Zeitlicher Ablauf Musterklauseln

Zeitlicher Ablauf. Die Partner gehen davon aus, dass das Masterplanverfahren folgende vom Gemeinderat bereits beschlossene und in der Beschlussvorlage 0206/2016/BV dargelegte Verfahrensschritte enthält:
Zeitlicher Ablauf. Der konkrete Ablaufplan inkl. Terminplanung und Marketing-Roadmap wird individuell abgestimmt und nach dem Start der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Ansprechpartnern des Kunden, dem Simplifier Customer Success Team und dem Simplifier Marketing Team koordiniert.
Zeitlicher Ablauf. TNG wird die Erreichung der Ziele zusätzlich durch ein exklusives Angebot während der sogenannten Vorvermarktungsphase unterstützen. Bei allen in diesem Zeitraum abgeschlossenen FTTH-Verträgen wird die TNG im Regelfall (bis 20 Meter) auf die Berechnung der jeweiligen Hausanschlusskosten verzichten - den Bürgern wird ein kostenloser Glasfaseranschluss angeboten. Die TNG wird teilweise noch zu erschließenden Neubaugebieten im Amtsgebiet ein vergleichbares Angebot unterbreiten. Die Vorvermarktungsphase umfasst in der Regel einen Zeitraum von vier Monaten und hat die Erreichung einer Ausbauquote zum Ziel. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass aus der Gemeinde Heikendorf mindestens 1.210 Anträge eingereicht werden müssen. Aus der Gemeinde Mönkeberg werden 541 Anträge benötigt. Außerdem benötigt die TNG aus der Gemeinde Schönkirchen 940 Anträge, um den FTTH-Glasfaserausbau realisieren zu können. Davon aus dem Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 00 Anträge, aus dem Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 00 Anträge sowie aus dem Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00 Anträge. Die TNG wird das vom Amt angestoßene Markterkundungsverfahren über die Förderung einzelner Teilbereiche im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Die TNG beabsichtigt, sich an der Ausschreibung über den FTTH-Glasfaserausbau für die identifizierten unterversorgten Gebiete zu beteiligen. Damit die Grundstücke und Gebäude an das FTTH-Netz der TNG angeschlossen werden können, wird zusätzlich die Zustimmung bzw. Duldung der jeweiligen Eigentümer benötigt, soweit sich aus dem Telekommunikationsgesetz oder anderen Gesetzen keine abweichende Sachlage ergibt. Die TNG wird nach Unterzeichnung dieser Erklärung, alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Realisierung des FTTH-Ausbaus einleiten. Der Ausbau erfolgt in Absprache und nach Maßgabe der zuständigen Genehmigungsbehörden unverzüglich nach erfolgreicher Beendigung der Vermarktungsphase. Der FTTH-Glasfaserausbau wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von 24 Monaten erstrecken. Der Zeitraum steht allerdings in Abhängigkeit zu unterschiedlichen Faktoren, wie Bebaubarkeiten einzelner Grundstücke und Genehmigungsverfahren, sodass die tatsächliche Bauzeit von den genannten 24 Monaten im Einzelfall abweichen könnte. Grundsätzlich werden alle Tiefbauleistungen nach DIN-Normen und der anerkannten technischen Regelwerke erbracht. Die Errichtung der Trassen und Zuleitung erfolgen entweder durch eine Tiefbohrung, (unter Einsatz einer Erdrakete/Spülbohrung unter Schonung der Grundstücksoberflächen und Umwe...
Zeitlicher Ablauf. Ankunft VP1 . . . : . . . PA-Aufbau . . . : . . .
Zeitlicher Ablauf. 7.2. Regelung zu den Pausen

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.