Zahlungsfrist. Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezah- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- ne Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: • Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und • die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- bunden sind. • Wir sind berechtigt, je Mahnschreiben eine Kos- tenpauschale (Mahngebühr) in Höhe von 5 Euro zu berechnen. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- nes Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz. Wenn wir die Einziehung der Prämie von einem Kon- to vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht wider- sprechen. Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen wer- den kann und Sie nach einer Aufforderung in Text- form unverzüglich zahlen. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass die fällige Prämie nicht eingezogen werden kann, sind wir be- rechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu ver- langen. Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
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Zahlungsfrist. Wenn Sie eine Folgeprämie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- ne Zahlungsfrist setzensetzen (Mahnung). Die Zahlungsfrist Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: • – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und • – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 B-7.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- bunden sind. • Wir sind berechtigt, je Mahnschreiben eine Kos- tenpauschale (Mahngebühr) in Höhe von 5 Euro zu berechnen. B-7.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, • – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. • – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- nes eines Monats den angemahnten Betrag bezahlenbezah- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir die Einziehung Die Kündigung kann mit der Prämie von einem Kon- to vereinbart habenBestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, gilt die Zahlung als rechtzeitigdass sie mit Frist- ablauf wirksam wird, wenn die Prämie Sie zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin. B-7.4 Beitragszahlung per SEPA- Lastschriftmandat, PayPal oder mit Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ Kündigungsrecht bei Widerruf Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur abschließen und Sie der Einziehung nicht wider- sprechen. Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen wer- den kann und Sie nach einer Aufforderung in Text- form unverzüglich zahlen. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass die fällige Prämie nicht eingezogen werden kann, sind wir be- rechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu ver- langen. Sie müssen allerdings erst dann zahlenweiterführen, wenn wir Sie hierzu von Ihnen oder von einer anderen Person durch ein SEPA- Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit- kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah- lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in Textform aufgefordert habendie Lage ver- setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. deren Konto einzuziehen.
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Zahlungsfrist. Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezah- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- ne eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: • Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und • die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- bunden sind. • Wir sind berechtigt, je Mahnschreiben eine Kos- tenpauschale (Mahngebühr) in Höhe von 5 Euro zu berechnen. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- nes Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz. Wenn wir die Einziehung der Prämie von einem Kon- to Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitigrecht- zeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag eingezogen einge- zogen werden kann und Sie der Einziehung nicht wider- sprechenwidersprechen. Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen wer- den werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Text- form Textform unverzüglich zahlen. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass die fällige Prämie nicht eingezogen werden kann, sind wir be- rechtigtberechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu ver- langenverlangen. Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
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Zahlungsfrist. Wenn Sie eine Folgeprämie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- lenbezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- ne eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist Zah- lungsfrist muss mindestens zwei 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: • – Die ausstehenden BeträgeBeiträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und • – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- bunden Fristüber- schreitung verbunden sind. • Wir sind berechtigt, je Mahnschreiben eine Kos- tenpauschale (Mahngebühr) in Höhe von 5 Euro zu berechnen. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag angemahnten Beitrag nicht bezahlt haben, • – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. • – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer unse- rer Kündigung innerhalb ei- nes eines Monats den angemahnten Betrag Beitrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung Zah- lung besteht kein Versicherungsschutz. Wenn wir die Einziehung der Prämie des Beitrags von einem Kon- to Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie der Beitrag zu dem Fälligkeitstag Fällig- keitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht wider- sprechenwidersprechen. Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn die der fällige Prämie Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen wer- den werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Text- form Textform unverzüglich zahlen. Wenn Sie es zu vertreten haben, dass die der fällige Prämie Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir be- rechtigtberechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise Zah- lungsweise zu ver- langenverlangen. Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
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