Zahlungsauslösedienst. (1) Die Nutzung des von der Bank angebotenen Zahlungsauslösedienstes (ZAD) ermöglicht es dem Teilnehmer, Zahlungen von Fremdkonten auszu- lösen, die in die Kontoübersicht im Online-Banking der Bank eingebunden wurden. Damit kann der Teilnehmer seine Bankgeschäfte über alle von ihm eingebundenen Fremdkonten, die zugleich Zahlungskonten sind, hinweg im Online-Banking der Bank ausführen. (2) Mit der Nutzung des ZAD beauftragt der Teilnehmer die Bank, einen Zahlungsauftrag an die Fremdbank zu übermitteln. Die Bank wird sich unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Erbringung von Zahlungsauslösediensten als Übermittler des Auftrags des Teilnehmers gegenüber der Fremdbank identifizieren und der Fremdbank den Zahlungsauftrag über die von dieser zur Verfügung gestellte Schnittstelle übermitteln. (3) Zur Auslösung einer Zahlung füllt der Teilnehmer das Zahlungsformular unter Angabe u. a. des Empfängers, des Zahlbetrags und des Verwen- dungszwecks aus und gibt in die dafür vorgesehenen Xxxxxx Teilnehmerkennung und Authentifizierungselemente zum Fremdkonto ein Anschlie- ßend autorisiert der Teilnehmer die Auslösung der Zahlung durch Eingabe eines weiteren Authentifizierungselementes (z. B. TAN). (4) Bis zur Erteilung der Zustimmung zur Auslösung der Zahlung kann dieser den Übermittlungsauftrag durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen. (5) Die Übermittlung des Zahlungsauftrags erfolgt unverzüglich unter der Voraussetzung, dass die von der Fremdbank zur Verfügung gestellte Schnittstelle die Übermittlung zulässt. Konnte der Zahlungsauftrag nicht innerhalb der üblichen Frist übermittelt werden, bspw. weil die Schnittstelle der Fremdbank nicht erreichbar ist, wird die Bank dem Teilnehmer dies unverzüglich mitteilen. (6) Die Bank bestätigt dem Teilnehmer die Zahlung unter Angabe der dem Zahlungsvorgang zugeordneten Kennung, des Zahlbetrags und des Datums des Zugangs des Übermittlungsauftrags, sobald sie eine entsprechende Bestätigung durch die Fremdbank erhalten hat. Die Ausführung des Zahlungsauftrags erfolgt dann zu den Bedingungen zwischen Fremdbank und Teilnehmer. Dem Teilnehmer obliegt es, die zwischen ihm und der Fremdbank getroffenen Vereinbarungen, insbesondere zur Nutzung des Online-Bankings im Zusammenhang mit Zahlungsauslösediensten, einzu- halten.
Appears in 6 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Nutzung Von Multibanking Zusatzdiensten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsauslösedienst. (1) Die Nutzung des von der Bank angebotenen Zahlungsauslösedienstes (ZAD) ermöglicht es dem Teilnehmer, Zahlungen von Fremdkonten auszu- lösenaus- zulösen, die in die Kontoübersicht im Online-Banking der Bank eingebunden wurden. Damit kann der Teilnehmer seine Bankgeschäfte über alle von ihm eingebundenen Fremdkonten, die zugleich Zahlungskonten sind, hinweg im Online-Banking der Bank ausführen.
(2) Mit der Nutzung des ZAD beauftragt der Teilnehmer die Bank, einen Zahlungsauftrag an die Fremdbank zu übermitteln. Die Bank wird sich unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Erbringung von Zahlungsauslösediensten als Übermittler des Auftrags des Teilnehmers gegenüber gegen- über der Fremdbank identifizieren und der Fremdbank den Zahlungsauftrag über die von dieser zur Verfügung gestellte Schnittstelle übermitteln.
(3) Zur Auslösung einer Zahlung füllt der Teilnehmer das Zahlungsformular unter Angabe u. a. des Empfängers, des Zahlbetrags und des Verwen- dungszwecks aus und gibt in die dafür vorgesehenen Xxxxxx Teilnehmerkennung und Authentifizierungselemente zum Fremdkonto ein ein. Anschlie- ßend autorisiert der Teilnehmer die Auslösung der Zahlung durch Eingabe eines weiteren Authentifizierungselementes (z. B. TAN).
(4) Bis zur Erteilung der Zustimmung zur Auslösung der Zahlung kann dieser den Übermittlungsauftrag durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufenwi- derrufen.
(5) Die Übermittlung des Zahlungsauftrags erfolgt unverzüglich unter der Voraussetzung, dass die von der Fremdbank zur Verfügung gestellte Schnittstelle die Übermittlung zulässt. Konnte der Zahlungsauftrag nicht innerhalb der üblichen Frist übermittelt werden, bspw. weil die Schnittstelle der Fremdbank nicht erreichbar ist, wird die Bank dem Teilnehmer dies unverzüglich mitteilen.
(6) Die Bank bestätigt dem Teilnehmer die Zahlung unter Angabe der dem Zahlungsvorgang zugeordneten Kennung, des Zahlbetrags und des Datums des Zugangs des Übermittlungsauftrags, sobald sie eine entsprechende Bestätigung durch die Fremdbank erhalten hat. Die Ausführung des Zahlungsauftrags erfolgt dann zu den Bedingungen zwischen Fremdbank und Teilnehmer. Dem Teilnehmer obliegt es, die zwischen ihm und der Fremdbank getroffenen Vereinbarungen, insbesondere zur Nutzung des Online-Bankings im Zusammenhang mit Zahlungsauslösediensten, einzu- halteneinzuhal- ten.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Zahlungsauslösedienst. (1) Die Nutzung des von der Bank angebotenen Zahlungsauslösedienstes Zahlungsauslösediens- tes (ZAD) ermöglicht es dem Teilnehmer, Zahlungen von Fremdkonten auszu- lösenauszulösen, die in die Kontoübersicht im Online-Banking der Bank eingebunden ein- gebunden wurden. Damit kann der Teilnehmer seine Bankgeschäfte über alle von ihm eingebundenen Fremdkonten, die zugleich Zahlungskonten Zahlungs- konten sind, hinweg im Online-Banking der Bank ausführen.
(2) Mit der Nutzung des ZAD beauftragt der Teilnehmer die Bank, einen Zahlungsauftrag an die Fremdbank zu übermitteln. Die Bank wird sich unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Erbringung von Zahlungsauslösediensten Zah- lungsauslösediensten als Übermittler des Auftrags des Teilnehmers gegenüber ge- genüber der Fremdbank identifizieren und der Fremdbank den Zahlungsauftrag Zah- lungsauftrag über die von dieser zur Verfügung gestellte Schnittstelle übermitteln.
(3) Zur Auslösung einer Zahlung füllt der Teilnehmer das Zahlungsformular Zahlungsfor- mular unter Angabe u. a. des Empfängers, des Zahlbetrags und des Verwen- dungszwecks Ver- wendungszwecks aus und gibt in die dafür vorgesehenen Xxxxxx Teilnehmerkennung Teil- nehmerkennung und Authentifizierungselemente zum Fremdkonto ein Anschlie- ßend ein. Anschließend autorisiert der Teilnehmer die Auslösung der Zahlung durch Eingabe eines weiteren Authentifizierungselementes (z. B. TAN).
(4) Bis zur Erteilung der Zustimmung zur Auslösung der Zahlung kann dieser den Übermittlungsauftrag durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen.
(5) Die Übermittlung des Zahlungsauftrags erfolgt unverzüglich unter der Voraussetzung, dass die von der Fremdbank zur Verfügung gestellte gestell- te Schnittstelle die Übermittlung zulässt. Konnte der Zahlungsauftrag nicht innerhalb der üblichen Frist übermittelt werden, bspw. weil die Schnittstelle der Fremdbank nicht erreichbar ist, wird die Bank dem Teilnehmer Teil- nehmer dies unverzüglich mitteilen.
(6) Die Bank bestätigt dem Teilnehmer die Zahlung unter Angabe der dem Zahlungsvorgang zugeordneten Kennung, des Zahlbetrags und des Datums des Zugangs des Übermittlungsauftrags, sobald sie eine entsprechende Bestätigung durch die Fremdbank erhalten hat. Die Ausführung Aus- führung des Zahlungsauftrags erfolgt dann zu den Bedingungen zwischen zwi- schen Fremdbank und Teilnehmer. Dem Teilnehmer obliegt es, die zwischen zwi- schen ihm und der Fremdbank getroffenen Vereinbarungen, insbesondere zur Nutzung des Online-Bankings im Zusammenhang mit Zahlungsauslösediensten, einzu- halteneinzuhalten.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen