Zahlung, Verzug. 8.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbar- ten Preis zu zahlen. Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise sind im Angebotsformular vereinbart und pro Nut- zungszeitraum angegeben. Zahlungen an die Hotel Beacons GmbH gelten nur dann als Erfüllung, wenn sie auf die im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Rechnung angegebe- ne Bankverbindung geleistet werden. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertrags- verhältnis beruhen. 8.2. Vereinbaren die Parteien monatliche Zahlungen, so ist die monatliche Zahlung zum 15. des Folgemonats fällig, wenn der Vertragsschluss zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats liegt. Wird der Vertrag zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Monats geschlossen, ist die monatli- che Zahlung am letzten Tag des Folgemonats fällig (Beispiel: Bei Vertragsschluss am 18.2. ist die erste monatliche Zah- lung am 31.3., die zweite am 30.4. usw. fällig). Ist die verein- barte Vergütung als jährliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung zum Ersten des Monats fällig, in dem der Nut- zungszeitraum beginnt. 8.3. Während eines Zahlungsverzugs des Vertrags- partners von mehr als zwei aufeinander folgenden Monats- vergütungen ist die Hotel Beacons GmbH berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Vertragspartner bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen. 8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere der Rechte aus Ziffer 10.4, bleibt die Hotel Beacons GmbH vorbehalten. 8.5. Alternative 1: Die Hotel Beacons GmbH ist berechtigt, die im Angebotsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum angegebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung zu erhöhen, jedoch um höchstens 10 % pro Erhöhung („Preisanpassung“). Die Preisanpassung ist mindestens vier Wochen vor dem Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er mit der Preiserhö- hung nicht einverstanden ist.
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Samples: Saas Vertrag, Saas Vertrag
Zahlung, Verzug. 8.1. Der Vertragspartner 17.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von rhenag angegebenen Zeitpunkt, frühestens aber 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforde- rung fällig.
17.2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlags- rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub o- der zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernst- hafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers be- steht oder sofern der in einer Rechnung angege- bene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist verpflichtet, den vereinbar- ten Preis zu zahlenund der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- gemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.
17.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von rhenag angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen Beauftragten der rhenag kassiert. Die vom Vertragspartner dadurch ent- stehenden Kosten hat der Kunde der rhenag zu zahlenden Preise sind im Angebotsformular vereinbart und pro Nut- zungszeitraum angegeben. Zahlungen an die Hotel Beacons GmbH gelten nur dann als Erfüllung, wenn sie auf die im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Rechnung angegebe- ne Bankverbindung geleistet werdener- statten. Die Aufrechnung jeweils gültigen Kosten entnehmen Sie dem „Preisblatt über die Kosten des rhenag-Forde- rungsmanagements“. Die Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig. Die Pau- schalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass rhenag kein
17.4 Gegen Ansprüche der rhenag kann vom Kun- den nur mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertrags- verhältnis beruhenfestge- stellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
8.2. Vereinbaren die Parteien monatliche Zahlungen, so ist die monatliche Zahlung zum 15. des Folgemonats fällig, wenn der Vertragsschluss zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats liegt. Wird der Vertrag zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Monats geschlossen, ist die monatli- che Zahlung am letzten Tag des Folgemonats fällig (Beispiel: Bei Vertragsschluss am 18.2. ist die erste monatliche Zah- lung am 31.3., die zweite am 30.4. usw. fällig). Ist die verein- barte Vergütung als jährliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung zum Ersten des Monats fällig, in dem der Nut- zungszeitraum beginnt.
8.3. Während eines Zahlungsverzugs des Vertrags- partners von mehr als zwei aufeinander folgenden Monats- vergütungen ist die Hotel Beacons GmbH berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Vertragspartner bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere der Rechte aus Ziffer 10.4, bleibt die Hotel Beacons GmbH vorbehalten.
8.5. Alternative 1: Die Hotel Beacons GmbH ist berechtigt, die im Angebotsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum angegebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung zu erhöhen, jedoch um höchstens 10 % pro Erhöhung („Preisanpassung“). Die Preisanpassung ist mindestens vier Wochen vor dem Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er mit der Preiserhö- hung nicht einverstanden ist.
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Samples: Lieferauftrag, Lieferauftrag
Zahlung, Verzug. 8.114.1. Der Vertragspartner Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der Stadtwerke Würzburg AG angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rech- nungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber der Stadt- werke Würzburg AG zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverwei- gerung nur,
a. soweit die ernsthake Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
b. sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtli- xxxx Xxxxx mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprü- fung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. § 315 BGB bleibt von Satz 2 unberührt.
14.2. Zahlungen des Kunden werden, soweit keine Vorgabe zur Verbu- chung seitens des Kunden erteilt wurde, zuerst auf die laufende Forde- rung verrechnet.
14.3. Ist die Stadtwerke Würzburg AG zur Rückzahlung/Erstattung eines Guthabens verpflichtet, den vereinbar- ten Preis zu zahlenerfolgt dies ausschließlich per Überweisung. Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise sind im Angebotsformular vereinbart und pro Nut- zungszeitraum angegebenDem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.
14.4. Zahlungen an Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Hotel Beacons GmbH gelten nur dann als ErfüllungStadtwerke Würzburg AG, wenn sie auf erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beaukragten einziehen lässt, die im jeweiligen Angebot dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundla- ge nachzuweisen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung 5 Euro (umsatzsteuerfrei) berechnet.
14.5. Gegen Ansprüche der Stadtwerke Würzburg AG kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder der jeweiligen Rechnung angegebe- ne Bankverbindung geleistet rechtskräkig festgestellten Gegenansprü- chen oder Ansprüchen, die in einem engen synallagmatischen Verhält- nis zur Forderung stehen, aufgerechnet werden. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertrags- verhältnis beruhen.
8.2. Vereinbaren die Parteien monatliche Zahlungen, so ist die monatliche Zahlung zum 15. des Folgemonats fällig, wenn der Vertragsschluss zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats liegt. Wird der Vertrag zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Monats geschlossen, ist die monatli- che Zahlung am letzten Tag des Folgemonats fällig (Beispiel: Bei Vertragsschluss am 18.2. ist die erste monatliche Zah- lung am 31.3., die zweite am 30.4. usw. fällig). Ist die verein- barte Vergütung als jährliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung zum Ersten des Monats fällig, in dem der Nut- zungszeitraum beginnt.
8.3. Während eines Zahlungsverzugs des Vertrags- partners von mehr als zwei aufeinander folgenden Monats- vergütungen ist die Hotel Beacons GmbH berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Vertragspartner bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere der Rechte aus Ziffer 10.4, bleibt die Hotel Beacons GmbH vorbehalten.
8.5. Alternative 1: Die Hotel Beacons GmbH ist berechtigt, die im Angebotsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum angegebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung zu erhöhen, jedoch um höchstens 10 % pro Erhöhung („Preisanpassung“). Die Preisanpassung ist mindestens vier Wochen vor dem Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er mit der Preiserhö- hung nicht einverstanden ist.8 9 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ERDGASLIEFERUNGEN IN NIEDERDRUCK
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Samples: Erdgasliefervertrag, Gas Supply Agreement
Zahlung, Verzug. 8.110.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von den Stadtwerken Blankenburg GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsauf- forderung fällig. Einwände gegen Rech- nungen und Abschlagsberechnungen be- rechtigen gegenüber den Stadtwerken Blankenburg GmbH zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensicht- lichen Fehlers besteht oder sofern der in ei- ner Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist, und der Kunde eine Nachprüfung der Messein- richtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbar- ten Preis zu zahlen. Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise sind im Angebotsformular vereinbart und pro Nut- zungszeitraum angegeben. Zahlungen an § 315 BGB bleibt von Satz 2 unberührt.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden die Hotel Beacons GmbH gelten nur dann als ErfüllungStadtwerke Blankenburg GmbH, wenn sie auf er- neut zur Zahlung auffordern oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lassen, die dadurch entstandenen Kosten für struk- turell vergleichbare Fälle pauschal berech- nen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungs- grundlage nachzuweisen.
