Zeitliche Rahmenbedingungen Musterklauseln

Zeitliche Rahmenbedingungen. Die maximale Herstellungsfrist für Neuherstellungen beträgt 11 Arbeitstage, wenn der Entbündelungspartner nicht einen späteren Herstellungstermin bestellt. Diese Frist wird berechnet ab Einlangen der Bestellung bis 17:00 Uhr eines Arbeitstages bzw. sofern die Bestellung an keinem Arbeitstag eingelangt ist, mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag. Bei Einlangen einer Bestellung nach 17:00 Uhr eines Arbeitstages beginnt die Frist mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag. Von oben festgelegter Herstellungszeit ausgenommen sind Verzögerungen, welche nicht von A1TA zu verantworten sind, was A1TA jedoch auf Ersuchen des Entbündelungspartners nachzuweisen hat. Innerhalb der Herstellungszeit erfolgt eine zweimalige Information durch A1TA an den Entbündelungspartner mit folgenden Fristen: a) Eingangsbestätigung: erfolgt innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der Bestellung b) Auftragsbestätigung: erfolgt spätestens am dritten Arbeitstag nach Eingang der Bestellung.
Zeitliche Rahmenbedingungen. Die Verrichtung von Homeoffice-Arbeit gewährt ein hohes Mass an persönlicher Zeitautonomie und Arbeitszeitflexibilität. Der Arbeitgeber bestimmt, an welchen Wochentagen im Homeoffice gearbeitet wird. [[Alternative 1: - Freie Zeiteinteilung / Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei, seine Arbeitszeit einzuteilen.] [Alternative 2: - Blockzeiten / Während 9:00 bis 11:00 Uhr resp. 14:00 bis 16:00 Uhr hat der Arbeitnehmer im Homeoffice erreichbar zu sein.] Bei der Verrichtung von Homeoffice-Arbeit sind die zeitlichen Rahmenbedingungen [gemäss Personal- bzw. Arbeitszeitreglement] einzuhalten. Es ist namentlich das Nacht- (23:00 Uhr bis 5.00 Uhr) als auch Sonntagsarbeitsverbot zu beachten. Überstunden dürfen nur in Absprache mit demArbeitgeber geleistet werden. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitszeit zu erfassen, so hat er diese mit dem ihm zur Verfügung gestellten Zeiterfassungsinstrument elektronisch zu dokumentieren und in beschreibender Form mit Angaben zu den erledigten Arbeitsinhalten zu ergänzen. Der Arbeitgeber kontrolliert die erfasste Arbeitszeit periodisch auf Umfang und Zulässigkeit hin kontrolliert.
Zeitliche Rahmenbedingungen. Alle Fristen werden - ab Einlangen der Bestellung bis 17:00 Uhr eines Arbeitstages bzw. sofern die Bestellung an keinem Arbeitstag eingelangt ist, mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag berechnet. Bei Einlangen einer Bestellung nach 17:00 Uhr eines Arbeitstages beginnt die Frist mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag. Innerhalb der Herstellungszeit/Umstellungszeit erfolgt eine mehrfache Information durch A1 Telekom Austria an den PVE mit folgenden Fristen: a) Empfangsbestätigung: erfolgt innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der Bestellung b) Auftragsbestätigung: erfolgt spätestens am dritten Arbeitstag nach Eingang der Bestellung. c) Mitteilung von C-Tag und S-Tag erfolgt in der Auftragsbestätigung d) Herstelltermine bzw. Umstellungstermine sind über ESI für den PVE abrufbar e) Information über Terminverschiebungen Die Herstellung eines VE-Service bzw. die Umstellung auf ein VE-Service haben durch A1 Telekom Austria spätestens bis zum (einschließlich) zwölften Arbeitstag nach Zugang der Bestellung zu erfolgen, sofern der PVE bzw. der Endkunde des PVE nicht einen späteren Herstellungs- bzw. Umstellungstermin wählen. Bei durch A1 Telekom Austria verschuldeter, verspäteter Herstellung/Umstellung eines VE-Service fällt frühestens mit dem Ablauf der zuvor definierten Herstellungs/Umstellungsfrist pro Arbeitstag der Verspätung eine Pönale in der in Anhang 3 Entgelte vorgesehenen Höhe an. Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 7.12.201019.1.2011 Anhang 2 Betriebliches Handbuch Herstellungs/Umstellungsfrist pro Arbeitstag der Verspätung eine Pönale in der in Anhang 3 Entgelte vorgesehenen Höhe an. Von der oben festgelegten Herstellungs- bzw. Umstellungszeit ausgenommen sind weiters Verzögerungen, welche nicht von A1 Telekom Austria zu verantworten sind, was A1 Telekom Austria jedoch auf Ersuchen des PVE nachzuweisen hat. Der PVE ist verpflichtet, das PVE-Modem unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung an seinen Endkunden zu senden. Nach erfolgter Herstellung/Umstellung wird dem PVE die Durchführungsbestätigung übermittelt.
Zeitliche Rahmenbedingungen. Die maximale Herstellungsfrist für Neuherstellungen beträgt bei Bestellung mittels E-Mail 13 Arbeitstage, bei Bestellung über elektronische Schnittstelle 11 Arbeitstage, wenn der Entbündelungspartner nicht einen späteren Herstellungstermin bestellt. Diese Frist wird berechnet ab Einlangen der Bestellung bis 17:00 Uhr eines Arbeitstages bzw. sofern die Bestellung an keinem Arbeitstag eingelangt ist, mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag. Bei Einlangen einer Bestellung nach 17:00 Uhr eines Arbeitstages beginnt die Frist mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag. Von oben festgelegter Herstellungszeit ausgenommen sind Verzögerungen, welche nicht von A1 Telekom Austria zu verantworten sind, was A1 Telekom Austria jedoch auf Ersuchen des Entbündelungspartners nachzuweisen hat. Innerhalb der Herstellungszeit erfolgt eine zweimalige Information durch A1 Telekom Austria an den Entbündelungspartner mit folgenden Fristen: a) Eingangsbestätigung: erfolgt bei Bestellung mittels E-Mail innerhalb von zwei Arbeitstagen, bei einer Bestellung über elektronische Schnittstelle innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der Bestellung b) Auftragsbestätigung: erfolgt bei Bestellung mittels E-Mail spätestens am fünften Arbeitstag, bei einer Bestellung über elektronische Schnittstelle spätestens am dritten Arbeitstag nach Eingang der Bestellung.
Zeitliche Rahmenbedingungen. Schulsozialarbeit muss verlässlich organisiert werden. Das heißt nicht, dass die sozialpädagogische Fachkraft täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr vor Ort sein muss. Wichtig ist aber, dass die angezeigten Beratungsstunden und verabredeten Maßnahmen regelmäßig stattfinden und die Xxxxxxx/innen wissen, wann und wo sie ihre/n Schulsozialarbeiter/in erreichen können. Maßnahmen der Elternbildung sollten am späten Nachmittag oder Abend angeboten werden. In der konkreten Arbeit wird es verschiedene zeitliche Dimensionen geben: - das Einzelgespräch / die einmalige Beratung, - längere Beratungs- und Begleitungsprozesse, - regelmäßig stattfindende Gruppentreffen / Angebote, - Ferienfreizeiten.
Zeitliche Rahmenbedingungen. Der Beratungsbedarf und das Einverständnis der jungen Menschen beeinflussen wesentlich die Art und den Umfang der Beratung. Diese kann stattfinden als - Kurzberatung zwischen Tür und Angel (einen Rat geben, eine Hilfemöglichkeit aufzeigen), - einmaliges individuelles Beratungsgespräch, - informative Beratung von mehreren jungen Menschen, Vermittlung von nachgefragten Informationen, Unterstützung bei der handlungsorientierten Verwertung dieser Informationen, - begleitender Beratungsprozess bei komplexen Anliegen, Problemen.
Zeitliche Rahmenbedingungen. Jugendkoordination geht einher mit einem großen organisatorischen Aufwand. Das Einbinden vieler Kooperationspartner, ggf. lange Wege, Terminabstimmungen, Mittelakquise und Öffentlichkeitsarbeit erfordern Zeit. Andererseits soll neben all den administrativen Aufgaben auch noch Zeit für die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in Projekten und Events bleiben. Eine genaue Zeitplanung ist dafür ebenso erforderlich wie das Setzen von Prioritäten. Jugendkoordinator/innen werden in ihrer Tätigkeit - einmalige Gespräche, Beratungen und Maßnahmen, - regelmäßig wiederholende Gespräche, Beratungen und Maßnahmen sowie - längerfristige Maßnahmen und Projekte durchführen. - die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in kommunale Planungs- und Umgestaltungsprozesse, - ehrenamtliches Engagement, - ein respektvolles und tolerantes Miteinander im Sozialraum, - die Vermittlung von Xxxxxxxxxxx, Fähigkeiten und Fertigkeiten, - die Identifikation der jungen Menschen mit ihrer Heimat, - Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein junger Menschen, - eine zielgerichtete konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendarbeit vor Ort, - die Bereicherung der Angebote der Jugendarbeit durch Projekte und Events, - das Zustandekommen von Kooperationen, Regelungen und Verabredungen, - die wirkungsvolle Vernetzung der Angebote der Jugendhilfe, - den lösungsorientierten Umgang mit Problemen und Konflikten. Jugendkoordination leistet einen Beitrag zur Entwicklung sozialer Kompetenzen: Anstrengungsbereitschaft, Konfliktfähigkeit, Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung, Gemeinschaftsfähigkeit, demokratische Bewusstheit, Kreativität und Neugier.
Zeitliche Rahmenbedingungen. Mobile Jugendarbeit/Streetwork muss sich zeitlich am Lebensrhythmus der Zielgruppe orientieren. In der Regel werden die jungen Menschen in der Zeit von 16 bis 22 Uhr im öffentlichen Raum anzutreffen sein. Für individuelle Hilfe im Weiteren werden dann Zeiten vor 16 Uhr zu nutzen sein. Einzelne Informations- und Beratungsgespräche sind möglich, ebenso aber auch längerfristige Unterstützungsprozesse. Die sozialpädagogische Fachkraft kann Sprechzeiten an geeigneten Orten anbieten oder mobil erreichbar sein (Sorgentelefon).
Zeitliche Rahmenbedingungen. Offene Treffpunktarbeit muss nicht überall täglich angeboten werden, aber in jedem Fall sind verlässliche, differenzierte und altersgruppenspezifische Öffnungszeiten zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung des Schulunterrichts, inzwischen vermehrt auch in Ganztagsform, müssen die Freizeitangebote am Nachmittag, Abend und am Wochenende platziert werden sowie in den Schulferien.
Zeitliche Rahmenbedingungen. Die Bearbeitung sozialpädagogischer Themen kann in