Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsver- zeichnis” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – • der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 zugegangen ist, – • der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz – eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + – eine Mandatsreferenz fehlt, + – ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + – kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungs- pflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „“Preis- und Leistungsverzeichnis“ ” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspftichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag5 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – ° der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 A.2.2.3 zugegangen ist, – ° der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen A.2.2.4 zugegangen ist, – ° der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – ° die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – ° die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz – eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + – eine Mandatsreferenz fehlt, + – ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + – kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag5 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – § der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 A.2.2.3 zugegangen ist, – § der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen A.2.2.4 zugegangen ist, – § der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – § die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – § die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz – eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + – eine Mandatsreferenz fehlt, + – ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + – kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem LastschriftbetragLast- schriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den Zahlungsemp- fängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag Lastschrift- betrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag Fälligkeits- tag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung Kontobe- lastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig rückgän- gig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 A.2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen Num- mer A.2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes aus- reichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag22 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 A.2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen A.2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz ∂ eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + ∂ eine Mandatsreferenz fehlt, + ∂ ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + ∂ kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten zwei- ten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer Num- mer A. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen zu- gegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsver- zeichnis” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag2 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. B. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. B. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag22 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – ▪ der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 A.2.2.3 zugegangen ist, – ▪ der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen A.2.2.4 zugegangen ist, – ▪ der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – ▪ die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – ▪ die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz – eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + – eine Mandatsreferenz fehlt, + – ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + – kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag18 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – ñ der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 A.2.2.3 zugegangen ist, – ñ der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen A.2.2.4 zugegangen ist, – ñ der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – ñ die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – ñ die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz ‹ eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + ‹ eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.,
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Samples: Sonderbedingungen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) 2.4.1.1 Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsemp- fänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen ausge- wiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) 2.4.1.2 Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben Gut- haben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdaten- satz eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag21 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – ° der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 A.2.2.3 zugegangen ist, – ° der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen A.2.2.4 zugegangen ist, – ° der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – ° die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – ° die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz – eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + – eine Mandatsreferenz fehlt, + – ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + – kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Vorvertragliche Informationen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsver- zeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. C. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. C. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsver- zeichnis” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ “Konditionenverzeichnis” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeits- tag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – » der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 zugegangen ist, – » der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift Last- schrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – » der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende KontodeckungKontode- ckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – » die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN IBAN1 des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – » die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz - eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + - eine Mandatsreferenz fehlt, + - ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + - kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift. 2.4.1 Belastung Belaxxxxx des Xxxxxx Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers wer- den werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kun- den Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer A. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine gesonderte Weisung zur Begrenzung oder Nicht- zulassung Nichtzulassung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer A. 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr