Teillieferungen Musterklauseln

Teillieferungen. Xxxxxxx kann dem Kunden zumutbare Teillieferungen vornehmen. Xxxxxxx versendet Batterien gegebenenfalls gesondert vom Rest der Waren. Gedruckte Dokumentation kann gesondert von den Waren versandt werden.
Teillieferungen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
Teillieferungen. Teillieferungen – soweit sie sich nicht ausnahmsweise aus dem Auftrag ergeben oder besonders vereinbart sind – sind ausgeschlossen.
Teillieferungen. XXXXX ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Verzug bei einer Teillieferung befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Abnahme und Zahlung für die restlichen Lieferungen. Waren, deren Lieferung durch den Käufer oder dessen Unfähigkeit zur Entgegennahme der Lieferung verzögert wird, können durch ROSEN auf Gefahr des Käufers und der Pflicht zur Zahlung aller Fracht-, Lager- und sonstiger Kosten in diesem Zusammenhang eingelagert werden. Teillieferungen können durch ROSEN getrennt in Rechnung gestellt werden.
Teillieferungen. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
Teillieferungen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Teillieferungen. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
Teillieferungen. Bei Teillieferungen auf eine vertraglich vereinbarte Leis- tung gilt die Leistung erst dann als von dem Lieferanten erbracht, wenn diese vollständig geliefert wurde. Der Lieferant trägt die durch Teillieferungen entstandenen Mehrkosten in Bezug auf Transport, Verpackung etc. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Verrechnung eventueller Mehrkosten mit den Ansprüchen des Lieferanten herbei- zuführen. Die Teillieferungen sind dabei nicht als ein jeweils in sich abgeschlossenes Geschäft zu bewerten. Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers hinsichtlich einer vertraglich vereinbarten Leistung werden durch Teilliefe- rungen nicht berührt, insbesondere nicht hinsichtlich der Sachmängelhaftung. Bei Abrufaufträgen ist der Lieferant verpflichtet, sämtliche Abrufmengen so bereitzustellen, dass er den Liefertermin als Fixtermin einhalten kann. ges nach Artikel, Art und Menge, insbesondere Bestellnummern und Besteller anzugeben. Direkte Lieferungen an Kunden des Auftraggebers sind grundsätzlich werbeneutral auszuführen.
Teillieferungen. 12.1 Sofern Werkleistungen beauftragt sind gilt, dass bei Teillieferungen auf eine vertraglich vereinbarte Leistung die Leistung erst dann als von dem Lieferan- ten erbracht gilt, wenn diese vollständig und mangel- frei geliefert wurde. Der Lieferant trägt die durch Teillieferungen entstandenen Mehrkosten in Bezug auf Transport, Verpackung etc. Der Auftraggeber ist be- rechtigt, eine Verrechnung eventueller Mehrkosten mit den Ansprüchen des Lieferanten herbeizuführen. Die Teillieferungen sind dabei nicht als ein jeweils in sich abgeschlossenes Geschäft zu bewerten. 12.2 Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers hin- sichtlich einer vertraglich vereinbarten Leistung wer- den durch Teillieferungen nicht berührt, insbesondere nicht hinsichtlich der Sachmängelhaftung. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schul- det der Lieferant die Gesamtfunktionalität des ge- schuldeten Werkes. Bei Abrufaufträgen ist der Lieferant verpflichtet, sämtliche Abrufmengen so be- reitzustellen, dass er den Liefertermin als Fixtermin einhalten kann.
Teillieferungen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sie gelten als Einzellieferungen zu den hier aufgeführten AGB.