10.3 Zusätzlich werden gegenüber Verbrauchern im jeweiligen Angebot oder Sinne von § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz (§ 288 BGB) berechnet; ansonsten liegt der jeweiligen Rechnung angegebe- ne Bankverbindung geleistet werden. Die Aufrechnung Verzugszinssatz bei 8 Prozentpunk- ten über dem Basiszinssatz.
10.4 Gegen Ansprüche der Stadtwerke Blanken- burg GmbH kann vom Kunden nur mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertrags- verhältnis beruhenfestgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
8.2. Vereinbaren die Parteien monatliche Zahlungen, so ist die monatliche Zahlung zum 15. des Folgemonats fällig, wenn der Vertragsschluss zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats liegt. Wird der Vertrag zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Monats geschlossen, ist die monatli- che Zahlung am letzten Tag des Folgemonats fällig (Beispiel: Bei Vertragsschluss am 18.2. ist die erste monatliche Zah- lung am 31.3., die zweite am 30.4. usw. fällig). Ist die verein- barte Vergütung als jährliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung zum Ersten des Monats fällig, in dem der Nut- zungszeitraum beginnt.
8.3. Während eines Zahlungsverzugs des Vertrags- partners von mehr als zwei aufeinander folgenden Monats- vergütungen ist die Hotel Beacons GmbH berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Vertragspartner bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere der Rechte aus Ziffer 10.4, bleibt die Hotel Beacons GmbH vorbehalten.
8.5. Alternative 1: Die Hotel Beacons GmbH ist berechtigt, die im Angebotsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum angegebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung zu erhöhen, jedoch um höchstens 10 % pro Erhöhung („Preisanpassung“). Die Preisanpassung ist mindestens vier Wochen vor dem Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er mit der Preiserhö- hung nicht einverstanden ist.
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Samples: Energieliefervertrag
Zahlung, Verzug. 8.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbar- ten Preis zu zahlen. Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise sind im Angebotsformular vereinbart und pro Nut- zungszeitraum angegeben. Zahlungen an die Hotel Beacons GmbH gelten nur dann als Erfüllung, wenn sie auf die im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Rechnung angegebe- ne Bankverbindung geleistet werden. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertrags- verhältnis beruhen.
8.2. Vereinbaren die Parteien monatliche Zahlungen, so ist die monatliche Zahlung zum 15. des Folgemonats fällig, wenn der Vertragsschluss zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats liegt. Wird der Vertrag zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Monats geschlossen, ist die monatli- che Zahlung am letzten Tag des Folgemonats fällig (Beispiel: Bei Vertragsschluss am 18.2. ist die erste monatliche Zah- lung am 31.3., die zweite am 30.4. usw. fällig). Ist die verein- barte Vergütung als jährliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung zum Ersten des Monats fällig, in dem der Nut- zungszeitraum beginnt.
8.3. Während eines Zahlungsverzugs des Vertrags- partners von mehr als zwei aufeinander folgenden Monats- vergütungen ist die Hotel Beacons GmbH berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Vertragspartner bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere der Rechte aus Ziffer 10.4, bleibt die Hotel Beacons GmbH vorbehalten.
8.5. Alternative 1: Die Hotel Beacons GmbH ist berechtigt, die im Angebotsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum angegebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung zu erhöhen, jedoch um höchstens 10 5 % pro Erhöhung („Preisanpassung“). Die Preisanpassung ist mindestens vier Wochen vor dem Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er mit der Preiserhö- hung nicht einverstanden ist. Alternative 2: Die Parteien vereinbaren, dass die im Ange- botsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum ange- gebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder jeder entsprechenden Verlängerung um 10 % erhöht werden.
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Samples: Saas Vertrag
Zahlung, Verzug. 8.1. Der Vertragspartner 17.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der rhenag angegebenen Zeitpunkt, frühestens aber 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforde- rung fällig.
17.2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlags- rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als dop- pelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist verpflichtet, den vereinbar- ten Preis zu zahlenund der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ord- nungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.
17.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von rhenag angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch ei- nen Beauftragten der rhenag kassiert. Die vom Vertragspartner dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde rhenag zu zahlenden Preise sind im Angebotsformular vereinbart und pro Nut- zungszeitraum angegeben. Zahlungen an die Hotel Beacons GmbH gelten nur dann als Erfüllung, wenn sie auf die im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Rechnung angegebe- ne Bankverbindung geleistet werdener- statten. Die Aufrechnung jeweils gültigen Kosten entnehmen Sie dem „Preisblatt über die Kosten des rhenag- Forderungsmanagements“. Die Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig. Die Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnli- chen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der rhenag kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden wird rhenag die Berechnungsgrundlage nachweisen.
17.4 Gegen Ansprüche der rhenag kann vom Kun- den nur mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertrags- verhältnis beruhenfestge- stellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
8.2. Vereinbaren die Parteien monatliche Zahlungen, so ist die monatliche Zahlung zum 15. des Folgemonats fällig, wenn der Vertragsschluss zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats liegt. Wird der Vertrag zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Monats geschlossen, ist die monatli- che Zahlung am letzten Tag des Folgemonats fällig (Beispiel: Bei Vertragsschluss am 18.2. ist die erste monatliche Zah- lung am 31.3., die zweite am 30.4. usw. fällig). Ist die verein- barte Vergütung als jährliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung zum Ersten des Monats fällig, in dem der Nut- zungszeitraum beginnt.
8.3. Während eines Zahlungsverzugs des Vertrags- partners von mehr als zwei aufeinander folgenden Monats- vergütungen ist die Hotel Beacons GmbH berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Vertragspartner bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere der Rechte aus Ziffer 10.4, bleibt die Hotel Beacons GmbH vorbehalten.
8.5. Alternative 1: Die Hotel Beacons GmbH ist berechtigt, die im Angebotsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum angegebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung zu erhöhen, jedoch um höchstens 10 % pro Erhöhung („Preisanpassung“). Die Preisanpassung ist mindestens vier Wochen vor dem Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er mit der Preiserhö- hung nicht einverstanden ist.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Zahlung, Verzug. 8.114.1. Der Vertragspartner Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der Stadtwerke Würzburg AG angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rech- nungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber der Stadt- werke Würzburg AG zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweige- rung nur,
a. soweit die ernsthake Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
b. sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtli- xxxx Xxxxx mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprü- fung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. § 315 BGB bleibt von Satz 2 unberührt.
14.2. Zahlungen des Kunden werden, soweit keine Vorgabe zur Verbu- chung seitens des Kunden erteilt wurde, zuerst auf die laufende Forde- rung verrechnet.
14.3. Ist die Stadtwerke Würzburg AG zur Rückzahlung/Erstattung eines Guthabens verpflichtet, den vereinbar- ten Preis zu zahlenerfolgt dies ausschließlich per Überweisung. Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise sind im Angebotsformular vereinbart und pro Nut- zungszeitraum angegebenDem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.
14.4. Zahlungen an Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Hotel Beacons GmbH gelten nur dann als ErfüllungStadtwerke Würzburg AG, wenn sie auf erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beaukragten einziehen lässt, die im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Rechnung angegebe- ne Bankverbindung geleistet werdendadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Vertragspartners oder Kunden ist die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertrags- verhältnis beruhenBerechnungsgrundla- ge nachzuweisen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung 5 Euro (umsatzsteuerfrei) berechnet.
8.214.5. Vereinbaren die Parteien monatliche Zahlungen, so ist die monatliche Zahlung zum 15. des Folgemonats fällig, wenn Gegen Ansprüche der Vertragsschluss zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats liegt. Wird der Vertrag zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Monats geschlossen, ist die monatli- che Zahlung am letzten Tag des Folgemonats fällig (Beispiel: Bei Vertragsschluss am 18.2. ist die erste monatliche Zah- lung am 31.3.Stadtwerke Würzburg AG kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräkig festgestellten Gegenansprü- chen oder Ansprüchen, die zweite am 30.4. usw. fällig). Ist die verein- barte Vergütung als jährliche Zahlung vereinbartin einem engen synallagmatischen Verhält- nis zur Forderung stehen, wird die Vergütung zum Ersten des Monats fällig, in dem der Nut- zungszeitraum beginntaufgerechnet werden.
