Zahlungsrückstände Musterklauseln

Zahlungsrückstände. 8.1. Ist der Mieter Unternehmer fallen ab einem Zahlungsverzug des Mieters von 2 Wochen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz an. Ist der Mieter Verbraucher fallen ab einem Zahlungsverzug des Mieters von 2 Wochen Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. an. Zusätzlich fällt ab dem Eintritt des Zahlungsverzuges auch eine Mahngebühr in Höhe von Euro 10,- zuzüglich 20% USt pro Mahnung (somit auch bereits für eine erste Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzuges) an. Falls ein vom Mieter autorisierter Bankeinzug oder die Kreditkartenzahlung nicht ausgeführt werden kann, hat der Mieter der Vermieterin zusätzlich die von der Bank für die erfolglose Transaktion verrechneten Kosten zu ersetzen.
Zahlungsrückstände. 5.1 Ab einem Zahlungsverzug des Mieters von 2 Woche fallen Verzugszinsen in Höhe von 7,37 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bank, sowie zusätzlich eine Mahngebühr pro Mahnung in Höhe von Euro 25,- zzgl. Mwst. an. Falls ein vom Mieter autorisierter Bankeinzug, oder die Kreditkartenzahlung nicht ausgeführt werden kann, hat der Mieter der Vermieterin zusätzlich die von der Bank für die erfolglose Transaktion verrechneten Kosten zu ersetzen.
Zahlungsrückstände. Bei Zahlungsrückständen werden Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen verrechnet. Sollten im Verzugsfall Weiterungen erforderlich sein, tragen Sie sämtliche unsere Mahnspesen, alle uns bei Verfolgung unserer Ansprüche auflaufende Kosten (auch interne Kosten), Spesen, Barauslagen (aus welchen Titel auch immer) sowie sämtliche vorprozessuale, insbesondere durch die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts anfallenden Kosten. Vereinbart werden für den Fall des Verzugs Zinsen von 1,5 % per Monat ab Fälligkeit, wobei die Zinsen monatlich zugezählt werden und der Folgemonat von der erhöhten Kapitalbasis aus berechnet wird. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet, auch wenn auf dem Zahlungsbeleg etwas anderes angeführt ist.
Zahlungsrückstände. Bei Zahlungsrückständen behält sich die credativ vor, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren Verzugschadens behalten wir uns vor. Bei Verzug behält sich credativ vor, ihre Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.