Common use of Zahlungsweisen Und Abrechnung Clause in Contracts

Zahlungsweisen Und Abrechnung. 6.1 Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: • Abrechnung über SEPA-Lastschrift • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) • Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung • Abrechnung über Prepaid durch Überweisung per giropay Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht. Die SEPA-Lastschrift und die Zahlungsweise über Kreditkarte stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepaid- steht auch beschränkt ge- schäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Ver- treters ist einzuholen. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland eine Überprüfung der der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen (aus- genommen Abrechnung über eine Prepaid-Zahlungsweise). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxx- xxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. 6.2 Der Einzug der Forderungen erfolgt durch das Finanzunternehmen in der Regel ab einer Ge- samtforderungshöhe von 50 Euro sofort. Ticketbestellungen mit einer Forderungshöhe von weniger als 50 Euro werden zunächst gesammelt und erst ab einer Überschreitung eines Ge- samtwertes von 50 Euro innerhalb der ersten sieben Bankarbeitstage des Folgemonats ein- gezogen. Abweichend hiervon erfolgt beim erstmaligen Ticketkauf eine sofortige Belastung des Nutzerkontos. Dies dient zur Verifikation der vom Nutzer angegebenen Zahldaten. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Nut- zerbanken oder des kreditkartenherausgebenden Institutes des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom registrierten Nutzer ein- sehbar und abrufbar. 6.3 Der Nutzer hat die Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsweisen Und Abrechnung. 6.1 6.1. Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: - Abrechnung über das SEPA-Lastschrift • Lastschriftverfahren, - Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) - Abrechnung über Prepaid das Prepaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung oder - Abrechnung über Prepaid das Prepaid-Verfahren durch Überweisung per giropay Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen Bezahlverfahren besteht nicht. Die SEPA-Lastschrift und die Zahlungsweise über Kreditkarte Alle Bezahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepaid- steht auch beschränkt ge- schäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Ver- treters ist einzuholen. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland StromTicket eine Überprüfung der der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen (aus- genommen ausgenommen Abrechnung über eine das Prepaid-ZahlungsweiseVerfahren). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten Daten zur Person gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxx- xxx Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. 6.2 Der . Mit der Anmeldung zum StromTicket stimmt der Nutzer, falls er das Bezahlverfahren „Kreditkarte“ oder „SEPA-Lastschrift“ gewählt hat, der Überprüfung seiner Bonität zu. Bei einer Verweigerung der Zustimmung steht dem Nutzer ausschließlich das Prepaid-Bezahlverfahren zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, entsprechende Rücklastschriftdaten in den Datenbestand der SCHUFA Holding AG gemeldet, die diese an andere Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Ausgleich der Forderung wird der SCHUFA Holding AG die Erledigung gemeldet. Aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung werden ggf. nur das Kreditkarten-Verfahren und das Prepaid-Verfahren zugelassen. Falls der Nutzer das Bezahlverfahren „Kreditkarte“ oder „SEPA-Lastschrift“ gewählt hat, gilt für den Einzug der Forderungen Folgendes: Bei Ticket-Käufen (StromTickets und andere Dienste) ab einer Gesamtforderungshöhe von derzeit 50 € erfolgt der Einzug der erworbenen Ticketforderungen durch das Finanzunternehmen in der Regel ab einer Ge- samtforderungshöhe von 50 Euro sofortsofort am nächsten Bankarbeitstag (Abweichungen zu Fristen bei Lastschrifteinzügen siehe Ziffer 7.3). Ticketbestellungen Ticket-Käufe (StromTickets und andere Dienste) mit einer Forderungshöhe Größe von weniger als 50 Euro werden zunächst gesammelt und erst ab einer Überschreitung eines Ge- samtwertes Gesamtwertes von derzeit 50 Euro innerhalb der € eingezogen, spätestens jedoch zum ersten sieben Bankarbeitstage Bankarbeitstag des Folgemonats ein- gezogenFolgemonats. Abweichend hiervon erfolgt beim erstmaligen Ticketkauf StromTicket-Kauf eine sofortige Belastung des Nutzerkontos. .Dies dient zur Verifikation der vom Nutzer angegebenen Zahldaten. Die Belastung des Bankkontos oder bzw. der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Nut- zerbanken oder Nutzerbanken bzw. des kreditkartenherausgebenden Institutes des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom registrierten Nutzer ein- sehbar und abrufbar. 6.3 Der Nutzer hat die Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsweisen Und Abrechnung. 6.1 Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: • Abrechnung über SEPA-Lastschrift • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) • Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung • Abrechnung über Prepaid durch Überweisung per giropay Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. • Abrechnung über Mobilfunkrechnung Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht. Die SEPA-Lastschrift und die Zahlungsweise über Kreditkarte stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepaid- steht auch beschränkt ge- schäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Ver- treters ist einzuholen. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland eine Überprüfung der der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen (aus- genommen Abrechnung über eine Prepaid-Zahlungsweise). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxx- xxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. 6.2 Der Einzug der Forderungen erfolgt durch das Finanzunternehmen in der Regel ab einer Ge- samtforderungshöhe von 50 Euro sofort. Ticketbestellungen mit einer Forderungshöhe von weniger als 50 Euro werden zunächst gesammelt und erst ab einer Überschreitung eines Ge- samtwertes von 50 Euro innerhalb der ersten sieben Bankarbeitstage des Folgemonats ein- gezogen. Abweichend hiervon erfolgt beim erstmaligen Ticketkauf eine sofortige Belastung des Nutzerkontos. Dies dient zur Verifikation der vom Nutzer angegebenen Zahldaten. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Nut- zerbanken oder des kreditkartenherausgebenden Institutes des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom registrierten Nutzer ein- sehbar und abrufbar. 6.3 Der Nutzer hat die Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsweisen Und Abrechnung. 6.1 11.6.1 Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: - Abrechnung über SEPA-Lastschrift - Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) - Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung - Abrechnung über Prepaid durch Überweisung per giropay Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht. Die SEPA-Lastschrift und die Zahlungsweise über Kreditkarte stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepaid- Prepaid steht auch beschränkt ge- schäftsfähigen geschäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Ver- treters Vertreters ist einzuholen. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland eine Überprüfung der der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen (aus- genommen ausgenommen Abrechnung über eine Prepaid-Zahlungsweise). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxx- xxx 0Kormoranweg 5, 00000 Xxxxxxxxx65201 Wiesbaden. 6.2 11.6.2 Der Einzug der Forderungen erfolgt durch das Finanzunternehmen in der Regel ab einer Ge- samtforderungshöhe Gesamtforderungshöhe von 50 Euro 50,00 EUR sofort. Ticketbestellungen mit einer Forderungshöhe von weniger als 50 Euro 50,00 EUR werden zunächst gesammelt und erst ab einer Überschreitung eines Ge- samtwertes Gesamtwertes von 50 Euro derzeit 50,00 EUR innerhalb der ersten sieben Bankarbeitstage des Folgemonats ein- gezogeneingezogen. Abweichend hiervon erfolgt beim erstmaligen Ticketkauf eine sofortige Belastung des Nutzerkontos. Dies dient zur Verifikation der vom Nutzer angegebenen Zahldaten. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Nut- zerbanken Nutzerbanken oder des kreditkartenherausgebenden Institutes des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom registrierten Nutzer ein- sehbar einsehbar und abrufbar. 6.3 11.6.3 Der Nutzer hat die Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechssechs (6) Wochen nach Zurverfügungstellung der Abrechnung gegenüber der Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Beförderungsbedingungen

Zahlungsweisen Und Abrechnung. 6.1 11.6.1 Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: · Abrechnung über SEPA-Lastschrift • Lastschrifl · Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) · Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung · Abrechnung über Prepaid durch Überweisung per giropay Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen Zahlungs- weisen besteht nicht. Die SEPA-Lastschrift Lastschrifl und die Zahlungsweise über Kreditkarte stehen nur voll geschäftsfähigen geschäflsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepaid- Prepaid steht auch beschränkt ge- schäftsfähigen be- schränkt geschäflsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Ver- treters Vertreters ist einzuholen. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland eine Überprüfung der der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen (aus- genommen ausgenommen Abrechnung über eine Prepaid-Zahlungsweise). Dies erfolgt durch Abgleich Ab- gleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxx- xxx 0Kormoranweg 5, 00000 Xxxxxxxxx65201 Wiesbaden. 6.2 11.6.2 Der Einzug der Forderungen erfolgt durch das Finanzunternehmen in der Regel ab einer Ge- samtforderungshöhe Gesamtforderungshöhe von 50 Euro 50,00 EUR sofort. Ticketbestellungen mit einer Forderungshöhe Forderungs- höhe von weniger als 50 Euro 50,00 EUR werden zunächst gesammelt und erst ab einer Überschreitung Über- schreitung eines Ge- samtwertes Gesamtwertes von 50 Euro derzeit 50,00 EUR innerhalb der ersten sieben Bankarbeitstage Bank- arbeitstage des Folgemonats ein- gezogeneingezogen. Abweichend hiervon erfolgt beim erstmaligen Ticketkauf eine sofortige Belastung des Nutzerkontos. Dies dient zur Verifikation der vom Nutzer angegebenen Zahldaten. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Nut- zerbanken Nutzerbanken oder des kreditkartenherausgebenden Institutes des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom registrierten Nutzer ein- sehbar einsehbar und abrufbar. 6.3 11.6.3 Der Nutzer hat die Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechssechs (6) Wochen nach Zurverfügungstellung der Abrechnung gegenüber der Verkehrsver- bund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen im VMS vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nut- zers bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen