung gewährten Warenkreditlimits) stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausübenzu. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug istZahlungsverpflichtungen im Verzug, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn so werden alle bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungForderungen sofort fällig.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer stets nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes Anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
6. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen abzutreten.
7. Soweit auf der jeweiligen Rechnung angegeben, sind sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir in diesen Fällen auf die AKTIVBANK AG übertragen.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Die Zahlung hat – hat, sofern nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche Gegenan- sprüche unbestritten oder rechtskräftig rechkräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)Europäischen Zentralbank, es sei denn höhere Zinssätze Zinsen sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens weiterge- henden Schadens, insbesondere Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen und Kurssicherungen, bleibt vorbehalten.
3. Kaufpreiszahlungen sind sofort bei Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bar oder per Überweisung zu leisten. Der Käufer kommt spätestens 7 Tage hiernach in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Zahlungen gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Dadurch auf beiden Seiten entstehende Kosten trägt der Käufer.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Gerät der Käufer mit einem erheblichen nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassenlassen und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, können so sind wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer unsere Forderungen, die auf demselben Rechtsver- hältnis beruhen, fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn sowie wegen noch ausstehender Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen, es sei denn, der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungleistet ausreichend Sicherheit.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbartAnderes vereinbart ist, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
6. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – hat, sofern nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgener- folgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie als seine Gegenansprüche Gegen- ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie sind oder aus demsel- ben Vertragsverhältnis resultieren (z.B. Mängelansprüche oder Ansprüche wegen Fertigstellungskosten). Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenRechnungswert ausschließlich Fracht. Die Skontierung setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeit- punkt der Skontierung voraus.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles oder bei Zahlungsverzug gelten die Zinssätze unserer Preislisten, spätestens ab Verzug mangels solcher berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn denn, höhere Zinssätze Zinssät- ze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen Außerdem haben wir eine Verzugspauschale Anspruch auf Zahlung einer Pau- schale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Schadens, insbesondere Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Wechselkursände- rungen und Kurssicherungen, bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch Zahlungsan- spruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ste- hen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Das Gleiche gilt, wenn das von uns oder unserem Warenkreditversicherer gesetzte Wa- renkreditlimit reduziert oder gestrichen wird oder gerät wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug gerät oder treten andere Umstände eineintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinre- de auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Käufer Ge- schäftsverbindung mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungdem Käufer.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Die Abrechnung erfolgt mit jeder Lieferung in Textform per Email. Dies gilt auch für Teillieferungen.
2. Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig3. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, es sei denn denn, höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugschadens bleibt vorbehalten.
34. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung / Zahlungsaufstellung oder Fälligkeit und Empfang der Leistung in Verzug. Der Käufer kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug erfolgt die Zahlung fälliger Rechnungen oder treten andere Umstände einvereinbarter Raten nicht termingemäß, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istTerminverlust als vereinbart. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auchIm Übrigen erstrecken sich diese Rechte auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Zudem sind wir in vorgenannten Fällen berechtigt, wenn nach Maßgabe der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Erfolgt aus den vorgenannten Gründen ein Rücktritt vom Vertrag, so sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungder zum Rücktritt führenden Auftragssumme zu verlangen.
46. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
7. Soweit nichts anderes vereinbartAn uns abgetretene Ansprüche des Käufers gegenüber seinen Versicherern oder sonstigen Schuldnern erfolgen ausschließlich an Erfüllung halber.
8. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatumist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten. Die Lieferung des Gesamtvolumens in Teilleistungen ist zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass wir uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die Fälligkeitstermin zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.Verfügung steht
2. Soweit nichts anderes vereinbartRechnungen über Beträge unter 50,00 EUR (Euro) sowie für Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fälligjeweils sofort fällig und netto zahlbar.
3. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
4. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)berechtigt, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale Zinsen in Höhe von 40,00 €der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
35. Wird nach Abschluss des Vertrages Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auchBei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, wenn die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungHöhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
46. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab dem Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. 3.1 Falls nicht anders vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, hat die Zahlung hat – ohne Abzüge, insbesondere auch ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und Gegen unsere Ansprüche ist ein Zurück- behaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis Aufrechnung mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenGegenforderungen des Käufers ausgeschlossen.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 3.2 Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fälligFälligkeit und Zugang der Rechnung/Zahlungsaufstellung oder nach dem Empfang der Leistung in Verzug. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenmindestens 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz vor.
3. 3.3 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände einwird, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist(Unsicherheits- einrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Geschäfts- verbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auchIm übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Wir können dem Käufer eine angemessene Frist bestimmen, wenn in der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner er Zug um Zug gegen die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungLeistung nach seiner Xxxx die Kaufpreiszahlung oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.
4. 3.4 Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
3.5 Eine Abtretung unserer Forderungen im Rahmen eines echten Factoring ist nicht ausgeschlossen. Soweit nichts anderes vereinbartTreten wir unsere Forderung ab, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatumso werden wir dies offen auf unserer Rechnung vermerken.
3.6 Unsere Rechnungslegung erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die .Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angege- ben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug – fällig und in der Weise zu erfolgenzahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der KäuferKäu- fer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen Zinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren weite- ren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forde- rung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch Zahlungs- anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen nicht nur unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istzu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen For- derungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit Leistet der Käufer in diesen Fällen innerhalb ange- messener Frist weder Vorauszahlung noch angemessene Sicherheit, so sind wir zum Rücktritt unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungberechtigt.
45. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert Rechnungs- wert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes Anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rech- nungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeit- punkt der Skontierung voraus.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbe- haltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt auch dannnicht, wenn soweit die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten Gegenforderungen des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf Käufers aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig5. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbartVerzugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €EUR. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
36. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss Leistungsfä- higkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, können in solchen Fällen ferner alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die eine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind fällig sofort bei Erhalt der Ware oder Dienstleistung, bzw. ab Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto! Bei verspäteten Zahlungen entfallen alle eingeräumten Rabatte und Nachlässe. Die Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise so zu erfolgen, dass wir uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen könnenFälligkeitstermin zur Verfügung steht. Dies gilt auch dannDer Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen ohne dass es einer Mahnung bedarf. 2. Für Rechnungen unter 30,00 EUR (Euro) wird eine Mindestrechnungswert-Pauschale von 7,00 EUR (Euro)berechnet.
3. Von uns bestrittene oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer nach § 320 BGB weder zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenZurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
24. Soweit nichts anderes vereinbartBei Verzug der fälligen Zahlung, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fälligwir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, min. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale aber Zinsen in Höhe von 40,00 €8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. 5. Wird nach Abschluss des Vertrages Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände einwird, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist(Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellenstellen und die Einziehungsermächtigung gemäß Ziff. Als mangelnde Leistungsfähigkeit V/5 zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware sofort zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Der Käufer hat die Ware, auch wenn bereits anteilige Beträge geleistet wurden, ohne Verweigerung an die Lieferfirma herauszugeben. Die Kosten für eine solche Herausgabe sind vom Käufer zu tragen. Die Ware (bei mehreren Dingen alle Sachen) ist auch trotz evtl. geleisteter Teil-Zahlungen des Käufers gilt auch, wenn das Eigentum der Lieferfirma! Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungHöhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass wir uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die Fälligkeitstermin zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würdenVerfü- gung steht.
2. Soweit nichts anderes vereinbartRechnungen über Beträge unter 50,00 EUR (Euro) sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fälligjeweils sofort fällig und netto zahlbar.
3. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
4. Bei Überschreiten des ZahlungszielsZahlungszieles, spätestens ab Verzug berechnen Verzug, sind wir Verzugszinsen berechtigt, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB)jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale mindestens aber Zinsen in Höhe von 40,00 €8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
35. Wird nach Abschluss des Vertrages Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Leis- tungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände einwird, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist(Unsicher- heitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen unverjährten Forderungen aus der laufenden laufen- den Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellenstellen und die Einziehungsermächtigung gemäß Ziff. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auchV / 5 zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, wenn die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Ver- trag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer WarenkreditversicherungHöhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
46. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Besondere Verkaufsbedingungen Für Abrufaufträge Nach Kundenspezifikation (Kontrakte)
Zahlung und Verrechnung. 1In Ermangelung anderer Vereinbarungen sind unsere Forderungen mit Übergabe der Ware und Erbringung der Leistung sofort zur Zahlung fällig. Zahlung hat Unsere Forderungen sind gebührenfrei an uns zu den jeweils in unseren Rechnungen genannten Zahlungskonditionen zu beglei- chen – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgenmaßgeblich ist, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag vollen Rechnungsbetrag verfügen können. Dies gilt auch dannDiskontfähige Wechsel werden nur aufgrund vorheriger Vereinbarung zahlungshalber akzeptiert. Für Wechsel, wenn Schecks und Bankeinzüge bleibt stets die Einlösung vorbehalten; Dis- kont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Skontoab- xxxx sind nur bei Barzahlung innerhalb der Skontofrist zu- lässig, soweit sich ein ausdrücklicher Vermerk auf der Rechnung befindet und sofern frühere Rechnungen nicht offenstehen. Unsere Rechnungen sind vom Fälligkeitszeit- punkt an entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen. Zu entrichten sind bankmäßige Zinsen für Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer. Befindet sich der Kunde in Verzug, so sind wir zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen Berechnung eines höheren Verzugsschadens berechtigt. Werden diese Zahl- ungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten dem jeweiligen Vertragsabschluss Umstände be- kannt, die die Kreditwürdigkeit des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt Bestellers zu mindern geeignet sind, sie so werden alle unsere Forderungen sofort fällig, ohne Rücksicht auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig istLaufzeit hereingenommener Wechsel. Wir sind dann auch sodann außerdem berechtigt, alle noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder entsprechender Sicherheit auszuführen. Nach angemes- sener Nachfrist können wir auch vom Vertrag zurücktre- ten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz verlangen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag – insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen – bei Fälligkeit nicht fälligen Forderungen aus nach, können wir, ohne zugleich vom Vertrag zurücktreten zu müssen, außerdem die Weiterver- äußerung und die Weiterverarbeitung der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellengelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe bzw. Als mangelnde Leistungsfähigkeit die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten auf Kosten des Käufers gilt auchverlangen und die Einziehungsermächtigung widerrufen. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen diejenigen des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, erforderlichenfalls gegen Zinsausgleich, aufzurechnen, auch wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen die gegenseitigen Forderungen verschieden fällig sind. Vom Vorliegen eventuell auf Besteller- bzw. Käuferseite entstandener Insolvenzan- fechtungstatbestände sind wir rechtzeitig in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherungschriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen