Zahnstaffel. Für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlung erstatten wir in den ersten Jahren ab Versi- cherungsbeginn maximal: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 Im ersten Kalenderjahr 500 EUR 700 EUR 900 EUR 1.000 EUR In den ersten 2 Kalenderjahren 1.000 EUR 1.400 EUR 1.800 EUR 2.000 EUR In den ersten 3 Kalenderjahren 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR In den ersten 4 Kalenderjahren 2.000 EUR 2.800 EUR 3.600 EUR 4.000 EUR Bestehen Höchstgrenzen für die tarifliche Leistung, beispielsweise für die Kieferorthopädie bei Kindern, berücksich- tigen wir diese. Ein Beispiel: Sie sind im Tarif ZP5 versichert und reichen im ersten Kalenderjahr eine Rechnung für zwei Inlays in Höhe von 1.500 EUR ein. Die GKV zahlt 100 EUR. Sie erhalten von uns 500 EUR. Ab dem 5. Kalenderjahr erhalten Sie oder eine versicherte Person die Leistungen in tariflichem Umfang. Wenn Sie Ihren Vertrag in einen Tarif mit höheren oder umfassenderen Leistungen umstellen, gilt: • ab der Umstellung legen wir die Zahnstaffel des Zieltarifes zu Grunde, • wir rechnen die bisher zurückgelegte Versicherungszeit sowie erhaltene Leistungen an. Die Höchstbeträge gelten nicht, wenn die Kosten durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall ver- ursacht worden sind. Ausführliche Informationen zu den Tarifleistungen finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten. In dieser Tarifbeschreibung finden Sie alle Regelungen für die zahnärztliche Heilbehandlung. Dabei sind auch Fach- begriffe notwendig, die nicht immer leicht zu verstehen sind. Einige wichtige Fachbegriffe haben wir fett hervorgeho- ben. Diese erklären wir Ihnen in einem Glossar ab Seite 8. Aufnahmefähigkeit In den Tarif aufgenommen werden Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist.
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Samples: Private Krankenversicherung, Private Krankenversicherung
Zahnstaffel. Für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlung erstatten wir in den ersten Jahren ab Versi- cherungsbeginn maximal: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 Im ersten Kalenderjahr 500 EUR 700 EUR 900 EUR 1.000 EUR In den ersten 2 Kalenderjahren 1.000 EUR 1.400 EUR 1.800 EUR 2.000 EUR In den ersten 3 Kalenderjahren 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR In den ersten 4 Kalenderjahren 2.000 EUR 2.800 EUR 3.600 EUR 4.000 EUR Bestehen Höchstgrenzen für die tarifliche Leistung, beispielsweise für die Kieferorthopädie bei Kindern, berücksich- tigen wir diese. Ein Beispiel: Sie sind im Tarif ZP5 versichert und reichen im ersten Kalenderjahr eine Rechnung für zwei Inlays in Höhe von 1.500 EUR ein. Die GKV zahlt 100 EUR. Sie erhalten von uns 500 EUR. Ab dem 5. Kalenderjahr erhalten Sie oder eine versicherte Person die Leistungen in tariflichem Umfang. Wenn Sie Ihren Vertrag in einen Tarif mit höheren oder umfassenderen Leistungen umstellen, gilt: • ab der Umstellung legen wir die Zahnstaffel des Zieltarifes zu Grunde, • wir rechnen die bisher zurückgelegte Versicherungszeit sowie erhaltene Leistungen an. Die Höchstbeträge gelten nicht, wenn die Kosten durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall ver- ursacht worden sind. Ausführliche Informationen zu den Tarifleistungen finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten. In dieser Tarifbeschreibung finden Sie alle Regelungen für die zahnärztliche Heilbehandlung. Dabei sind auch Fach- begriffe notwendig, die nicht immer leicht zu verstehen sind. Einige wichtige Fachbegriffe haben wir fett hervorgeho- ben. Diese erklären wir Ihnen in einem Glossar ab Seite 8. Aufnahmefähigkeit In den Tarif aufgenommen werden Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung
Zahnstaffel. Für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlung erstatten wir in den ersten Jahren ab Versi- cherungsbeginn maximal: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 ZP5O ZP7O ZP9O ZP1O Im ersten Kalenderjahr 500 EUR 700 EUR 900 EUR 1.000 EUR In den ersten 2 Kalenderjahren 1.000 EUR 1.400 EUR 1.800 EUR 2.000 EUR In den ersten 3 Kalenderjahren 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR In den ersten 4 Kalenderjahren 2.000 EUR 2.800 EUR 3.600 EUR 4.000 EUR Bestehen Höchstgrenzen für die tarifliche Leistung, beispielsweise für die Kieferorthopädie bei Kindern, berücksich- tigen wir diese. Ein Beispiel: Sie sind im Tarif ZP5 ZP5O versichert und reichen im ersten Kalenderjahr eine Rechnung für zwei Inlays in Höhe von 1.500 EUR ein. Die GKV zahlt 100 EUR. Sie erhalten von uns 500 EUR. Ab dem 5. Kalenderjahr erhalten Sie oder eine versicherte Person die Leistungen in tariflichem Umfang. Wenn Sie Ihren Vertrag in einen Tarif mit höheren oder umfassenderen Leistungen umstellen, gilt: • ab der Umstellung legen wir die Zahnstaffel des Zieltarifes zu Grunde, • wir rechnen die bisher zurückgelegte Versicherungszeit sowie erhaltene Leistungen an. Die Höchstbeträge gelten nicht, wenn die Kosten durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall ver- ursacht worden sind. Ausführliche Informationen zu den Tarifleistungen finden Sie in den nachfolgenden folgenden Abschnitten. In dieser Tarifbeschreibung finden Sie alle Regelungen für die zahnärztliche Heilbehandlung. Dabei sind auch Fach- begriffe notwendig, die nicht immer leicht zu verstehen sind. Einige wichtige Fachbegriffe haben wir fett hervorgeho- ben. Diese erklären wir Ihnen in einem Glossar ab Seite 8. Aufnahmefähigkeit In den Tarif aufgenommen werden Versicherungsfähigkeit Versicherungsfähig sind Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt die • bei einer GKV oder einer in Deutschland istzugelassenen PKV mit einem die Pflicht zur Versicherung erfüllenden Tarif (§ 193 Abs. 3 VVG) versichert sind und • als Mitarbeiter eines Unternehmens innerhalb eines Gruppenversicherungsvertrages mit uns in der arbeitge- berfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung angemeldet werden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebliche Kranken Zusatzversicherung