Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte Musterklauseln

Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden, insbesondere nachgewiese- ner höherer Zinsen, bleibt hiervon unberührt. Unabhängig von getroffenen Zahlungsvereinbarungen werden uns zustehende Forderungen sofort fällig, wenn in der Person des Bestellers Umstände eintreten, die uns ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen unzumutbar machen; hierzu zählen insbesondere Vermögensverfall, Insolvenzantrag, negative Veränderungen im Rahmen der Versicherbarkeit bei Warenkreditversicherern u. ä. Wir sind in einem solchen Fall weiterhin auch be- rechtigt, die Auslieferung von Ware von der Gestellung geeigneter Sicherheiten und/oder Vorauskasse abhängig zu machen. Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnung mit Gegenforderungen uns ge- genüber ist ausgeschlossen, sofern die vom Besteller geltend gemachte(n) Forderung(en) nicht unstreitig und/oder rechtskräftig festgestellt ist/sind.
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. 7.1 Der Kunde ist – soweit nichts Abweichendes geregelt ist - verpflichtet, den Preis nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Bei zulässigen Teillieferungen oder -leistungen erfolgt eine Teilabrechnung.
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte. 4.1 Rechnungen sind mit unseren Bestell-, Artikel-, sowie den Lieferscheinnummern, der Lieferantennummer des Auftragnehmers und unserer Kostenstelle zu versehen.Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug oder verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden, werden die gesamten Forderungen von EWS gegen den Kunden sofort und ohne Rücksicht auf etwa gewährte Zahlungsziele und ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwaiger angenommener indossabler Papiere fällig.
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte 

Related to Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.