Common use of Zahlungsaufträge Clause in Contracts

Zahlungsaufträge. (1) Der KONTOINHABER kann Zahlungsaufträge erteilen („autorisieren“): (a) Mobile TAN-Verfahren: Indem sich der KONTOINHABER unter Angabe von Verfügernummer, Passwort, Geburtsdatum und Freigabe durch mobile TAN (siehe I.9.1.a.) in die Online Banking Plattform der BANK einloggt und den Zahlungsauftrag sodann nach Überprüfung der Transaktionsdaten (Betrag und Empfänger) mittels mobile TAN bestätigt. (b) Security App Verfahren: Indem sich der KONTOINHABER unter Angabe von Verfügernummer, Passwort, Geburtsdatum und Freigabe in der Security App (siehe I.9.1.b.) in die Online-Banking-Plattform der BANK einloggt und den Zahlungsauftrag sodann nach Überprüfung der Transaktionsdaten (Betrag und Empfänger) in der Security App bestätigt. Die BANK informiert den KONTOINHABER mittels Nachricht in das Online-Banking-Postfach des KONTOINHABERS über den Einsatz der Security App. (c) IVR-System: Telefonisch während der Geschäftszeiten der BANK unter 05 0203 1800 mittels Eingabe der Verfügernummer im IVR-System (Sprachcomputer, siehe I.10.) und Identifikation durch den Telefon-PIN. (d) Schriftlich: Durch Schreiben mit eigenhändiger Originalunterschrift per Brief/Fax (siehe I.1.). Der KONTOINHABER kann einen Zahlungsauftrag schriftlich per Brief/Fax (siehe I.1.) bis zum Zeitpunkt seines Eingangs bei der BANK gemäß Punkt I.15.2 dieser Geschäftsbedingungen widerrufen. (2) Ein Zahlungsauftrag muss (a) den zu überweisenden Betrag und (b) den Kundenidentifikator des Empfängers nach Maßgabe von Punkt I.15.1 Absatz 3 und 4 umfassen. (3) Bei Zahlungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs geführt wird, hat der KONTOINHABER den Empfänger durch die Angabe von dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. (4) Die Angabe des IBAN, die vom KONTOINHABER gemäß Punkt I.15.1 Absatz 3 gemacht wird, stellt den Kundenidentifikator des Empfängers dar, anhand dessen der Zahlungsauftrag ausgeführt wird. Macht der KONTOINHABER über den IBAN hinausgehende Angaben zum Empfänger, wie insbesondere den Namen des Empfängers, sind diese nicht Teil des Kundenidentifikators, dienen daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei Ausführung der Zahlung seitens der BANK unbeachtet. Ein allenfalls im Zahlungsauftrag angegebener Verwendungszweck ist für die BANK jedenfalls unbeachtlich. (5) Die Übernahme eines Überweisungsauftrags durch die BANK begründet allein noch keinerlei Ansprüche eines Dritten gegen die BANK. (6) Die BANK ist zur Durchführung eines Zahlungsauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des KONTOINHABERS vollständige Deckung (d.h. ein entsprechendes Guthaben) vorhanden ist. (7) Bei der BANK eingegangene Zahlungsaufträge können vom KONTOINHABER nicht einseitig widerrufen werden (zum Eingangszeitpunkt siehe Punkt I.15.2 dieser Geschäftsbedingungen). Ist zu einem Zahlungsauftrag ein späterer Durchführungstermin vereinbart, tritt die Unwiderruflichkeit erst mit Ablauf des dem Durchführungstermin vorangehenden Geschäftstags ein. (8) Sofern die BANK die Durchführung eines Zahlungsauftrags ablehnt, wird sie den KONTOINHABER so rasch wie möglich, jedenfalls aber innerhalb der in Punkt I.15.2 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen genannten Fristen, über die Ablehnung und darüber informieren, wie der Zahlungsauftrag berichtigt werden kann, um die Durchführung künftig zu ermöglichen. Die Angabe eines Grundes für die Ablehnung wird nur erfolgen, sofern dies nicht einen Verstoß gegen österreichische oder unionsrechtliche Rechtsvorschriften bzw. eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung darstellen würde. Zahlungsaufträge, die die BANK berechtigterweise ablehnt, lösen die in Punkt I.15.2 dieser Geschäftsbedingungen vereinbarten Ausführungsfristen nicht aus.

