Zahlung, Verzug. 12.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Lieferanten angegebenen Zeit- punkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
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Zahlung, Verzug. 12.1 13.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Lieferanten von der evb angegebenen Zeit- punkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
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Zahlung, Verzug. 12.1 13.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Lieferanten angegebenen Zeit- punkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
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Zahlung, Verzug. 12.1 17.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Lieferanten angegebenen Zeit- punkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Lieferanten zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweige- rung nur,
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