Honorarhöhe. Die Höhe des von Image Professionals in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenzmateri- als ist abhängig von der Art der Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 Prozent des jeweiligen Grundhonorars. Für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen fallen Vermittlungs- bzw. Informationsge- bühren an, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Diese Gebühren sind nicht mit etwaigen Nutzungshonoraren verrechenbar. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Honorare für die Nutzung lizenzpflichtigen Lizenzmaterials (RM) richten sich nach Medium, Art, Umfang, Sprachraum und Dauer der Nutzung. Erfolgt keine vorherige Honoraranfrage durch den Lizenznehmer oder keine sonstige Honorarvereinbarung, ist Image Professionals berechtigt, nach den jeweils gelten- den Honorarsätzen abzurechnen. Macht der Lizenznehmer unvollständige Angaben zu den maßgebli- chen Nutzungskriterien, ist Image Professionals berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Die ver- einbarten Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung. Honorare für lizenzfreies Lizenzmaterial (RF) richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Image Professionals.
Honorarhöhe. (1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für Werbegrafik-Designer.
(2) Die dort ausgewiesenen Honorarsätze gelten als Mindesttarife.
Honorarhöhe. Die Höhe des von mauritius images in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenz-materials ist abhängig von der Art der Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und sind kostenpflichtig. Mit der Beschaffung, Bearbeitung, Zusammenstellung und Übermittlung von Bildmaterial fallen Be- schaffungs-, Bearbeitungs- und Administrationskosten an, die sich aus Art und Umfang des entstande- nen Aufwandes ergeben. Diese Kosten werden, sofern vereinbart, dem Lizenznehmer gesondert in Rech- nung gestellt.
Honorarhöhe. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit dem Gewerblichen Buchhalter.
Honorarhöhe. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Kunden mit der 2mal6 GmbH. §11 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Honorarhöhe. 4.1 Für Chor-Soli (2.2) und Solo-Partien (2.4) gelten vier Kategorien:
4.2 Für große Solo-Partien wird ein außertarifliches Honorar im Einvernehmen zwischen Manage- ment und der*dem Solist*in festgesetzt.
4.3 Für die Mitwirkung in Solo-Ensemble-Werken (2.3) gelten je nach Umfang und Schwierigkeit drei Kategorien. Pro Programm wird nur ein Sonderhonorar nach dieser Ziffer 4.3 gezahlt.
4.4 Tagesgagen werden errechnet auf der Grundlage des aktuellen Brutto-Entgeltes eines zu 100 % angestellten Mitglieds in der Vergütungsgruppe ES, Positionsgruppe 1 (EUR 6.131,88 / Stand: 4.12.2020). Eine Tagesgage beträgt 1/30 eines Brutto-Monatsgehaltes aufgerundet auf volle EUR- Beträge.
4.5 Grundsätzlich können solistische Leistungen einvernehmlich auch durch die Anrechnung indi- vidueller Dienste abgegolten werden. Eine Tagesgage wird als zwei Dienste bzw. ein Einsatztag gewertet.
Honorarhöhe. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung herausgegebenen “Honorarrichtlinien für Unternehmensberater“.
Honorarhöhe. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebe- nen Honorar-Richtlinien. Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nut- zung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten. Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens mit der von bluepepper mediendesign angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Neben- kosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 1% Zinsen pro Monat als Verzugszinsen ver- einbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist bluepepper mediendesign nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurech- nen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.
Honorarhöhe. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar pro Stunde in Höhe von € Soweit die Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, beinhaltet der obige Honorarbetrag die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Umfang der Honorarvereinbarung basiert auf einer aufzuwendenden Stundenzahl von insgesamt maximal Stunden ……….. oder ……….. Stunden pro ……….. Der Auftragnehmer gilt im Verhältnis zum Auftraggeber als selbstständig im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Der Auftragnehmer bestätigt, dass seine Tätigkeit nicht überwiegend und nicht regelmäßig für den Auftraggeber erfolgt. Mit dem vereinbarten Honorar sind alle Kosten des Auftragnehmers (Steuern, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungspflichten) abgegolten. Von seitens des Auftraggebers werden keinerlei Steuern, Sozialabgaben oder sonstige Versicherung abgeführt. Die pünktliche Abführung der auf das Honorar zu entrichtenden Steuern (insbesondere Einkommensteuer) obliegt dem Auftragnehmer. Mit dem Honorarsatz sind alle Ausgaben abgegolten.
Honorarhöhe. Die Höhe des von Xxxx Xxxxxx in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenzmaterials ist abhängig von der Art der Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von einhundert Prozent des jeweiligen Grundhonorars. Für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen fallen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren an, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Diese Gebühren sind nicht mit etwaigen Nutzungshonoraren verrechenbar. Für die Übertragung von Bilddaten in elektronischer Form wird pro Bild eine Downloadgebühr von zehn (10) EUR erhoben; diese wird bei einer tatsächlichen Nutzung des entsprechenden Bildmaterials mit dem Nutzungshonorar verrechnet. Abweichende Regelungen sind im Einzelfall möglich. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Honorare für die Nutzung lizenzpflichtigen Lizenzmaterials (RM) richten sich nach Medium, Art, Umfang, Sprachraum und Dauer der Nutzung. Erfolgt keine vorherige Honoraranfrage durch den Lizenznehmer oder keine sonstige Honorarvereinbarung, ist Xxxx Xxxxxx berechtigt, nach den jeweils geltenden Honorarsätzen abzurechnen. Macht der Lizenznehmer unvollständige Angaben zu den maßgeblichen Nutzungskriterien, ist Xxxx Xxxxxx berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Die vereinbarten Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung. Honorare für lizenzfreies Lizenzmaterial (RF) richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Xxxx Xxxxxx.