Common use of Zahlung, Verzug Clause in Contracts

Zahlung, Verzug. 11.1 Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder im Wege des SEPA Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung zu begleichen. 11.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten. 11.3 Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 11.4 Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Lageheizstrom, Stromliefervertrag, Erdgasliefervertrag

Zahlung, Verzug. 11.1 11.1. Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder ent- weder im Wege des SEPA Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung Banküberwei- sung zu begleichen. 11.2 11.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Xxxxxx 21 berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten. 11.3 11.3. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisennachzuwei- sen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 11.4 11.4. Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehenent- stehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstandenent- standen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Wf Start Gas, Gasliefervertrag

Zahlung, Verzug. 11.1 12.1 Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder im Wege des SEPA SEPA-Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung zu begleichen. 11.2 12.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten. 11.3 12.3 Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 11.4 12.4 Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.

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Samples: Gasliefervertrag

Zahlung, Verzug. 11.1 11.1. Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder ent- weder im Wege des SEPA Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung Banküberwei- sung zu begleichen. 11.2 11.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnengemäße Ziffer 21berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten.überschreiten.‌ 11.3 11.3. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale Pau- schale entstanden ist. 11.4 11.4. Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Wf Natur Strom

Zahlung, Verzug. 11.1 Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder im Wege des SEPA Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung zu begleichen. 11.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar nachvollzieh- bar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten. 11.3 Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich we- sentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 11.4 Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.ent- standen. Der Lieferant berechnet bei Zahlungsverzug nach Pkt. 11.2.  für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung) 2,50 €

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Samples: Gasliefervertrag

Zahlung, Verzug. 11.1 Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder im Wege des SEPA Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung zu begleichen. 11.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten. 11.3 Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 11.4 Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.. Der Lieferant berechnet bei Zahlungsverzug nach Pkt. 11.2.  für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung) 2,50 €

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Samples: Stromliefervertrag

Zahlung, Verzug. 11.1 Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder im Wege des SEPA Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung zu begleichen. 11.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar nachvollzieh- bar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten. 11.3 Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich we- sentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 11.4 Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.ent- standen. Der Lieferant berechnet bei Zahlungsverzug nach Pkt. 11.2. • für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung) 2,50 €

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Samples: Gasliefervertrag

Zahlung, Verzug. 11.1 Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder im Wege des SEPA Sepa- Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung zu begleichen. 11.2 Unbezahlte Rechnungen oder Abschläge werden nach Ablauf des angegeben Fälligkeitstermins durch den Lieferanten angemahnt. 11.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten. 11.3 . Die Pauschale für eine Mahnung beträgt 5,00 Euro. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, unbenommen den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 11.4 Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.

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Samples: Stromliefervertrag

Zahlung, Verzug. 11.1 Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder im Wege des SEPA Sepa Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung zu begleichen. 11.2 Unbezahlte Rechnungen oder Abschläge werden nach Ablauf des angegeben Fälligkeitstermins durch den Lieferanten angemahnt. 11.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Diese Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überschreiten. 11.3 . Die Pauschale für eine Mahnung beträgt 1,10 Euro. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, unbenommen den Nachweis dafür zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 11.4 Der Kunde hat dem Lieferanten die Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift bzw. Überweisung entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Erdgas