8.3. Während eines Zahlungsverzugs des Vertrags- partners von mehr als zwei aufeinander folgenden Monats- vergütungen ist die Hotel Beacons GmbH berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Vertragspartner bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere der Rechte aus Ziffer 10.4, bleibt die Hotel Beacons GmbH vorbehalten.
8.5. Alternative 1: Die Hotel Beacons GmbH ist berechtigt, die im Angebotsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum angegebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung zu erhöhen, jedoch um höchstens 10 % pro Erhöhung („Preisanpassung“). Die Preisanpassung ist mindestens vier Wochen vor dem Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er mit der Preiserhö- hung nicht einverstanden ist.
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Samples: Ökostromvertrag
Zahlung, Verzug. 8.120.1. Der Vertragspartner Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der BEW angegebenen Zeitpunkt, frühestens aber 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
20.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
2. sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist verpflichtet, den vereinbar- ten Preis zu zahlenund der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.
20.3. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der BEW angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen Beauftragten der BEW kassiert. Die vom Vertragspartner dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der BEW zu zahlenden Preise sind im Angebotsformular vereinbart erstatten. Sie betragen pauschal: Mahnung 1,90 € Rücklastschriftgebühren Weitergabe der Kosten des Geldinstituts Inkassobesuch 27,20 € Der Inkassobesuch ist der Besuch eines Mitarbeiters der BEW beim Kunden vor Ort, nachdem Xxxxxxxxx erfolglos blieben und pro Nut- zungszeitraum angegeben. Zahlungen an der weder die Hotel Beacons GmbH gelten nur dann als Erfüllung, wenn sie auf Unterbrechung noch die im jeweiligen Angebot oder Wiederherstellung der jeweiligen Rechnung angegebe- ne Bankverbindung geleistet werdenVersorgung zur Folge hat. Die Aufrechnung Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig. Die Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der BEW kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden wird die BEW die Berechnungsgrundlage nachweisen. Die BEW behält sich vor, die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
20.4. Gegen Ansprüche der BEW kann vom Kunden nur mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbe- haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertrags- verhältnis beruhenfestgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
8.2. Vereinbaren die Parteien monatliche Zahlungen, so ist die monatliche Zahlung zum 15. des Folgemonats fällig, wenn der Vertragsschluss zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats liegt. Wird der Vertrag zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Monats geschlossen, ist die monatli- che Zahlung am letzten Tag des Folgemonats fällig (Beispiel: Bei Vertragsschluss am 18.2. ist die erste monatliche Zah- lung am 31.3., die zweite am 30.4. usw. fällig). Ist die verein- barte Vergütung als jährliche Zahlung vereinbart, wird die Vergütung zum Ersten des Monats fällig, in dem der Nut- zungszeitraum beginnt.
8.3. Während eines Zahlungsverzugs des Vertrags- partners von mehr als zwei aufeinander folgenden Monats- vergütungen ist die Hotel Beacons GmbH berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Vertragspartner bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
8.4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere der Rechte aus Ziffer 10.4, bleibt die Hotel Beacons GmbH vorbehalten.
8.5. Alternative 1: Die Hotel Beacons GmbH ist berechtigt, die im Angebotsformular vereinbarten und pro Nutzungszeitraum angegebenen Preise, nach Ablauf der Anfangslaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung zu erhöhen, jedoch um höchstens 10 % pro Erhöhung („Preisanpassung“). Die Preisanpassung ist mindestens vier Wochen vor dem Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise dem Vertragspartner mitzuteilen. Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er mit der Preiserhö- hung nicht einverstanden ist.
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Samples: Gas Supply Agreement