Elternarbeit. Als eine zentrale Methode der Elternarbeit betrachten wir die grundlegend wertschätzende Xxx- xxxx den Eltern gegenüber. Diese Haltung bestimmt im Wesentlichen die Gestaltung der Arbeits- beziehung zwischen Pädagog*innen und Eltern. Grundsätzlich gelten in der Arbeit mit den Familien die selben Ansätze, wie in der Arbeit mit den Kindern: • Anerkennung und Würdigung der positiven Absicht, hinter allem was Eltern tun • Fokussierung auf die Ressourcen der Eltern und Familien • Individuelle Vereinbarungen für die Arbeit mit den Eltern • Transparenz und Ehrlichkeit Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Eltern, das Beste für ihre Kinder wünschen und das aktuell Bestmögliche für ihre Kinder tun. Viele der Familien, deren Kinder wir betreuen, verfügen über Vorerfahrungen in der Jugendhilfe bzw. mit kooperierenden Institutionen und Behörden: In einigen Familien war im Vorfeld der Unterbringung eine ambulante Hilfe installiert, in anderen war das Kind bereits stationär in der KJP aufgenommen, für manche Familien war im Vorfeld ein Gutachten zur Feststellung der Erzie- hungsfähigkeit bestellt. Nicht selten hat zumindest ein Elternteil eigene Erfahrungen mit stationärer Jugendhilfe oder ist selber in einer Pflegefamilie groß geworden. Diese Vorerfahrungen tragen nicht immer zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei. Wir bemühen uns gerade deshalb sehr, Eltern für uns zu gewinnen, herauszufinden, welche Xxxxxxxx es den Eltern erschweren, mit uns zu kooperieren. Neben Scham- und Schuldgefühlen sind viele unterschiedliche Gründe denkbar: eigene Traumati- sierungen oder anderweitige psychische Einschränkungen, chronische Erkrankungen, Schwierig- keiten den eigenen Alltag zu meistern usw. Unser Anliegen ist es eine Form der Elternarbeit zu finden, die trotz dieser Schwierigkeiten angenommen werden kann. Zum Standardangebot gehören: • Erstinformationsgespräch • Anamnesegespräch • HPG • Gesprächsangebote an Eltern Die Wohngruppe und damit den zukünftigen Lebensmittelpunkt ihres Kindes können die Eltern zunächst nur in Abwesenheit des Kindes kennenlernen.
Elternarbeit. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und PädagogInnen ist erwünscht um das Kind in allen Bereichen bestmöglich kennen zu lernen und so auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen zu können. Eine gute Kommunikation zwischen Eltern und PädagogInnen ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen. Dazu ist es notwendig an mindestens zwei Drittel der dazu vorgesehenen Veranstaltungen teilzunehmen. Zweimal pro Semester findet ein Elternabend statt. Inhaltlich geht es um pädagogische Schwerpunkte und organisatorischen Belange. Die Abende dienen dem Austausch von Informationen, Wünschen und Ideen, vor allem aber darum durch den Austausch den Kindern bestmögliche Voraussetzungen in der Waldkinderkrippe zu ermöglichen. Weiteres sollen den Eltern Einblicke in die pädagogische Arbeit gewährleistet werden. Bei Verhinderung ist es notwendig das Protokoll gewissenhaft zu lesen und das darin Festgehaltene zu erfüllen. Pro Semester ist ein Elterngespräch vorgesehen, bei Xxxxxx kann ein weiteres Gespräch vereinbart werden. In der Waldkinderkrippe finden immer wieder Feste statt: Erntefest, Lichterfest, Waldfest. Hier ist die Teilnahme und Mithilfe aller Eltern besonders wichtig. Weiteres ist die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie die Unterstützung seitens der Eltern notwendig, um die finanziellen Beiträge so niedrig als möglich zu halten. Zusätzliche besondere Leistungen der Eltern, die dem Wohle der Kinder zugute kommen, werden mit Dankbarkeit angenommen (Sach- und Geldspenden, Hilfe bei der Organisation von kleineren Ausflügen, aktive Mithilfe bei Feiern und Festen, Hilfe bei Reparaturen sowie beim Bauen sowie Herstellen von Holzspielgeräten,…).
Elternarbeit. Individueller Einbezug der Eltern in die pädagogische Alltagsarbeit, Begleitung der Eltern in ihren eigenen Veränderungsprozess, Reflektion von Hausbesuchen. - Strukturierter Alltag Klares Struktur- und Regelwerk, differenzierte Tagesstruktur, aktive Freizeitgestaltung, sicherer Orientierungsrahmen bestehend aus den Normen und Werten der Gesellschaft, Orientierung an das Leitbild des Zentrums für soziale Arbeit und den bestehenden Haus- und Gruppenregeln. - Intervention bei Krisen und Wirken bei Notfällen Grundsätzlich können alle Mitarbeiter 24- Stunden die Einrichtungsleitung telefonisch erreichen; die beratend tätig werden, bzw. andere Hilfsmaßnahmen unverzüglich veranlassen. Es besteht eine enge Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und/oder den behandelnden Ärzten. Neben dem diensthabenden pädagogischen Personal sind die Teamleiter der jeweiligen Gruppen ebenfalls immer begleitend mit im Dienst und jederzeit kurzfristig für Zusatzdienste verfügbar. - Enges Zusammenwirken mit den Schulen/Ausbildungsstätten Es gilt in enger Verzahnung, die Beschulungsmöglichkeiten für das einzelne Kind / dem Jugendlichen, dem jungen Erwachsenen individuell abzustimmen, unter Bezugnahme der pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Erkenntnisse und auch der Einschätzungen des schulischen und/oder des ausbildungsführenden Fachpersonals. Merkmale sind: - Pädagogische Fachkräfte Alle pädagogischen Fachkräfte sind Erzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Bachelor/Master of Arts „Soziale Arbeit“. Das pädagogische Personal erhält regelmäßig in- und externe Fortbildungen, die auf das entsprechende Aufgabengebiet abgestimmt sind. Mindestens ein Mal im Monat erhalten die Mitarbeiter die Möglichkeit mit einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie Fallvorstellungen zu präsentieren und in besonderer Weise ihr pädagogisches Wirken zu betrachten. Die enge Verzahnung beider Disziplinen bewirkt Synergieeffekte, die es zu nutzen gilt. Hierbei handelt es sich nicht um einen partiellen Prozess, denn das gemeinsame Wirken beschreibt einen kontinuierlichen Prozess. Externe Supervision wird zielgerichtet erteilt. In regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen findet eine Überprüfung der Grundorientierung und Haltung nach unserem Leitbild statt. Im Einstellungsverfahren verpflichtet sich jeder Mitarbeiter das aufgeführte Leitbild zu befolgen und zu leben. Mehrmals im Jahr finden Mitarbeiterentwicklungsgespräche mit der Teamleitung statt. Zusätzlich für Mitarbeit...
Elternarbeit. Die Eltern sind aktiv in Veranstaltungen und Maßnahmen im Rahmen der Kooperation einzubeziehen. Dies kann unter anderem durch die Elternvertretungen erfolgen. Ist ein bestimmtes Kind von Maßnahmen der Kooperation betroffen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bezüglich des Informationsaustausches erforderlich.
Elternarbeit. Bezüglich der Arbeit mit den Eltern und Angehörigen der jungen Menschen halten wir deren auf die individuelle Situation abgestimmte Einbeziehung im Rahmen des Hilfeprozesses für sinnvoll und notwendig. Zur Arbeit mit Eltern und Angehörigen zählen zunächst grundsätzlich: • Die Beteiligung am Hilfeplanverfahren • Regelmäßige telefonische Kontakte und Absprachen (z.B. vor und nach Besuchskontakten) • Hausbesuche im Einzelfall Wir halten es für sehr wichtig, Umfang und Intensität der Arbeit mit der Herkunftsfamilie im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit allen Beteiligten konkret abzustimmen.
