Fälligkeit, Verzug Musterklauseln

Fälligkeit, Verzug. Monatliche Entgelte sind, soweit die zugrunde liegende Leistung nicht im gesamten Monat bezogen wird, beginnend mit dem Tag der mangelfreien Abnahme der Leistung, für den Rest des Monats anteilig (1/30 des monatlichen Entgelts für jeden verbleibenden Tag) zu zahlen. Ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Fälligkeit, Verzug. 1. Der Kaufpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld und Umsatzsteuer sowie einem eventuell weiteren Zuschlag) ist bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion zum Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei freihändigem Verkauf mit Abschluss des Kaufvertrages.
Fälligkeit, Verzug. Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Folgebeiträge werden zum jeweils vereinbarten Zeit- punkt fällig. Der Versicherungsnehmer gerät in Verzug, wenn er es zu vertreten hat, dass der Bei- trag nicht unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt wird bzw. dem Versicherungsunter- nehmen bei vereinbartem Lastschriftverfahren eine Abbuchung ermöglicht wird. Bei einem Verzug ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Fälligkeit, Verzug. Die Vergütung ist bei Lieferung (2) fällig. Verzug tritt bei Nichtbegleichung der Vergütung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.
Fälligkeit, Verzug. Monatliche Entgelte sind, soweit die zugrunde liegende Leistung nicht im gesamten Monat bezogen wird, beginnend mit dem Tag der mangelfreien Abnahme der Leistung, für den Rest des Monats anteilig (1/30 des monatlichen Entgelts für jeden verbleibenden Tag) zu zahlen. Ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungs- erhalt zur Zahlung fällig. Kommt ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus Entgelten trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils mindestens vierzehn Tagen nicht nach, so ist der andere Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Fälligkeit, Verzug. 6.1. Der Vertragspartner ist vorleistungspflichtig.
Fälligkeit, Verzug. Der vereinbarte Kaufpreis/Werklohn ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Shark Pools berechtigt, Verzugszinsen von 12 % per anno zu verrechnen. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn diese Shark Pools endgültig zur Verfügung stehen.
Fälligkeit, Verzug. Die Vergütung bzw. der (Kauf-)preis ist mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung durch Four Audio sofort fällig. Verzug tritt mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ein.
Fälligkeit, Verzug. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der mangelfreien Abnahme der zugrunde lie- genden Leistung, für den Rest des Monats anteilig (ein 30stel des monatlichen Entgelts für jeden verbleibenden Tag) zu zahlen. Ordnungsgemäss ausgestellte Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Kommt eine Partei ihren Zahlungsverpflichtungen aus Entgelten trotz Fälligkeit und einmaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils mindestens vierzehn Tagen nicht nach, so ist die andere Partei zur ausserordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Die Details des Abrechnungsverfahrens sind in Anhang 7, Pkt. 3., geregelt.
Fälligkeit, Verzug. Alle Rechnungen, die auf der Erbringung Dienstleistungen der GABO mbH & Co. KG beruhen, sind in- nerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu zahlen. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt. Alle Rechnungen, die auf der Lieferung von Hard- bzw. Software beruhen, sind bei Lieferung sofort zu begleichen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der GABO mbH & Co. KG. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt. Im Verzugsfalle bzw. bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der GABO mbH & Co. KG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem "Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz" zu. Das Recht der Geltendma- chung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Die GABO mbH & Co. KG ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Auftrag- gebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die GABO mbH & Co. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haupt- leistungen anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von der GABO mbH & Co. KG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne einen rechtfertigenden Grund abgewi- chen wird, kann die GABO mbH & Co. KG jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die GABO mbH & Co. KG Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der GABO mbH & Co. KG für jeden Ein- zelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits be- hält sich die GABO mbH & Co. KG vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist die GABO mbH & Co. KG berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichter- füllung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten, Programme, (Teil-) Abnahmen, (Projekt-) Meilensteine, Realisie- rungen in Teilschritten, Workshops oder Schulungen umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teil- lieferungen durchzuführen bzw. nach Liefe...