Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig. Alle Rechnungen sind netto zahlbar. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. 2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt. 3. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der Zinssätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, alle unsere an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig zu stellen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden überdies vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen. 5. Wechselzahlungen werden von uns nicht akzeptiert.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatumsind sofort nach erfolgter Lieferung oder Leistung einzu- reichen. Über monatliche Lieferungen oder Leistungen sind Rechnungen bis spätestens zum 3. Arbeitstag des Folgemonats zu erteilen. Teilrech- nungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Rechnungen über Beträge werden – soweit nichts anderes vereinbart – entweder binnen 30 Tagen unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig. Alle Rechnungen sind netto zahlbar. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns Ab- zug von 2% Skonto oder gegen Ende des der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung stehtLieferung oder Leistung fol- genden Monats bezahlt.
2. Aufrechnungsrechte stehen Rechnungen, die nicht zeitnah mit der Lieferung eingegangen sind, wer- den erst am Ende des dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührtRechnungseingang folgenden Monats zu un- veränderten Bedingungen und ohne Zinsvergütung beglichen.
3. Bei Überschreiten des ZahlungszielesZahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, spätestens nach Eintritt jedoch nicht vor Eingang der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB sind wir berechtigtWare bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und – sofern Dokumentationen, Zinsen in Höhe der Zinssätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung Prüfbescheinigungen (z.B. Werkszeugnisse) oder Mahnung jeweils € 5,- berechnen; der Kunde ist ähnliche Unterlagen zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenLeistungsumfang gehören – nicht vor de- ren vertragsgemäßer Übergabe an uns.
4. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werdenUnsere Zahlungen gelten als rechtzeitig, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, alle unsere an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von wenn sie am Fälligkeitstag bei der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig zu stellen. Gerät der Käufer Bank in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden überdies vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmenAuftrag gegeben wurden.
5. Wechselzahlungen Fälligkeitszinsen können nicht gefordert werden. Der Verzugszinssatz be- trägt 5%-Punkte über dem Basiszinssatz. Auf jeden Fall sind wir berech- tigt, einen geringeren Verzugsschaden als vom Verkäufer gefordert, nachzuweisen.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
7. Wir sind berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die dem Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns oder der Heit- mann-Gruppe zugehörigen Unternehmen zustehen. Sind die Forderungen verschieden fällig, so werden von uns unsere Forderungen insoweit spätestens mit der Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig und mit Wertstellung abgerech- net.
8. Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die wir allerdings nicht akzeptiertohne wichtigen Grund verweigert dürfen, nicht berechtigt, seine Forderungen abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Tritt der Verkäufer seine Forderung dagegen ohne Zustimmung an einen Drit- ten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Wir können jedoch nach unserer Xxxx mit befreiender Wirkung an den Verkäufer oder den Dritten leisten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig. Alle Rechnungen sind netto zahlbar. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so ohne Skontoabzug in der Weise zu erfolgen, dass uns Scholz Rohstoffe am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung stehtKäufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Ge- genansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Aufrechnungsrechte stehen Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug gelten die Zinssätze der Preisliste von Scholz Rohstoffe; mangels solcher berechnet Scholz Rohstoffe Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührteuropäischen Basiszinssatz.
3. Bei Überschreiten des ZahlungszielesIm Falle der Vereinbarung eines Zahlungsziels für dessen Berechnung, spätestens nach Eintritt wie auch für etwaige Zinsberechnungen, gilt der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe Tag der Zinssätze Lieferung als Stichtag. Jede Bestellung gilt hinsichtlich der Zahlung als ein Geschäft für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltensich.
4. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt Scholz Rohstoffe ist jederzeit berechtigt, mit sämtlichen Forderungen - die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Scholz Rohstoffe zustehen - aufzurechnen. Sind die Forderungen verschieden fällig, so wer- den die Forderungen von Scholz Rohstoffe insoweit spätestens mit der Fäl- ligkeit der Verbindlichkeit von Scholz Rohstoffe fällig und mit Wertstellung abgerechnet. Scholz Rohstoffe ist berechtigt, trotz anderslautender Be- stimmungen des Kunden Zahlungen auf von Scholz Rohstoffe ausgewählte Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, so ist Scholz Rohstoffe berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5. Zahlungen mittels eines Wechsels bedürfen der ausdrücklichen vorigen Zu- stimmung von Scholz Rohstoffe. Sämtliche Wechselspesen gehen zu Las- ten des Käufers. Die Entgegennahme von Wechseln bedeutet nicht eine Stundung der zugrundeliegenden Forderung.
6. Barzahlungen haben gegenüber Scholz Rohstoffe nur befreiende Wirkung, soweit sie an Personen geleistet werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir mit schriftlicher Inkassovoll- macht ausgestattet sind.
7. Scholz Rohstoffe ist berechtigt, alle unsere die Ansprüche aus den vereinbarten Verträ- gen abzutreten und Unteraufträge an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig Subunternehmer zu stellenerteilen.
8. Gerät der Käufer in ZahlungsverzugZahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen und die den Zahlungsan- spruch von Scholz Rohstoffe gefährden, so sind wir ist Scholz Rohstoffe berechtigt, alle Forderungen, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, fällig zu stellen, sowie wegen noch ausstehender Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung Als Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse gilt insbesondere der Umstand, dass ein Kreditversicherer das versicherte Limit des Käufers reduziert oder kündigt und Weiterverarbeitung deshalb kein ausreichender Versicherungsschutz für Scholz Rohstoffe mehr besteht. Falls eine Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht erfolgt, kann Scholz Rohstoffe nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung ver- langen; dies gilt auch bei Nichteinhaltung der gelieferten Ware untersagenZahlungsbedingungen.
9. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertraggesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
10. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug Für den Fall des Kunden überdies vorExports der Ware tritt der Käufer hiermit an Scholz Roh- stoffe alle Ansprüche ab, die Auftragsabwicklung ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen Nachnahme inländische und ausländische Banken zustehen oder Vorauskasse vorzunehmenkünftig zustehen wer- den, insbesondere Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien.
5. Wechselzahlungen werden von uns nicht akzeptiert.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Alle Rechnungen sind netto zahlbar. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührtEingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum.
3. Rechnungen für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderungen des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
5. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der Zinssätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen Verzugszinsen in Höhe von 8% 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- Basiszinssatz zu berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
46. Soweit uns nachträglich Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder treten andere Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, alle unsere an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig zu stellen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigtein, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangenauf dessen wesentliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung in solchen Fällen ferner alle Forderungen aus der gelieferten Ware untersagenlaufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig stellen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom VertragAls mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner eine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden überdies vorWeiser GmbH Brandschutz & Technik, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.
5. Wechselzahlungen werden AGB Seite 4 von uns nicht akzeptiert.15 Weiser GmbH Brandschutz & Technik Fassung 11.06.2019
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Sämtliche Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fälligZahlungen zum Zwecke der Erfüllung der Forderungen von MEU gegen den Kunden müssen nach Maßgabe der von uns eingeräumten Zahlungskonditionen erfolgen. Alle Rechnungen sind netto zahlbar. Die Falls nicht anders festgelegt oder auf dem Rechnungsformular anders bestimmt, hat die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so von 7 Tagen nach Rech- nungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, dass uns . Bei Überweisungen auf eines der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung stehtvon MEU angegebenen Bankkonten sowie bei Zahlung mittels Scheck gilt erst die vorbehaltlose Gutschrift auf einem Konto von MEU als Zahlung.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zuSollte MEU Wechsel entgegen nehmen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sindso gilt als Zahlung erst die Einlösung des Wech- sels. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührtDiskont- und Bankspesen sowie die hierauf anfallenden Steuern hat der Kunde zu zah- len.
3. Bei Überschreiten des ZahlungszielesMEU steht nicht dafür ein, spätestens nach Eintritt dass Wechsel oder Schecks rechtzeitig und ordnungsgemäß vorgelegt, protestiert oder eingezogen werden.
