FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGEN Musterklauseln

FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGEN. 5.1 Geschäftsbereich Glas (inkl. Komplettbrille): Rechnungen für Brillengläser sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Der Skontobetrag errechnet sich aus dem Warenwert und der darauf entfallenden Umsatzsteuer, ohne Versicherung, Porto und Mit- gliedsbeitrag des KGS (Kuratorium Gutes Sehen). Bei Einzug des Rechnungsbetrages aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandates gilt eine ver- kürzte Vorankündigungsfrist von fünf Tagen vor Fälligkeit als vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGEN. 1.1. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung sind Rechnungsbeträge sofort bei Rechnungserhalt ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Eingang auf dem Geschäftskonto der Innofreight als geleistet. Im Falle des Zahlun gsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft und ist Innofreight berechtigt, sämtliche Forderungen, die Innofreight geg en über dem Kun den hat, fällig zu stellen, auch wenn etwa bezüglich einzelner Rechnungen oder eines beg eben en Wechsels eine spätere Fälligkeit vereinbart worden ist. Bei begrün detem Zweifel an der Zahlun gsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden kann Innofreight von allen laufenden Verträgen bezüglich noch nicht erfüllter Lieferun gen und Leistun gen zurücktreten oder die weitere Erfüllung von ihr geeignet scheinenden Sicherheiten (einschließlich Vorauskassa) abhängig machen. Innofreight beh ält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der aufgelaufen en Verzugszinsen sowie der Mahn-, Inkasso- und Evidenzhaltungsspesen im Sinne des Pkt. III.4. zu verwen den und zwar in der Reihenfolge: „Mahn-, Inkasso- und Evidenzhaltungsspesen“, „Zinsen“ und dann
FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGEN. 1. Geschäftsbereich Glas: Rechnungen aus dem Geschäftsbereich Glas, d.h. über die Lieferung von Brillengläsern, sind innerhalb von 30 Ka-

Related to FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGEN

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.