Common use of Zahlung und Verrechnung Clause in Contracts

Zahlung und Verrechnung. 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. 2. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt ist, werden Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Folgen des Zah- lungsverzugs. 3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer darüber hinaus nur zu, wenn seine behaupteten Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unsere Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, sofern diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlung und Verrechnung. 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. 2. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt ist, werden Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind netto (ohne Abzug) Zahlung hat innerhalb von 14 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug, falls nicht eine andere Schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde, in der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblichWeise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Es gelten Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen BRITZE dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 2. Der Käufer kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er die vorstehende Zahlungsfrist überschritten hat. Bei Verzug berechnen wir die gesetzlichen Vorschriften über die Folgen des Zah- lungsverzugsVerzugszinsen nach § 288 BGB, sofern uns nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zustehen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens sowie sonstiger gesetzlicher Rechte wegen Verzugs bleibt vorbehalten. 3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Gerät der Käufer nur zumit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein oder treten andere Umstände ein, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer darüber hinaus nur zu, wenn seine behaupteten Ansprüche die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet wirdnach Vertragsabschluss schließen lassen und die unseren Zahlungs‐ anspruch gefährden, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir so sind dann auch wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden , sowie wegen noch ausstehender Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem KäuferGeschäfts‐ verbindung Sicherheit und Vorkasse zu verlangen, sofern diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhenes sei denn, der Käufer leistet ausreichend Sicherheit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlung und Verrechnung. 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich Zahlung hat - ohne Skontoabzug - in der Weise zu erfolgen, dass wir am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. 2. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt ist, werden Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblichFälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 %- Punkten über die Folgen des Zah- lungsverzugsdem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer darüber hinaus nur zu, wenn seine behaupteten Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unsere noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. 4. IWir sind berechtigt unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten. 5. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus Zeitpunkt der Geschäftsverbindung mit dem KäuferSkontierung voraus. Soweit nichts Anderes vereinbart, sofern diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhenbeginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum. 6. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlung und Verrechnung. 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. 2. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt ist, werden Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Folgen des Zah- lungsverzugsZahlungsverzugs. 3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer darüber hinaus nur zu, wenn seine behaupteten Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch Zahlungs- anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unsere Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung Geschäftsver- bindung mit dem Käufer, sofern diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen