Zahlungsfrist bei Nichtzahlung. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo- chen bestimmen. Dabei sind die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen zu beziffern und die Rechtsfolgen anzugeben, die nach den Ziffern 3.3 und 3.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Zahlungsfrist bei Nichtzahlung. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen. Dabei sind die rückständigen Beträge des Beitrags, der Zinsen und Kosten im Einzelnen zu beziffern und die Rechts- folgen anzugeben, die nach den Ziff. 3 und 4 mit dem Fristablauf verbunden sind.