Common use of Zahlung, Verzug Clause in Contracts

Zahlung, Verzug. 17.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der rhenag angegebenen Zeitpunkt, frühestens aber 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 17.2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und so- lange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 17.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der rhenag angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen Beauftragten der rhenag kassiert. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der rhenag zu erstatten. Die jeweils gültigen Kosten entnehmen Sie dem „Preisblatt über 17.4 Gegen Ansprüche der rhenag kann vom Kunden nur mit un- bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

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Samples: Sondervertrag Erdgasselect, Agb Erdgasselect

Zahlung, Verzug. 17.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der rhenag angegebenen Zeitpunkt, frühestens frü- hestens aber 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung Zah- lungsaufforderung fällig. 17.2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen Ab- schlagsrechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub Zahlungsauf- schub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung Mess- einrichtung verlangt und so- lange solange durch die Nachprüfung Nach- prüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 17.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der rhenag angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen ei- nen Beauftragten der rhenag kassiert. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der rhenag zu erstatten. Die jeweils gültigen Kosten entnehmen Sie dem „Preisblatt überrhenag 17.4 Gegen Ansprüche der rhenag kann vom Kunden nur mit un- bestrittenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werdenwer- den.

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Samples: Lieferauftrag

Zahlung, Verzug. 17.1 Rechnungen 8.1 Die Rechnung wird bei Vorlage zur Zahlung fällig. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag einschließ- lich der ausgewiesenen Umsatzsteuer binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Zahlungseingänge werden zunächst mit der jeweils ältesten noch offenen Forderung und Abschläge werden zu dem von erst in der rhenag angegebenen Zeitpunkt, frühestens aber 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fälligweiteren Folge mit den jeweils noch offenen sonstigen Forderungen verrechnet. 17.2 Einwände gegen Rechnungen 8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Stromversorger berechtigt, ab dem 15. Tag der Fälligkeit gesetzlich geregelte Verzugszinsen zu verlangen. Der Stromversorger kann außer- dem den Ersatz anderer vom Kunden verschuldeter und Abschlagsrechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub dem Stromversorger erwachsener Schäden in einem angemesse- nen Verhältnis zur betrieblichen Forderung geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder zur Zahlungsverweigerung nurEinbringungsmaßnahmen, soweit die ernsthafte Möglichkeit welche dem Kunden nach Aufwand verrechnet werden. Im Falle der Beauftragung eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und so- lange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 17.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der rhenag angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen Beauftragten der rhenag kassiert. Die dadurch entstehenden Kosten Rechtsanwalts hat der Kunde die Kosten gemäß dem jeweils gültigen Rechtsanwaltstarifgesetz und im Falle der rhenag Beauftragung eines Inkassobüros die Kosten nach Aufwand zu erstattenbezahlen, wobei diese nicht über den Höchstsätzen der jeweils geltenden Inkassogebührenverordnung liegen dürfen. Die jeweils gültigen Kosten entnehmen Sie dem „Preisblatt überfür Mahnungen verrechnet der Stromversorger pauschal. 17.4 Gegen Ansprüche der rhenag kann vom 8.3 Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit un- bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.anerkannten

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Zahlung, Verzug. 17.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der rhenag angegebenen an- gegebenen Zeitpunkt, frühestens aber 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 17.2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung Zahlungsverweige- rung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und so- lange solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 17.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der rhenag angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen Beauftragten der rhenag kassiert. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der rhenag zu erstattenerstat- ten. Die jeweils gültigen Kosten entnehmen Sie dem „Preisblatt überüber die Kosten des rhenag-Forderungsmanagements“. Die Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig. Die Pau- schalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu 17.4 Gegen Ansprüche der rhenag kann vom Kunden nur mit un- bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet auf- gerechnet werden.

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Samples: Agb Erdgasselect

Zahlung, Verzug. 17.1 22.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von der rhenag vom Netzbetrei- ber angegebenen Zeitpunkt, frühestens aber 14 Tage jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 17.2 . Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen berechtigen gegenüber dem Netzbetreiber zum Zahlungsaufschub Zahlungsauf- schub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und so- lange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion besteht. § 315 des Messgeräts festgestellt istBürgerlichen Gesetz- buchs bleibt von Satz 2 unberührt. 17.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf 22.2 Bei Zahlungsverzug des von Anschlussnehmers oder -nutzers kann der rhenag angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend Netzbetreiber, wenn er er- neut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten der rhenag kassierteinziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle auch pauschal berechnen; die pauschale Be- rechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die dadurch entstehenden Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten hat der Kunde der rhenag zu erstattennicht überstei- gen. Die jeweils gültigen Kosten entnehmen Sie dem „Preisblatt überAuf Verlangen des Kunden ist die Berech- nungsgrundlage nachzuweisen. 17.4 22.3 Gegen Ansprüche der rhenag des Netzbetreibers kann vom Kunden Anschlussnehmer oder -nutzer nur mit un- bestrittenen unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Gegenan- sprüchen aufgerechnet werden.

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Samples: Netzanschlussverhältnis Und Anschlussnutzungsverhältnis

Zahlung, Verzug. 17.1 (§ 27 AVBWasserV) 13.1. Rechnungen und Abschläge Abschlagszahlungen werden zu dem von der rhenag angegebenen Zeitpunktvom WVU nach billigem Ermes- sen festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens aber 14 Tage jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 17.2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen berechtigen Zah- lungsaufforderung. Abschlagszahlungen werden zum Zahlungsaufschub jeweils festgelegten Zeitpunkt fäl- lig. Bei Zahlungsverzug des Kunden / Anschlussnehmers kann das WVU, wenn sie er- neut zur Zahlung auffordert oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und so- lange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 17.3 Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der rhenag angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend den Betrag durch einen Beauftragten der rhenag kassierteinziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Preisblatt (Anlage 1) berechnen. Die dadurch entstehenden Kosten Pauschale muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Der Kunde / Anschlussnehmer hat das Recht, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht oder wesent- lich niedriger entstanden ist, als es die Pauschale ausweist. 13.2. Rechnungsbeträge und Abschläge sind ohne Abzüge zu zahlen. Maßgeblich für die rechtzeitige Erfüllung der Kunde Fälligkeitstermine ist der rhenag zu erstatten. Die jeweils gültigen Kosten entnehmen Sie dem „Preisblatt über 17.4 Gegen Ansprüche Eingang der rhenag kann vom Kunden nur mit un- bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werdenZahlung beim WVU.

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Samples: Wasserversorgungsvertrag