4. Gerät der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB sind wir Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, so ist MEU im kauf- männischen Verkehr berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe der Zinssätze für Überziehungskredite zu berechnenje- weils geltenden Sollzinsen der Geschäftsbanken, aber mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- . zu berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4Weiter wird eine Verwaltungskostenpauschale von 6 % p.a. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, alle unsere an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig zu stellen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden überdies vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmenfällig.
5. Wechselzahlungen Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 3 Wochen in Rückstand oder löst er einen Scheck oder einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein oder entstehen aus anderem Anlass Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so werden alle MEU gegenüber bestehenden Zah- lungsverpflichtungen sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa herein kommender Wechsel. Weiterhin ist MEU berechtigt, wegen aller anderen Forderungen die Leistungen von uns nicht akzeptiertSicherheiten zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vo- rauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, die Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Weiterveräußerungen der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Wa- ren zu untersagen und deren Herausgabe zu verlangen.
6. Aufrechnungen vonseiten des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforde- rung ist rechtskräftig unumstritten oder von MEU anerkannt.
7. Zahlungen (einschließlich Teil- oder Abschlagzahlungen) werden stets zur Begleichung des jeweils ältesten Schuldpostens und der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie der Verwal- tungskostenpauschale verwendet.
8. MEU ist ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, fällige oder künftige Geldforderungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Einem Abtretungs- verbot oder Zustimmungserfordernis in den Geschäftsbedingungen des Kunden wird aus- drücklich widersprochen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen sindangegeben, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehenistder Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatumdass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig. Alle Rechnungen sind netto zahlbarDies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung stehtKäufer.
2. Aufrechnungsrechte Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden Käufer nur insoweit zu, wenn wie seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit ihm beruhen und/oder ihn nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistungen berechtigen würden.
3. Wird der Xxxxx Xxxxxxx GmbH von dem Käufer ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat erteilt, erfolgt der Einzug an dem in der Rechnung angegebenen Abbuchungsdatum. Fällt der in der Rechnung angegebenen Abbuchungstag auf einen Feiertag verschiebt sich der Abbuchungstag auf den ersten folgenden Werktag. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
4. Bei Überschreiten Überschreitung des Zahlungszieles, Zahlungsziels spätestens nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB sind ab Verzug berechnen wir berechtigt, Zinsen in Höhe der Zinssätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Zinsenin Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt14,25 %. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
45. Soweit uns nachträglich Der Käufer kommt spätestens zehn Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände bekannt werdenein, aus denen sich die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen uns die unseren Zahlungsanspruch gefährden, Rechte aus § 321 BGB zu. Wir sind wir dann auch berechtigt, alle unsere an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von noch nicht fälligen Forderungen aus der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück stellen und wegen ausstehender Lieferungen und Leistungen Vorkasse zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden überdies vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.
57. Wechselzahlungen werden von uns nicht akzeptiertEin vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
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Samples: General Sales Conditions
Zahlung und Verrechnung. 13.1. Unsere Rechnungen sindWarenlieferungen sind spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehenin der Regel in 30 Tagen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig. Alle Rechnungen sind netto ohne jeden Abzug zahlbar. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass Skonto kann entsprechend der jeweiligen individuellen Vereinbarung mit uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung stehtgewährt werden.
23.2. Aufrechnungsrechte stehen Wir nehmen Xxxxxxx zahlungshalber an. Gutschriften über Schecks erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sindwir über den Gegenwert verfügen können. Zurückbehaltungsrechte Bankübliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührtKunden.
33.3. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der Zinssätze jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnenÜberziehungskredite, mindestens aber Zinsen in Höhe von 83 % über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen; der Kunde . Jeder Vertragsteil ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehaltenAnsprüche im Verzugsfalle bleiben unberührt.
