Honorarhöhe Musterklauseln

Honorarhöhe. Die Höhe des von OKAPIA in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenzmaterials ist abhängig von der Art der Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars. Für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen fallen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren an, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Diese Gebühren sind nicht mit etwaigen Nutzungshonoraren verrechenbar. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Honorare für die Nutzung lizenzpflichtigen Bildmaterials (RM) richten sich nach Medium, Art, Umfang, Verwendungsgebiet und Dauer der Nutzung. Erfolgt keine vorherige Honoraranfrage durch den Lizenznehmer oder keine sonstige Honorarvereinbarung, ist OKAPIA berechtigt, nach den jeweils geltenden Honorarsätzen abzurechnen. Sofern für eine erfolgte Nutzung kein geltender Honorarsatz existiert, wird diese nach den marktüblichen Vergütungen berechnet, welche von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ermittelt werden. Macht der Lizenznehmer unvollständige Angaben zu den maßgeblichen Nutzungskriterien, ist OKAPIA berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Die vereinbarten Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung.
Honorarhöhe. 1. Soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation und Design Austria herausgegebenen Honorar-Richtlinien.
Honorarhöhe. 12. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit dem Gewerblichen Buchhalter.
Honorarhöhe. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar pro Stunde in Höhe von € Soweit die Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, beinhaltet der obige Honorarbetrag die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Umfang der Honorarvereinbarung basiert auf einer aufzuwendenden Stundenzahl von insgesamt maximal Stunden ……….. oder ……….. Stunden pro ……….. Der Auftragnehmer gilt im Verhältnis zum Auftraggeber als selbstständig im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Der Auftragnehmer bestätigt, dass seine Tätigkeit nicht überwiegend und nicht regelmäßig für den Auftraggeber erfolgt. Mit dem vereinbarten Honorar sind alle Kosten des Auftragnehmers (Steuern, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungspflichten) abgegolten. Von seitens des Auftraggebers werden keinerlei Steuern, Sozialabgaben oder sonstige Versicherung abgeführt. Die pünktliche Abführung der auf das Honorar zu entrichtenden Steuern (insbesondere Einkommensteuer) obliegt dem Auftragnehmer. Mit dem Honorarsatz sind alle Ausgaben abgegolten. Das Honorar ist fällig, sobald der Auftraggeber die Leistung/Teilleistung abgenommen hat und eine Honorarrechnung mit Stundennachweis beim Auftraggeber eingegangen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine Rechnung über seine Leistungen zu legen, die die Mindestbestandteile nach §14 UStG enthält. Der Auftragnehmer führt die Leistungen in eigener Verantwortung aus. Arbeitszeit und Arbeitsort werden, soweit nicht durch die Eigenart des Auftrages vorgegeben, vom Auftragnehmer selbstständig bestimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistung durch Einzelangaben zu konkretisieren. Weisungen werden dem Auftragnehmer nicht erteilt. Der Auftragnehmer organisiert den Arbeitsablauf selbstständig. Der Auftragnehmer ist frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Unzutreffendes bitte streichen:
Honorarhöhe. Die Höhe des von mauritius images in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenz-materials ist abhängig von der Art der Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und sind kostenpflichtig. Mit der Beschaffung, Bearbeitung, Zusammenstellung und Übermittlung von Bildmaterial fallen Be- schaffungs-, Bearbeitungs- und Administrationskosten an, die sich aus Art und Umfang des entstande- nen Aufwandes ergeben. Diese Kosten werden, sofern vereinbart, dem Lizenznehmer gesondert in Rech- nung gestellt.
Honorarhöhe. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebe- nen Honorar-Richtlinien. Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nut- zung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten. Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens mit der von bluepepper mediendesign angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Neben- kosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 1% Zinsen pro Monat als Verzugszinsen ver- einbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist bluepepper mediendesign nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurech- nen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.
Honorarhöhe. (1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für Werbegrafik-Designer.
Honorarhöhe. Die Höhe des von mauritius images in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenzmate- rials ist abhängig von der Art der Nutzung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert ver- einbart werden und sind kostenpflichtig. Mit der Beschaffung, Bearbeitung, Zusammenstellung und Übermittlung von Bildmaterial fallen Beschaffungs-, Bearbeitungs- und Administrationskosten an, die sich aus Art und Umfang des ent- standenen Aufwandes ergeben. Diese Kosten werden, sofern vereinbart, Ihnen (als Nut- zer/Lizenznehmer) gesondert in Rechnung gestellt. Nutzungshonorare für RM-Lizenzmaterial sind vor der geplanten Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Umfang sowie Art, Medium, Sprachraum und Dauer der Nutzung; diese sind vor Verwendung exakt anzugeben. Unterbleibt eine vorherige Honoraranfrage durch Sie (als Nut- zer/Lizenznehmer) oder eine sonstige Honorarvereinbarung, ist mauritius images befugt, nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) abzurech- nen. Sofern Sie als Nutzer/Lizenznehmer unvollständige Angaben zu den maßgeblichen Nutzungs- kriterien machen, ist mauritius images berechtigt, ein angemessenes Pauschalhonorar in Rechnung zu stellen. Die vereinbarten Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung unter den in diesen AGB genann- ten Bedingungen. Jede weitere Verwendung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mauritius images.
Honorarhöhe. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Rechnung geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunika- tion herausgegebenen „Honorarrichtlinien für Werbegrafik-Designer“. Die dort ausgewiese- nen Honorarsätze gelten als Mindesttarife.
Honorarhöhe. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Kunden mit der 2mal6 GmbH. §11 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand