Zahlungsverweigerung Musterklauseln

Zahlungsverweigerung. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
Zahlungsverweigerung. 20.1 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagszahlungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, a) soweit sich aus den Umständen ergibt, dass offensichtliche Fehler vorliegen, und b) wenn der Zahlungsaufschub oder die Zahlungsverweigerung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der fehlerhaften Rechnung oder Abschlagsberechnung geltend gemacht wird.
Zahlungsverweigerung. Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn wir die Lieferung nicht vertrags- mäßig erbracht haben oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber unser Unternehmen eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
Zahlungsverweigerung. Wenn der Mieter während einer Standardmiete die Zahlung verweigert und das verwendete Zahlungsmittel nicht im Namen des Mietvertragsinhabers lautet, ist der Fahrzeugbesitzer verpflichtet, den Mietbetrag an Getaround zurückzugeben.
Zahlungsverweigerung. Wenn Sie sich weigern, den zweiten und/oder einen folgenden Versicherungsbeitrag zu zahlen, sind Sie nicht gegen Schadensereignisse versichert, die ab dem Beitragsfälligkeitstag stattfinden. Wann wir Ihre Versicherung beenden können Wenn Sie den Versicherungsbeitrag nicht gezahlt haben und darum nicht länger versichert sind, werden unsere Verpflichtungen ausgesetzt. Wir sind dann berechtigt, die Versicherung zu beenden. Darüber werden Sie schriftlich informiert. Wir können dann auch beschließen, Ihre Daten in Schuldner- verzeichnissen registrieren zu lassen. Sie bleiben jedoch verpflichtet, die ausstehenden Beiträge zu zahlen. Möglicherweise ist ihre Versicherung Teil eines Versicherungspakets, für das Sie einen Gesamtbeitrag zahlen. Wenn Sie nur einen Teil des Gesamtbeitrags zah- len, gehen wir davon aus, dass Sie die Beiträge jeder Ihrer Versicherungen teilweise gezahlt haben. In diesem Fall setzen wir also auch jede Ihrer Versicherungen aus. Das gilt nicht, wenn Sie bei der Zahlung darauf hinweisen, für welche Versicherung der Versicherungs- beitrag gezahlt wird und wenn die Zahlung für die betreffende Versicherung ausreicht. Dann bleibt der Versicherungsschutz durch die betreffende Versicherung erhalten. Die anderen Versicherungen werden dann ausgesetzt. Sie sind wieder versichert, sobald alle Versicherungsbeiträge gezahlt worden sind Wenn wir Ihre Versicherung aussetzen, weil Sie Versicherungsbeiträge nicht gezahlt haben, bleiben Sie verpflichtet, die ausstehenden Beiträge zu zahlen. Sie sind erst wieder versichert, wenn alle bis zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Versicherungsbeiträge gezahlt worden sind Die Versicherung tritt am Tag nach dem Datum, an dem wir alle ausstehenden Versicherungs- beiträge erhalten haben, wieder in Kraft. Die Versicherung gilt nur für Schadensereignisse, die nach diesem Tag entstehen oder verursacht werden. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Versicherung für dieses Schadensereignis ausgesetzt oder beendet worden war, sind wir berechtigt, alle geleisteten Entschädigungen zurückzufordern.
Zahlungsverweigerung. Einwände gegen Rechnungen und Pauschalberechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit sich aus den Umständen ergibt, daß offensichtliche Fehler vorliegen, und wenn der Zah- lungsaufschub oder die Zahlungsverweigerung innerhalb von zwei Jahren nach Zugang der fehlerhaften Rechnung oder Pauschalberechnung geltend gemacht wird.
Zahlungsverweigerung. Sofern unser Unternehmen eine Lieferung nicht vertragsgemäß erbringt, ist der Kunde berechtigt, die Zahlung zu verweigern. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen jedoch nur zur Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teils der Auftragssumme.
Zahlungsverweigerung. Einwände gegen Rechnungen und Ab- schlagsberechnungen berechtigen zum Zah- lungsaufschub oder zur Zahlungsverweige- rung nur, Gegen Ansprüche des Fernwärmeversor- gungsunternehmens kann nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ge- genansprüchen aufgerechnet werden.
Zahlungsverweigerung. Einwände gegen Rechnungen oder Abschlagsberechnungen berechti- gen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern der zugrunde gelegte Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Ab- rechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messein- richtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ord- nungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist oder sofern aus Sicht eines verständigen Xxxxxx die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, z. B. bei falschen Kundenna- men, verwechselten Entnahmestellen, ohne Weiteres erkennbaren Re- chenfehlern oder bei weit außerhalb der Plausibilität liegenden Ver- brauchsmengen, auch wenn eine Nachprüfung der Messeinrichtung deren ordnungsgemäße Funktion bestätigt hat. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben von dieser Ziff. 10 unbe- rührt.
Zahlungsverweigerung. (zu § 30 AVB Wasser V)