Zahlungstag/Fälligkeitstag. Im Rahmen dieser Anleihebedingungen bedeutet „Zahlungstag“ der Tag, an dem die Zahlung tatsächlich erfolgen muss, gegebenenfalls nach Verschiebung gemäß Ziffer 4.5, und „Fälligkeitstag“ bezeichnet den hierin vorgesehenen Zahlungstag ohne Berücksichtigung einer solchen Verschiebung.
Zahlungstag/Fälligkeitstag. Im Sinne dieser Anleihebedingungen ist ein „Zahlungstag" der Tag, an dem, gegebenenfalls aufgrund einer Verschiebung gemäß § 4.4, eine Zahlung tatsächlich zu leisten ist, und ein „Fälligkeitstag" ist der in diesen Anleihebedingungen vorgesehene Zahlungstermin ohne Berücksichtigung einer solchen Verschiebung. 4.5 Payment Date / Due Date. For the purposes of these Terms and Conditions, “Payment Date” means the day on which the payment is actually due, where applicable as adjusted in accordance with § 4.4, and “Due Date” means the payment date provided by these Terms and Conditions without taking account of such adjustment. 4.6
Zahlungstag/Fälligkeitstag. Im Sinne dieser Genussscheinbedingungen ist ein „Zah- lungstag" der Tag, an dem, gegebenenfalls aufgrund einer Verschiebung gemäß § 4.4, eine Zahlung tatsächlich zu leisten ist, und ein „Fälligkeitstag" ist der in diesen Genussschein- bedingungen vorgesehene Zahlungstermin ohne Berücksichtigung einer solchen Verschie- bung.