Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfah- rens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. 2. Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leis- tungspflicht
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem von SWA nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und im Wege des Lastschriftver- fahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberwei- sung) zu zahlen.
Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. AGB Strom - Stand 10.10.2022 XXX) xx Xxxxxxxxxxxxx festgelegten Zeitpunkten fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Kunde informiert die SWR vorab in Text- form, sofern Dritte für ihn leisten; die SWR ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.