Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk), netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzug. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. 3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnt, ist sofortige Barzahlung zu leisten. 3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten. 3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fällig. Ist der Käufer lt. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassen, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührt. 3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb), General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)PayPal, nettoSofortüberweisung, zuzüglich der gesetzlichen MehrwertsteuerLastschrift, per Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 1 € in Papier per Post.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt, unbestritten oder der Nachweis, dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Änderungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in 1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung zur Überweisung oder per Lastschrift möglich. Kosten der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk), netto, zuzüglich der gesetzlichen MehrwertsteuerBezahlung gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versen- den wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 1,- € in Papier per Post.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB be- reits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweiligen Basis- zinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden we- sentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszah- lungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhält- nissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, we do IT Betriebs GmbH Fon: 02151 96463-0 Commerzbank Geschäftsführer: xxx.xxxxxx.xxxx Dießemer Bruch 112i Fax: 00000 00000-000 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx, HRB 00000 Xxxxxxx xxxxxxxx@xxxxxx.xxxx BIC: XXXXXXXXXXX Xxx Xxxxxxxx Ust-ID: DE286508025 wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt, unbestritten oder der Nachweis, dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenom- men Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Ände- rungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung 1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum tritt Verzug ein, netto, ohne dass es einer Mahnung durch uns bedürfte. Der Verzugszinssatz beträgt 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen MehrwertsteuerMwst.; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
3.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug 2. Bei Annahmeverzug des Kunden wird unsere Forderung ungeachtet der noch ausstehenden Lieferung fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzug. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
3.3 3. Werden uns Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit unseres Kunden begründen, können wir durch einseitige schriftliche Erklärung sämtliche Forderungen - auch bedingte, befristete, gestundete sowie solche, für die Wechsel gegeben wurden - zur sofortigen Zahlung fällig stellen. Ebenso können wir uns von einer vereinbarten Leistung Zug um Zug durch einseitige schriftliche Erklärung lösen und Vorkasse oder Sicherheitsleistung vor Erbringung unserer Leistung verlangen. Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach, können wir durch schriftliche Erklärung eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf, Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Schecks und Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet werden nicht entgegengenommen. Diskontkosten und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fälligKunden. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn uns der Betrag unwiderruflich auf unseren Konten gutgeschrieben worden ist. Bei mehreren Forderungen gegen unseren Kunden können wir - ungeachtet einer abweichenden Bestimmung des Verkäufers abgelehntKunden - frei bestimmen, ist sofortige Barzahlung zu leistenauf welche Forderung eingehende Zahlungen verrechnet werden.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE 5. Gerät unser Kunde bezüglich fälliger Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, Änderungen die Lieferungen aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit dann die Zahlung der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kostenrückständigen Beträge erfolgt, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder sind wir berechtigt, eine neue Lieferfrist unter Berücksichtigung unserer sonstigen Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu vergütenbestimmen.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem 6. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzugunbestritten sind.
7. Angemessene Preisänderungen wegen veränderten Lohn-, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fällig. Ist der Käufer lt. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vorMaterial- und Vertriebskosten für Lieferungen, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, oder hat er einen Wechsel oder Scheck nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassen, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenbleiben vorbehalten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührt.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 2020 (ab Werk), netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzug. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel DFE ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnt, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, im Falle bei Vertragsschluss nicht vorhergesehener Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer von DFE nicht beeinflußbarer beeinflussbarer Kosten, dem die zu einer Erhöhung der Gesamtkosten der Vertragserfüllung führen, den Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergütenentsprechend anzupassen.
3.5 3.4 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem dem betreffenden oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer DFE gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, von DFE sofort fällig. Ist der Käufer lt. Absatz Satz 1 in Zahlungsverzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer von DFE vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassen, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung der fällig gestellten Beträge von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit der Käufer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, sichert er zu, für ausreichende Deckung seines Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers es sei denn, er weist nach, dass er die Rückbuchung nicht zu vertreten hat.
3.6 Aufrechnungsrechte 3.5 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugtDiese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Käufers aufgrund der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrags oder aufgrund von Mängeln, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtsoweit sich diese Ansprüche aus demselben Vertrag ergeben, wie die Forderungen von DFE.
3.7 Bei 3.6 Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemennach Vertragsschluss und ist die Erfüllung der Forderungen von DFE dadurch gefährdet, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist DFE berechtigt, den die Erfüllung ihrer Vertragspflichten von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Kommt der Käufer einer entsprechenden Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht nach, so ist DFE berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtzurückzutreten.
3.8 3.7 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmungder Zustimmung von DFE.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)PayPal, nettoLastschrift, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuerper Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 1,50 € in Papier per Post.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 kalendarische Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen, um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, unbestritten oder dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Änderungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk), netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzug. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 9 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnt, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß Vertragsabschluss ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer beeinflussbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fällig. Ist der Käufer lt. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassen, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen, Liquiditätsproblemen sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührt.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in 1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung zur Überweisung oder per Lastschrift möglich. Kosten der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk), netto, zuzüglich der gesetzlichen MehrwertsteuerBezahlung gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versen- den wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 1,- € in Papier per Post.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB be- reits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweiligen Basis- zinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden we- sentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszah- lungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhält- nissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur De- Fon: 02156 975900-0 Sparkasse Krefeld Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx HRB 16163 | Amtsgericht Neuss Fax: 00000 000000-000 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Xxx Xxxxxxxx Ust-IDNr. DE277112164 ckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt, unbestritten oder der Nachweis, dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenom- men Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Ände- rungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)Lastschrift, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuerper Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 1 € in Papier per Post.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt, unbestritten oder der Nachweis, dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Änderungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)per Lastschrift, netto, zuzüglich der gesetzlichen MehrwertsteuerBarzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail (zzgl. MWST) zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 1 € in Papier per Post.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt, unbestritten oder der Nachweis, dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Änderungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)PayPal, nettoLastschrift, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuerper Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 1,50 € in Papier per Post.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen, um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, unbestritten oder dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Änderungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)PayPal, nettoLastschrift, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuerper Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Rechnungen gegen Aufpreis von 1,50 € in Papier per Post.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, unbestritten oder dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Änderungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit 4.1. Rechnungen sind nach Fälligkeit - im Regelfall mit Zusendung - zahlbar ohne Abzug; Skonti und sonstige Abzüge sind nicht zulässig. SegelnAG ist berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen in bank-üblicher Höhe zu erheben. Bei Bankeinzug wird der Rechnungsbetrag vom angegebenen Bankkonto des Kunden abgebucht. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden.
4.2. Für Verträge über dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum gilt, dass die Vergütung für jeden vertraglich vereinbarten Dienstleistungs-/Lieferzeitraum im Voraus zu entrichten ist. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im ersten Monat des kostenpflichtigen Dienstleistungs-/Lieferzeitraums für dessen gesamte Dauer (in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart istRegel – für sechs (6) Monate). Die Preise enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk), netto, zuzüglich da SegelnAG nach §19 UStG als Kleinunternehmer gilt und von der gesetzlichen MehrwertsteuerKleinunternehmerregelung Gebrauch nehmen kann.
3.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig4.3. Ist die Zahlung Der Kunde ist nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzug. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird zulässig, soweit die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehntForderung, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen mit der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fällig. Ist der Käufer lt. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassen, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltaufgerechnet wird, unbestritten oder von DFE anerkannt sindrechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtKosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung 4.4. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Eröffnung Kosten des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigenKunden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Käufer, tatsächlichen Versandkosten sind dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtjeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung4.5. In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
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Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)Sofortüberweisung, nettoLastschrift, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuerper Barzahlung und Nachnahme- sendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt. Die E-Mail-Adresse für den Rechnungs-Empfang ist bereits bei Vertragsschluss mitzuteilen. Eine Änderung der Empfänger-E-Mail-Adresse ist direkt vom Kunden mitzuteilen.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher, betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500,00 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu ver- langen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbe- standteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, unbestritten oder dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenommene Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrenskann dieser innerhalb von 2 Wochen, ist DFE berechtigtnach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung, den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsen- de das bisherige Entgelt berechnet; die Erhöhung ist also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der SchriftformÄnde- rungsmitteilung auf die Folgen hingewiesen haben. Dem Käufer, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf SchadensersatzmicroPLAN XX-Xxxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxx 0 Xxxxxxxxxxx. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührt.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.000 00000 Xxxxxxxxx 00000 Xxxxxxx Telefon: (0 25 72) 93 65-0 Telefax: (0 25 72) 93 65-10 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup BIC: XXXXXXX0XXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist1. Zahlung ist nach Xxxx des Kunden gegen Rechnung, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 per Kreditkarte (ab WerkVISA, Mastercard, American Express), nettoPayPal, zuzüglich der gesetzlichen MehrwertsteuerSofortüberweisung, Lastschrift, per Barzahlung und Nachnahmesendung möglich. Zusätzliche Kosten durch Nachnahme gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 2. Rechnungen sind werden dem Kunden von uns per E-Mail zugesandt.
3. Unser Vergütungsanspruch ist sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen Der Verzug tritt in Abweichung § 286 Abs. 3 BGB bereits 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzugein.
4. In diesem Fall ist DFE berechtigt, Verzugszinsen Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu fordern.
3.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnterbringen, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fälligdass unser Schaden wesentlich niedriger ist. Ist der Käufer ltKunde Verbraucher betragen die Zinsen nur 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder Bei Auslandszahlungen hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren selbst zu tragen.
6. Wir behalten uns gegenüber unternehmerischen Kunden vor, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei einem Auftragswert von über 500 € brutto. Wir behalten uns ferner vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Kommt der Kunde einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck solchen Aufforderung nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassenbinnen einer Woche nach, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenkönnen wir vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller 7. Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen, um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur zumöglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdiese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt, unbestritten oder der Nachweis, dass die von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtuns vorgenommen Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen8. Ist der Kunde Verbraucher, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Preiserhöhungsmitteilung den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Kunden gilt jedoch als erteilt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine Kündigung bedarf ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Kunden mit der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber Änderungsmitteilung auf die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührtFolgen hingewiesen haben.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in (1) Der Kunde ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt jeweils vierteljährlich im Vo- raus zu entrichten. Die Zahlungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vertragsgemä- ßen Überlassung von Mietgegenständen oder der Erbringung von laufender Dienstleistung und ist im ersten Quartal zeitanteilig zu berechnen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart istwird, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk), netto, zuzüglich ist der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Mietzins innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit Lieferung bzw. Leistung und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung VerzugRechnungszugang auf das unten benannte Kon- to zu zahlen. In diesem Fall Maßgebend für das Datum der Zahlung ist DFE berechtigt, der Eingang bei TELEKIM. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordernbe- rechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.3 Zahlung durch Wechsel (3) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen nur berech- tigt, wenn TELEKIM ausdrücklich zugestimmt hat oder Gegenansprüche unbestrit- ten oder gerichtlich festgestellt sind.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisände- rungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten, auf die die Ver- wenderin keinen Einfluss hat, und für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten. Führen Preiserhöhungen, die aus Personal- kostensteigerungen oder sonstigen Kostensteigerungen herrühren, zu einer Erhö- hung der Listenpreise für den Miet- oder Überlassungsvertrag, ist TELEKIM be- rechtigt, die Preiserhöhung für die Teile der Leistung, die noch nicht fällig sind, an den Kunden weiter zu geben.
(5) Erhöht sich der Gesamtpreis um mehr als 10% vom vereinbarten Preis, steht dem Kunden ein einmaliges, innerhalb von vierzehn Tagen nach Kenntniserlangung über die Erhöhung des Gesamtpreises auszuübendes, außerordentliches Kündi- gungsrecht zu.
