Common use of Zahnmedizinische Maßnahmen zur Vorsorge (Zahnprophylaxe) Clause in Contracts

Zahnmedizinische Maßnahmen zur Vorsorge (Zahnprophylaxe). Wir ersetzen je Kalenderjahr die erstattungsfähigen Kosten zu 100 % bis maximal: Als Zahnprophylaxe gelten zum Beispiel: • Erstellen eines Status der Mundhygiene sowie gründliche Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrank- heiten, • Beurteilen der Mundhygiene und des Zustands des Zahnfleischs sowie die Kontrolle des Übungserfolgs ein- schließlich weiterer Anleitungen, • Aufklären über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung, • Fluoridieren zur Härtung des Zahnschmelzes, • Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (professionelle Zahnreinigung) Ausnahme: Bleaching, • Behandeln von sehr empfindlichen Zahnflächen, • Zahnversiegelung (Fissurenversiegelung).

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Samples: gesundwerker.sdk.de, rest.zahnzusatzversicherung-experten.com, www.todentta.de