Zahlungsweise und Abrechnung Musterklauseln

Zahlungsweise und Abrechnung. Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungsjahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Ab- rechnungszeitpunktes behält sich ESB jederzeit vor. Der Kunde hat Anspruch darauf einmal jährlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform zu erhalten. Weiter- hin bietet ESB dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form kostenfrei an. Soweit ein Kunde, bei dem keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich für eine elektronische Übermittlung der Abrechnungen entscheidet, erhält er zusätzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Ab- rechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden bei denen eine Fern- übermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine unentgeltliche elektronische Abrech- nungsinformation. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Stromverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftver- fahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vor- ankündigung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Be- trag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme der Stromlieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
Zahlungsweise und Abrechnung. Die Auszahlung des pandemiebedingten Mehraufwandes erfolgt • für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis einschließlich 30.04.2021 bis spätestens zum 15.06.2021, • für den Zeitraum vom 01.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 bis spätestens zum 15.08.2021, • für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis einschließlich 30.09.2021 bis spätestens zum 15.11.2021 und • für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis einschließlich 31.12.2021 bis spätestens zum 15.01.2022.
Zahlungsweise und Abrechnung. 3.1. Die Zahlung kann per PayPal, Kreditkartenzahlung, Prepaid oder SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Andere Zahlungsweisen sind nicht möglich. Ein Anspruch des Kunden/ der Kundin zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht. Evtl. anfallende Buchungsgebühren (besonders bei Überweisungen aus Nicht-EU Ländern, z.B. Schweiz) gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungsweise und Abrechnung. 5.1. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen.
Zahlungsweise und Abrechnung. 7.1. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschrift- mandat) oder durch Überweisung erfolgen. Bei Überweisung kann der dadurch verursachte Mehraufwand pauschal berechnet werden.
Zahlungsweise und Abrechnung. 6.1 Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass der schriftliche Leistungsbescheid vorliegt.
Zahlungsweise und Abrechnung. Der Erdgasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Das Abrechnungs- jahr richtet sich nach dem Abrechnungszeitpunkt des jeweiligen Netzbetreibers. Eine Änderung des Abrechnungszeitpunktes behält sich ESB jederzeit vor. Die unterjährigen Abschlagsbeträge auf den Erdgasverbrauch werden als monatliche Teilbeträge jeweils zum Monatsletzten fällig. Die Zahlung kann durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftver- fahren oder durch Überweisung erfolgen. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird jede Abbuchung mind. fünf Tage vor Bankeinzug durch eine Pre-Notification (Vorankündi- gung) mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung ein Mahnentgelt von 3,50 Euro berechnet. Für jeden Inkassogang (Sperrgebühr) wird ein Betrag von 84,00 Euro fällig. Für eine Wiederinbetriebnahme der Erdgaslieferung werden 84,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Sonstige Leistungen wie Zwischenrechnung, Rechnungskorrektur, Rechnungsduplikat und Adressermittlung werden auf Anfrage separat in Rechnung gestellt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.