(6) Der Abzug von Xxxxxx ist nur bei ausdrücklicher besonderer schriftlicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnt, ist sofortige Barzahlung zu leistenzulässig.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber im Verzug, so werden die gesamten Forderungen des Verkäufers, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fällig. Ist der Käufer lt. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassen, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührt.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DFE bedarf unserer Zustimmung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen; Preise. 3.1 Soweit in 4.1 Die Produkte, welche der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart istKunde von der Anbieterin kauft, gelten alle Preise EXW Incoterms 2010 (ab Werk)sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuersind die Zahlungen binnen zehn Tagen nach ihrer Lieferung ohne Abzüge fällig.
3.2 Rechnungen sind sofort und 4.2 Werden die Produkte nicht durch die Anbieterin geliefert, so besteht ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Ist die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingegangen, besteht ohne jede weitere Mahnung Verzug. In diesem Fall ist DFE berechtigt, gerechnet ab dem Datum des Vertragsschlusses.
4.3 Im Verzugsfall gelten für den Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern4 %, für den Unternehmer Verzugszinsen gem. § 456 UGB als vereinbart.
3.3 Zahlung durch Wechsel 4.4 Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk der Anbieterin.
4.5 Ändern sich die Kosten, auf denen vereinbarte Preise beruhen, kann die Anbieterin die Preise entsprechend der Kostenänderung anpassen.
4.6 Eine nicht erteilte behördliche Bewilligung (z.B. Einfuhrbewilligung) befreit den Kunden gegenüber der Anbieterin nicht von seiner Zahlungspflicht.
4.7 Bei Verzug des Kunden ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet die Anbieterin berechtigt, das gesamte noch offene Entgelt fällig zu stellen und die notwendigen Zusatzkosten (Mahnkosten, Inkassokosten) zu verrechnen. Dies gilt auch dann nur erfüllungshalberbei Annahmeverzug des Kunden. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind prompt fällig. Wird Weiters ist die Diskontierung eines Wechsels vom Geldinstitut des Verkäufers abgelehnt, ist sofortige Barzahlung zu leisten.
3.4 Erfolgt die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluß ist DFE berechtigt, Änderungen der Transportkosten und Tarife und anderer vom Verkäufer nicht beeinflußbarer Kosten, dem Kaufpreis zuzuschlagen oder zu vergüten.
3.5 Ist der Käufer mit einer Zahlung von mehr als 500 € aus diesem oder einem anderen Vertrag dem Verkäufer gegenüber Anbieterin im VerzugVerzugsfall zum Rücktritt vom Vertrag unter gleichzeitiger Verrechnung von Stornokosten in Höhe von 10% der offenen Zahlungsforderung der Anbieterin berechtigt. Das Recht der Anbieterin, so werden die gesamten Forderungen des Verkäuferseinen darüber hinaus gehenden Schaden samt entgangenem Gewinn geltend zu machen, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden, oder wenn sie gestundet sind, sofort fällig. Ist der Käufer lt. Absatz 1 in Zahlungsverzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, oder hat er einen Wechsel oder Scheck nicht fristgemäß eingelöst oder hat er eine auf ihn vom Verkäufer vertragsgemäß ausgestellte Lastschrift widerrufen bzw. uneingelöst zurückgehen lassen, so ist DFE - vorbehaltlich sonstiger Rechte – berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz und / oder teilweise zurückzutreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DFE anerkannt sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7 Bei Käufers anhaltendem Zahlungsverzug oder bei bekannt werdenden Liquiditätsproblemen, sowie bei Zahlungseinstellung oder bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist DFE berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Käufer, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen wurde, entstehen aus der Kündigung wegen einer der oben aufgeführten Gründe keine Rechte auf Schadensersatz. Für DFE bleibt das Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Käufer hiervon unberührt.
3.8 Die Abtretung von Ansprüchen 4.8 Bei Insolvenz des Kunden oder bei Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens über den Kunden mangels Masse ist die Anbieterin berechtigt, - ihre offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, - Lieferungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und nur gegen DFE bedarf unserer ZustimmungVorauszahlung durchzuführen.
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