Zahlungsbedingungen, Verzug. 1. Der Kaufpreis ist sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden (ohne jeden Abzug) zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. 2. Zahlung darf nur auf eines unserer auf dem Rechnungsbeleg aufgeführten Konten oder an eine von uns mit einer Inkassovollmacht ausgestattete Person erfolgen. 3. Schecks und Wechsel, deren Annahme wir uns ausdrücklich vorbehalten, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-/Wechselverfahrens vereinbart haben, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptieren Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. 4. Ist aus dem Land, aus dem die Zahlung zu erfolgen hat, ein Transfer der Zahlungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht möglich, so hat der Kunde dennoch den Gegenwert des geschuldeten Betrages termingemäß bei einer Bank in diesem Land einzuzahlen. Im Falle der Kursverschlechterung der in nicht vereinbarter Währung eingezahlten Beträge ist der Kunde verpflichtet, diese durch Nachzahlung auszugleichen. 5. Werden Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdet erscheinen lassen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen. Kommt der Kunde weder der Anzahlung noch dem Sicherheitsverlangen nach, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu. Alternativ dürfen wir nach einer ergebnislosen Mahnung unter Fristsetzung zur Beibringung der Anzahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche können wir daneben verlangen. 6. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich unter Angabe der konkreten Einwände widersprochen wird. Die Anerkennung tritt ein, wenn hierauf zuvor in der Rechnung gesondert hingewiesen wurde. 7. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen möglich. 8. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. 9. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Hierbei entstehende Verzugszinsen auf Zahlungsansprüche von uns sind von dem Kunden zu einem Zinssatz in Höhe von 8% über dem Basiszins der europäischen Zentralbank zu leisten. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen.
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Zahlungsbedingungen, Verzug. 1Unsere Preise gelten nur für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Unsere Rechnungen verstehen sich netto und sind sofort zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kaufpreis Abzug von Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Für die Berechnung nach Gewicht ist sofort mit Eingang das Abgangsgewicht maßgebend. Soweit eine Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt und sich zwischenzeitlich die Preise unserer Vorlieferanten, die uns entstandenen Kosten (z. B. Frachten und Löhne) oder von uns zu zahlende Abgaben erhöhen oder Abgaben neu eingeführt werden, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzugleichen, es sei denn, dass der Rechnung bei Preis ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden ist. Die Preis- oder Abgabensteigerungen weisen wir dem Kunden (ohne jeden Abzug) zur Zahlung fälligKäufer auf dessen Verlangen nach. Gegenüber unseren Forderungen kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug können wir, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein nicht ausdrücklich etwas anderes Zahlungsziel ergibt.
2. Zahlung darf nur auf eines unserer auf dem Rechnungsbeleg aufgeführten Konten oder an eine von uns mit einer Inkassovollmacht ausgestattete Person erfolgen.
3. Schecks und Wechselvereinbart ist, deren Annahme wir uns ausdrücklich vorbehalten, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-/Wechselverfahrens vereinbart haben, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptieren Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.
4. Ist aus dem Land, aus dem die Zahlung zu erfolgen hat, ein Transfer der Zahlungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht möglich, so hat der Kunde dennoch den Gegenwert des geschuldeten Betrages termingemäß bei einer Bank in diesem Land einzuzahlengesetzlichen Verzugszinsen berechnen. Im Falle einer Verschlechterung der Kursverschlechterung Vermögensverhältnisse des Käufers oder im Falle des Verzuges des Käufers steht dem Verkäufer das Recht zu, sofortige Zahlung aller fälligen und nicht fälligen Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung der in nicht vereinbarter Währung eingezahlten Beträge ist der Kunde verpflichtet, diese durch Nachzahlung auszugleichen.