43.4. Soweit Alle unsere Forderungen - auch solche aus anderen Verträgen mit dem Kunden - werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn uns nachträglich sonst Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt die zu begründeten und die unseren Zahlungsanspruch gefährdenerheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände auf seiten des Kunden schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, alle unsere noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
3.5. Mit befreiender Wirkung können Zahlungen nur direkt an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig zu stellenuns geleistet werden. Gerät der Käufer in ZahlungsverzugStehen mehrere Forderungen offen, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug gelten Zahlungen des Kunden überdies vorals auf die jeweils ältesten Forderungen nebst Zinsen und Kosten geleistet, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmenauch wenn der Kunde bei der Zahlung ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat.
53.6. Wechselzahlungen werden von uns nicht akzeptiertEin Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen außer in Ansehung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
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Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Alle Rechnungen sind netto zahlbar. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührtEingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum.
3. Rechnungen für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderungen des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
5. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der Zinssätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen Verzugszinsen in Höhe von 8% 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- Basiszinssatz zu berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
46. Soweit uns nachträglich Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder treten andere Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, alle unsere an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig zu stellen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigtein, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangenauf dessen wesentliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung in solchen Fällen ferner alle Forderungen aus der gelieferten Ware untersagenlaufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig stellen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom VertragAls mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner eine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden überdies vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.
5. Wechselzahlungen werden Weiser Brandschutz & Technik AGB.docx Seite 4 von uns nicht akzeptiert.15 Weiser GmbH Brandschutz & Technik Fassung 11.06.2019
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Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Sämtliche Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fälligZahlungen zum Zwecke der Erfüllung der Forderungen von RTO gegen den Kunden müssen nach Maßgabe der von uns eingeräumten Zahlungskonditionen erfolgen. Alle Rechnungen sind netto zahlbar. Die Falls nicht anders festgelegt oder auf dem Rechnungsformular anders bestimmt, hat die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so von 7 Tagen nach Rech- nungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, dass uns . Bei Überweisungen auf eines der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung stehtvon RTO angegebenen Bankkonten sowie bei Zahlung mit- tels Scheck gilt erst die vorbehaltlose Gutschrift auf einem Konto von RTO als Zahlung.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zuSollte RTO Wechsel entgegen nehmen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sindso gilt als Zahlung erst die Einlösung des Wechsels. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührtDiskont- und Bankspesen sowie die hierauf anfallenden Steuern hat der Kunde zu zahlen.
3. Bei Überschreiten des ZahlungszielesRTO steht nicht dafür ein, spätestens nach Eintritt dass Wechsel oder Schecks rechtzeitig und ordnungsgemäß vor- gelegt, protestiert oder eingezogen werden.
4. Gerät der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB sind wir Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, so ist RTO im kaufmän- nischen Verkehr berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe der Zinssätze für Überziehungskredite jeweils geltenden Sollzinsen der Geschäftsbanken, aber mindestens 10 Prozentpunkte über dem je- weiligen Basiszins p.a. zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe . Weiter wird eine Verwaltungskostenpauschale von 86 % über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, alle unsere an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig zu stellen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden überdies vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmenfällig.
5. Wechselzahlungen Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 3 Wochen in Rückstand oder löst er einen Scheck oder einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein oder entstehen aus anderem Anlass Zwei- fel an seiner Zahlungsfähigkeit, so werden alle RTO gegenüber bestehenden Zahlungsver- pflichtungen sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa herein kommender Wechsel. Weiterhin ist RTO berechtigt, wegen aller anderen Forderungen die Leistungen von uns nicht akzeptiertSicherheiten zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, die Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Weiterveräuße- rungen der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren zu untersagen und de- ren Herausgabe zu verlangen.
6. Aufrechnungen vonseiten des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforde- rung ist rechtskräftig unumstritten oder von RTO anerkannt.
7. Zahlungen (einschließlich Teil- oder Abschlagzahlungen) werden stets zur Begleichung des jeweils ältesten Schuldpostens und der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie der Verwaltungs- kostenpauschale verwendet.
8. RTO ist ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, fällige oder künftige Geldforderungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Einem Abtretungsverbot oder Zustimmungserfordernis in den Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
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