Zeichnungsverfahren. Die Einladung zur Angebotsstellung gegenüber Ersterwerbern erfolgt durch die Emittentin sowie etwaige Vertriebspartner. Die Angebotsstellung zur Zeichnung der Schuldverschreibungen hat durch die Anleger über ihr depotführendes Kreditinstitut zu erfolgen. Die Emittentin behält sich die (gänzliche oder teilweise) Annahme der Zeichnungsangebote vor.
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