5. Werden Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdet erscheinen lassen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche Ware zu verlangen. Kommt Der Verkäufer ist zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet, wenn fällige Rechnungsbeträge und Nebenforderungen nicht völlig bezahlt wurden. Auch kann der Kunde weder Verkäufer im Falle des Verzuges des Käufers mit der Anzahlung noch dem Sicherheitsverlangen nach, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu. Alternativ dürfen wir Zahlung oder Annahme nach einer ergebnislosen Mahnung unter fruchtlosen Fristsetzung zur Beibringung der Anzahlung von 14 Tagen neben den Verzugs- bzw. Fälligkeitszinsen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und / oder Sicherheitsleistung teilweise oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche können wir daneben verlangen.
6. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich unter Angabe der konkreten Einwände widersprochen wird. Die Anerkennung tritt ein, wenn hierauf zuvor in der Rechnung gesondert hingewiesen wurde.
7. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen möglich.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Hierbei entstehende Verzugszinsen auf Zahlungsansprüche von uns sind von dem Kunden zu einem Zinssatz in Höhe von 8% über dem Basiszins der europäischen Zentralbank zu leisten. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen.
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Zahlungsbedingungen, Verzug. 1. Der Kaufpreis ist sofort mit Eingang Alle Rechnungen, auch solche über Teillieferungen, sind innerhalb von 30 Tagen nach Rech- nungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ge- währen wir 3 % Skonto, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Wir sind berechtigt Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei wir diesen über die Art der Rechnung bei dem Kunden (ohne jeden Abzug) zur erfolgten Verrechnung informieren werden. Sind bereits Kosten und Xxxxxx entstan- den, so sind wir berechtigt die Zahlung fälligzunächst auf die Kosten, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibtdann auf die Zinsen und zu- letzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
2. Eine Zahlung darf nur auf eines unserer auf dem Rechnungsbeleg aufgeführten Konten oder an eine von uns mit einer Inkassovollmacht ausgestattete Person erfolgengilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können; bei Scheck- zahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und nicht rückbelastet wor- den ist.
3. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie dennoch an- genommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Wechsel, deren Annahme wir uns ausdrücklich vorbehalten, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen Diskontkosten gehen zu Lasten des Kunden; sie sind sofort in bar fällig. Soweit Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhe- bung etc. übernehmen wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-/Wechselverfahrens vereinbart haben, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptieren Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei unskeine Gewähr.
4. Ist aus dem LandSofern uns Umstände bekannt werden, aus dem die Zahlung zu erfolgen hatdie Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ins- besondere wenn ein Transfer der Zahlungen im Zeitpunkt der Fälligkeit Scheck nicht möglich, so hat eingelöst oder rückbelastet wird oder der Kunde dennoch den Gegenwert seine Zah- lungen einstellt, sind wir berechtigt die gesamte Restschuld des geschuldeten Betrages termingemäß bei einer Bank in Kunden sofort fällig zu stellen. In diesem Land einzuzahlen. Im Falle der Kursverschlechterung der in nicht vereinbarter Währung eingezahlten Beträge ist der Kunde verpflichtetFall sind wir des weiteren berechtigt, diese durch Nachzahlung auszugleichenSicherheitsleistungen oder zukünftige Voraus- zahlungen zu verlangen.
5. Werden Tatsachen bekanntBei zweiseitigen Handelsgeschäften ist das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde kann nicht mit eigenen oder abgetretenen Ansprüchen Dritter gegen uns aufrech- nen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdet erscheinen lassen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen. Kommt der Kunde weder der Anzahlung noch dem Sicherheitsverlangen nach, steht von uns ein Zurückbehaltungsrecht zu. Alternativ dürfen wir nach einer ergebnislosen Mahnung unter Fristsetzung zur Beibringung der Anzahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche können wir daneben verlangenbestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind.
6. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich unter Angabe der konkreten Einwände widersprochen wird. Die Anerkennung tritt ein, wenn hierauf zuvor in der Rechnung gesondert hingewiesen wurde.
7. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen möglich.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Gerät der Kunde mit einer Zahlung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Hierbei entstehende so sind wir berechtigt – unbe- schadet der Möglichkeit zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens – Verzugszinsen auf Zahlungsansprüche von uns sind von dem Kunden zu einem Zinssatz in Höhe von 88 % über dem Basiszins der europäischen Zentralbank zu leisten. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisenverlangen.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen, Verzug. 1. Der Kaufpreis ist sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden (sowie Ablieferung der Ware am vereinbarten Erfüllungsort ohne jeden Abzug) Abzug zur Zahlung in Euro fällig, soweit sich aus der unserer Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.
2. Wenn wir nach Vertragsabschluss erkennen, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, sind wir gem. der gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungs- verweigerung und nach entsprechender Fristsetzung, soweit die erforderlich ist, zum Vertragsrücktritt berechtigt. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung sind wir jederzeit berechtigt, die Belieferung von Vorkasse abhängig zu machen, wenn wir einen entsprechenden Vorbehalt spätestens mit der Auf- tragsbestätigung erklären. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen können wir den Rücktritt ohne Fristsetzung erklären. Eine unvertretbare Sache ist auch anzunehmen, wenn wir Serien- produkte individuell für einen Kunden anfertigen.
3. Die Zahlung darf nur auf eines unserer auf dem Rechnungsbeleg aufgeführten Konten oder an eine von uns mit einer Original-Inkassovollmacht ausgestattete ausgestatteten Person erfolgen.
34. Schecks und Wechsel, deren Annahme wir uns ausdrücklich vorbehalten, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-/Wechselverfahrens Scheck- / Wechselverfahrens vereinbart haben, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptieren Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht nur durch unwiderrufliche Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.
45. Ist aus dem Land, aus dem die Zahlung zu erfolgen hat, ein Transfer der Zahlungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht möglich, so hat der Kunde dennoch den Gegenwert des geschuldeten Betrages termingemäß termin- gemäß bei einer Europäischen Bank in diesem Land nachweislich einzuzahlen. Im Falle der Kursverschlechterung Kursver- schlechterung der in nicht vereinbarter Währung eingezahlten Beträge ist der Kunde verpflichtet, diese durch Nachzahlung auszugleichen.
56. Werden Tatsachen bekanntWird nach Abschluss für wedi erkennbar, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungs- fähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen lassenwird, z. B. den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wegen sich verschlechternder Bonitätsauskünfte eines Kreditversicherers, so sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigtden gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag be- rechtigt. Wir verpflichten uns, Anzahlungen dem Kunden die Lieferung der Ware gegen Vorauskasse bis zur Höhe des Wertes der Lieferung zu ermöglichen, alternativ gegen entsprechende Sicherheit eines Kreditversicherers oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangeneiner europäischen Bank in Form einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage. Kommt der Kunde weder der Anzahlung Vorkasse noch dem Sicherheitsverlangen nach, steht uns dauerhaft das Zurückbe- haltungsrecht, alternativ nach ergebnisloser Mahnung ein Zurückbehaltungsrecht Rücktrittsrecht zu. Alternativ dürfen Daneben sind wir nach einer ergebnislosen Mahnung unter Fristsetzung zur Beibringung der Anzahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten. berechtigt, Schadenersatzansprüche können wir daneben zu verlangen.
6. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich unter Angabe der konkreten Einwände widersprochen wird. Die Anerkennung tritt ein, wenn hierauf zuvor in der Rechnung gesondert hingewiesen wurde.
7. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen möglich.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Hierbei entstehende Verzugszinsen auf Zahlungsansprüche von uns sind von dem Kunden zu einem Zinssatz berechnen wir Zinsen in Höhe von 89 % über dem Basiszins der europäischen Zentralbank zu leistenvorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens.
8. Sie sind höher anzusetzenDas Recht, wenn wir einen höheren Schaden nachweisenZahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen steht dem Kunden nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unter Beachtung von § 7 unserer AGB unberührt.
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