Zeichnungsbeschränkungen Musterklauseln

Zeichnungsbeschränkungen. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Interesse der Anteilinhaber jederzeit Zeichnungsanträge ablehnen oder zeitweise begrenzen oder aussetzen oder die Ausgabe der Anteile endgültig einstellen. In diesen Fällen werden die in Verbindung mit noch nicht verarbeiteten Zeichnungsanträgen eingegangenen Geldbeträge unverzinst auf die Konten zurückerstattet, denen sie ursprünglich belastet wurden (siehe den Abschnitt „Geldwäsche und Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten“). Während der Aussetzung der Bestimmung des Nettoinventarwerts, des Nettoinventarwerts je Klasse oder des Nettoinventarwerts je Anteil oder während eines Zeitraums, für den die Verwaltungsgesellschaft eine Aussetzung der Ausgabe von Anteilen einer oder mehrerer Klassen festgesetzt hat, können keine Anteile ausgegeben werden. In Zeiten derartiger Aussetzungen werden von der Verwahrstelle keine Anträge auf Anteile angenommen. Die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle müssen den liechtensteinischen Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes und der dazugehörenden Sorgfaltspflichtverordnung sowie den FMA-Richtlinien, - Mitteilungen und -Factsheets in jeweils aktueller Fassung nachkommen. Darüber hinaus hat die Verwaltungsgesellschaft sicherzustellen, dass die nationalen Vertriebsstellen zur Befolgung der genannten Bestimmungen verpflichtet sind. Sofern die inländischen Vertriebsstellen Gelder von Anlegern selbst entgegennehmen, besteht im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Sorgfaltspflichtverordnung eine Sorgfaltspflicht für sie, den Zeichner oder die Vertragsparteien zu identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen, ein Profil der Geschäftsbeziehung zu erstellen und alle für sie geltenden lokalen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche zu befolgen. Darüber hinaus haben die Vertriebsstellen und ihre Verkaufsstellen auch alle Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten, die in den jeweiligen Vertriebsländern in Kraft sind. Die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle behalten sich das Recht vor, zusätzliche Informationen von den Anlegern zu verlangen.
Zeichnungsbeschränkungen. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Interesse der Anteilinhaber jederzeit Zeichnungsanträge ablehnen oder zeitweise begrenzen oder aussetzen oder die Ausgabe der Anteile endgültig einstellen. In diesen Fällen werden die in Verbindung mit noch nicht verarbeiteten Zeichnungsanträgen eingegangenen Geldbeträge unverzinst auf die Konten zurückerstattet, denen sie ursprünglich belastet wurden (siehe den Abschnitt „Geldwäsche und Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten“). Während der Aussetzung der Bestimmung des Nettoinventarwerts, des Nettoinventarwerts je Klasse oder des Nettoinventarwerts je Anteil oder während eines Zeitraums, für den die Verwaltungsgesellschaft eine Aussetzung der Ausgabe von Anteilen einer oder mehrerer Klassen festgesetzt hat, können keine Anteile ausgegeben werden. In Zeiten derartiger Aussetzungen werden von der Verwahrstelle keine Anträge auf Anteile angenommen.
Zeichnungsbeschränkungen. Während eines Zeitraums, in dem die Berechnung des Nettoinventarwerts eines Fonds gemäß Beschreibung im nachfolgenden Abschnitt "Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts" ausgesetzt ist, werden von der Gesellschaft keine Anteile dieses Fonds ausgegeben oder verkauft. Antragsteller, die ihre Zeichnungsanträge direkt an die Gesellschaft oder die Verwaltungsstelle gerichtet haben, werden über diesen Aufschub benachrichtigt, und die Zeichnungsanträge werden, sofern sie nicht zurückgezogen werden, am ersten Transaktionstag nach dem Ende des Aussetzungszeitraums bearbeitet. Antragsteller, die ihre Zeichnungsanträge an die Vertriebsstelle oder eine Untervertriebsstelle gerichtet haben, bzw. Antragsteller, die über ein Clearingsystem Kontoinhaber werden wollen, müssen sich für das weitere Vorgehen bezüglich der während eines solchen Aussetzungszeitraums zu stellenden oder zu bearbeitenden Zeichnungsanträge direkt mit der Vertriebsstelle, der Untervertriebsstelle oder dem jeweiligen Clearingsystem in Verbindung setzen. Anträge, die während eines solchen Aussetzungszeitraums über die Vertriebsstelle, eine Untervertriebsstelle oder ein Clearingsystem gestellt wurden bzw. zu bearbeiten sind, werden – sofern sie nicht zurückgezogen werden – am ersten Transaktionstag nach dem Ende des Aussetzungszeitraums bearbeitet. Anteile dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft bzw. von US- Personen erworben oder von ihnen bzw. für sie gehalten werden (sofern dies nicht in bestimmten Ausnahmefällen nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten zulässig ist).
Zeichnungsbeschränkungen. Während eines Zeitraums, in dem die Berechnung des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds wie nachstehend unter „Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts“ beschrieben ausgesetzt ist, dürfen keine Anteile der Gesellschaft ausgegeben oder verkauft werden. Antragsteller, die Anteile direkt bei der Gesellschaft oder dem Verwalter zeichnen, werden über diese Verschiebung informiert und ihre Anträge, sofern sie nicht zurückgezogen werden, am auf die Beendigung dieser Aussetzung folgenden Handelstag berücksichtigt. Antragsteller, die Anteile über eine Zahlstelle zeichnen, bzw. Antragsteller, die über ein Clearing-System Depotinhaber werden wollen, müssen direkt mit der Zahlstelle oder dem jeweiligen Clearing-System Kontakt aufnehmen, um Vereinbarungen bezüglich Zeichnungen zu treffen, die in einem solchen Aussetzungszeitraum durchzuführen bzw. offen sind. Während dieses Aussetzungszeitraums durchgeführte oder ausstehende Anträge über eine Zahlstelle bzw. ein Clearing-System werden, sofern sie nicht zurückgezogen werden, am auf die Beendigung dieser Aussetzung folgenden Handelstag berücksichtigt. Anteile dürfen nicht direkt oder indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft bzw. von US-Personen gekauft oder gehalten werden (außer unter bestimmten Ausnahmeregelungen nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten).

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen mit eingetragenem Sitz in China bzw. von Unternehmen, die ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in China nachgehen, und/oder von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in Unternehmen mit eingetragenem Sitz in China halten. Der Fonds kann bis zu 100 % seines Nettovermögens über das Shanghai-Hongkong- und Shenzhen-Hongkong-Stock- Connect-Programm oder über andere verfügbare Mittel in Aktien und aktienbezogene Wertpapiere aus Festlandchina investieren, wobei für das QFI-Regime eine Höchstgrenze von 30 % gilt. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China All Shares Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Einsatz von Derivaten zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken wird voraussichtlich sehr begrenzt sein und vornehmlich dann erfolgen, wenn es erhebliche Zuflüsse in den Fonds gibt, sodass Barmittel investiert werden können, während die Anlagen des Fonds in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren aufrechterhalten werden. Anlageprozess: Aktive Aktien - Langfristige Qualität Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die Hinweise im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, so dass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.