Common use of Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung Clause in Contracts

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: stadtwerke-barmstedt.de, www.stadtwerke-coesfeld.de, www.stadtwerke-neustrelitz.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vo- rauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des LastschriftverfahrensLastschrift- verfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.sw-augsburg.de, www.billig-will-ich.de, www.billig-will-ich.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.inn-ergie.de, www.stromissimo.de, www.swro.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von den Stadtwer- ken nach billigem billigen Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und durch Überweisung (auch Barüberweisung), Barzahlung, im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Für Bar- zahlungen wird eine Gebühr gemäß dem als Anlage beigefügten Preis- blatt berechnet.

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Samples: www.stadtwerke-ahlen.de, www.stadtwerke-ahlen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vorauszahlun- gen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag Dauerauf- trag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: two.de, two.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten festgeleg- ten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch BarüberweisungBanküberweisung) zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Nachtspeicherheizungen

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von der VBE nach billigem Ermessen Xxxxxxxx 315 BGB000 XXX) im Abschlagsplan xx Xxxxxxxxxxxxx bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des LastschriftverfahrensLastschrift- verfahrens, mittels Dauerauftrag Dauerauftrags oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.versorgungsbetriebe-elbe.de, www.versorgungsbetriebe-elbe.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten Lie- feranten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig fäl- lig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Und Für Gewerbekunden Bis Zu Einem Verbrauch Von Maximal 100.000 KWH/Jahr Durch Die Stadtwerke Weinheim GMBH (Sww), bienenstrom.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des LastschriftverfahrensLastschrift- verfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: energy4us.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von der SWOri nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan Ab- schlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Ab- zug im Wege des Lastschriftverfahrens, SEPA-Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.sw-ori.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (nach § 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten fest- gelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.landwerke-eifel.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Voraus- zahlungen zu dem vom Lieferanten von SWG nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-goerlitz.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan Ab- schlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-konstanz.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von den Stadt- werken nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und insbesondere im Wege des Lastschriftverfahrens, Barzah- lung, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch BarüberweisungBarüber- weisung) zu zahlen.

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Samples: bestellung.stadtwerke-bielefeld.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von den Stadtwerken nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-gt.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan Ab- schlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch BarüberweisungBarüberwei- sung) zu zahlen.

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Samples: www.sw-augsburg.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vorauszahlun- gen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.susi-energie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der RechnungRech- nung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ §315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des LastschriftverfahrensLast- schriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-zeven.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von der AggerEnergie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, informiert er die AggerEnergie vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. In diesem Fall ist die AggerEnergie berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.aggerenergie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von der AggerEnergie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung Vorauszah- lung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels mit- tels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.aggerenergie.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vor- auszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des LastschriftverfahrensLastschriftver- fahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kunde informiert den Lieferanten vorab in Textform, sofern Dritte für ihn leisten. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.stadtwerke-konstanz.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vo- rauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.ggew.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: stadtwerke-meerbusch.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan Abschlags- plan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch BarüberweisungBarüberwei- sung) zu zahlen.

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Samples: www.landwerke-eifel.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen Er- messen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag Dauerauftrags oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-werdau.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen Ver- langen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-lingen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Voraus- zahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch BarüberweisungBarüber- weisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-lingen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten Lie- feranten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig fäl- lig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag Dauerauftrags oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.zahlen.‌‌‌

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Samples: www.stadtwerke-eberbach.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Voraus- zahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-emsdetten.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: Liefervertrag Egf Gas Premium

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan Ab- schlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag oder bzw. Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.energieried.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.15.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten von den SWBAD nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen Ver- langen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag (oder Überweisung (auch durch BarüberweisungBarüber- weisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-baden-baden.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge am 3. Werktag des Kalendermonats, der auf den Lieferzeitraum folgt für den der Abschlag bestimmt ist, und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.ggew.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung Vo- rauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.tws.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge Ab- schläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt Zeit- punkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) Bar- zahlung zu zahlen.

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Samples: www.stadtwerke-sw.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten Lie- feranten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.swl-unser-stadtwerk.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Voraus- zahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.fällig

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Samples: www.stadtwerke-lingen.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Aufrechnung. 4.1. 4.1 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen Vo- rauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen.

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Samples: www.ev-lenningen.de