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Samples: Kontoeröffnungsantrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Tages Und Festgeldkonten

Zahlungsaufträge. (1) Der KONTOINHABER kann Zahlungsaufträge erteilen („autorisieren“): ): (a) Mobile TAN-Verfahren: Indem indem er sich der KONTOINHABER unter Angabe von Verfügernummer, Passwort, Passwort und Geburtsdatum und Freigabe durch mobile TAN (siehe I.9.1.a.) in die Online Banking Plattform der BANK einloggt und den Zahlungsauftrag sodann nach Überprüfung der Transaktionsdaten (Betrag und Empfänger) mittels mobile TAN bestätigt. (b) Security App Verfahren: Indem sich der KONTOINHABER unter Angabe von Verfügernummer, Passwort, Geburtsdatum und Freigabe in der Security App (siehe I.9.1.b.) in die Online-Banking-Plattform der BANK einloggt und den Zahlungsauftrag sodann nach Überprüfung der Transaktionsdaten mittels mobiler Transaktionsnummer (Betrag und EmpfängermTAN) in der Security App bestätigt. Die BANK informiert den KONTOINHABER mittels Nachricht in das Online-Banking-Postfach des KONTOINHABERS über den Einsatz der Security App. ; (cb) IVR-System: Telefonisch telefonisch während der Geschäftszeiten der BANK unter 05 0203 1800 mittels Eingabe der Verfügernummer im IVR-System (Sprachcomputer, siehe I.10.) und Identifikation durch den Telefon-Telefon- PIN. ; (dc) Schriftlich: Durch durch Schreiben mit eigenhändiger Originalunterschrift per Brief/Fax (siehe I.1.)Originalunterschrift. Der KONTOINHABER kann einen Zahlungsauftrag schriftlich per Brief/Fax (siehe I.1.) bis zum Zeitpunkt seines Eingangs bei der BANK gemäß Punkt I.15.2 dieser Geschäftsbedingungen widerrufen. (2) Ein Zahlungsauftrag muss (a) den zu überweisenden Betrag und (b) den Kundenidentifikator des Empfängers nach Maßgabe von Punkt I.15.1 Absatz 3 und 4 umfassen. (3) Bei Zahlungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs geführt wird, hat der KONTOINHABER den Empfänger durch die Angabe von dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. (4) Die Angabe des IBAN, die vom KONTOINHABER gemäß Punkt I.15.1 Absatz 3 gemacht wird, stellt den Kundenidentifikator des Empfängers dar, anhand dessen der Zahlungsauftrag ausgeführt wird. Macht der KONTOINHABER über den IBAN hinausgehende Angaben zum Empfänger, wie insbesondere den Namen des Empfängers, sind diese nicht Teil des Kundenidentifikators, dienen daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei Ausführung der Zahlung seitens der BANK unbeachtet. Ein allenfalls im Zahlungsauftrag angegebener Verwendungszweck ist für die BANK jedenfalls unbeachtlich. (5) Die Übernahme eines Überweisungsauftrags durch die BANK begründet allein noch keinerlei Ansprüche eines Dritten gegen die BANK. (6) Die BANK ist zur Durchführung eines Zahlungsauftrags nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des KONTOINHABERS vollständige Deckung (d.h. ein entsprechendes Guthaben) vorhanden ist. (7) Bei der BANK eingegangene Zahlungsaufträge können vom KONTOINHABER nicht einseitig widerrufen werden (zum Eingangszeitpunkt siehe Punkt I.15.2 dieser Geschäftsbedingungen). Ist zu einem Zahlungsauftrag ein späterer Durchführungstermin vereinbart, tritt die Unwiderruflichkeit erst mit Ablauf des dem Durchführungstermin vorangehenden Geschäftstags ein. (8) Sofern die BANK die Durchführung eines Zahlungsauftrags ablehnt, wird sie den KONTOINHABER so rasch wie möglich, jedenfalls aber innerhalb der in Punkt I.15.2 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen genannten Fristen, über die Ablehnung und darüber informieren, wie der Zahlungsauftrag berichtigt werden kann, um die Durchführung künftig zu ermöglichen. Die Angabe eines Grundes für die Ablehnung wird nur erfolgen, sofern dies nicht einen Verstoß gegen österreichische oder unionsrechtliche Rechtsvorschriften bzw. eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung darstellen würde. Zahlungsaufträge, die die BANK berechtigterweise ablehnt, lösen die in Punkt I.15.2 dieser Geschäftsbedingungen vereinbarten Ausführungsfristen nicht aus.

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Samples: Kontoeröffnungsantrag, Fernabsatzvertrag