Elternarbeit. Eine qualitativ gute und ganzheitliche Betreuung in der OGS kann nur mit Unterstützung der Eltern stattfinden. Es wird gebeten, die Pädagogen über Veränderungen in der Familiensituation zu informieren. Nur dann können diese das Verhalten des Kindes richtig verstehen und adäquat auf das Kind eingehen. Die Eltern verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind sich an die Regeln der OGS hält und den Anweisungen der OGS-Mitarbeitenden folgt. Bei Bedarf können die Eltern oder die OGS-Mitarbeitenden zu einem Gespräch einladen. Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen oder ihnen in der Heimwegsregelung zu erlauben, alleine nach Hause zu gehen. Diese Regelung gilt auch für die Ferienbetreuung. Die Aufsicht über das Kind auf dem Hin- und Rückweg zur Grundschule obliegt der Verantwortung der Personensorgeberechtigten. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Schule und endet mit der Übergabe an die Personensorgeberechtigten bzw. dem Antritt des Rückweges. Falls das Kind nicht durch die/ den Personensorgeberechtigten abgeholt wird, muss der Schule unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, wer das Kind abholen darf. Hierbei können maximal 3 Personen benannt werden. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollen nicht mit dem Abholen beauftragt werden. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Kindern und Personensorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt auch den Personensorgeberechtigten eine Aufsichtspflicht. Für den Notfall (Unfall, Krankheit, Unwetter etc.) muss ein Elternteil oder eine alternative Person (dienstlich oder privat) immer telefonisch erreichbar sein. Bei Änderungen der Telefonnummer (dienstlich oder privat) ist die Einrichtung sofort zu informieren. Die Eltern haben die OGS-Mitarbeitenden über außerplanmäßige Abwesenheit ihres Kindes unverzüglich zu informieren.
Elternarbeit. Der Kinderclub steht in ständigem Kontakt mit den Familien. Sie sind mit unserer Arbeit vertraut und wir arbeiten mit ihnen zusammen, vor allem im Freien und bei besonderen Veranstaltungen. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass der Kinderclub ein Schutzraum für die Kinder ist, in dem die Eltern nicht in den Alltag eingebunden sind.
Elternarbeit. Beratung von Eltern in Schul- und Lebensbewältigungsfragen • Praktische Hilfe bei der Lösungsfindung von Problemen • Vermittlung an Fachdienste, Ämter und Beratungsstellen • Im Bedarfsfall Anwesenheit bei Elternabenden und/oder bei Elterngesprächen
Elternarbeit. Die Notwendigkeit der Elternarbeit ist in der Pädagogik aber auch in benachbarten Disziplinen wie der Psychologie/Psychotherapie unbestritten. Die aktuelle Rechts- lage gibt den Eltern/Sorgeberechtigten auch bei durchaus erkennbarem Erziehungs- defizit und Fehlverhalten einen hohen Stellenwert, was sich unter anderem im § 1, Absatz 2 SGB VIII wiederfindet. Darüber hinaus ist die Bedeutung von Bindungsver- halten und Bindungsentwicklung und darauf aufbauend für die Entwicklung eines Kindes / Jugendlichen in der Praxis der Erziehungshilfe eindeutig erkennbar. So bildet die Auseinandersetzung mit pathogenen Bindungsstrukturen und daraus erwachsenden Sekundärproblematiken einen wichtigen Bestandteil der pädagogi- schen Arbeit. Das LWL-Jugendheim Tecklenburg trägt diesem Umstand durch breit angelegte systemische Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quantitativ und qualitativ Rechnung.
Elternarbeit. Die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern der Xxxxxxx und Schülerinnen wird durch die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Elternrats gefördert. • Der Elternrat ist die Vertretung der Eltern der Xxxxxxx dieser Schule zwischen den Schulelternversammlungen, die in der Regel zweimal im Schuljahr stattfinden. • Die Xxxx des Elternrats erfolgt alle zwei Jahre zu Beginn eines Schuljahres. • Es werden bis zu 12 Mitglieder gewählt. • Wahlberechtigt und wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Schule haben. • Die Tätigkeit im Elternrat ist ehrenamtlich und endet mit dem Ablauf der Amtszeit oder dem Ausscheiden des Kindes aus der Schule. Der Elternrat sieht eine enge, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schul- leitung, Kollegium und Elternschaft als notwendig an, um eine gute pädagogische Arbeit an der Schule zu unterstützen. Die Eltern nehmen ihre Mitwirkungsrechte wahr und sind darüber hinaus in Arbeitskreisen vertreten, die sich mit aktuellen Themen befassen. Der Elternrat orientiert seine Mitarbeit im Wesentlichen an zwei Leitideen: • Der Elternrat versteht sich als Kooperationspartner der Lehrerinnen und Lehrer bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit mit den Kindern. • Der Elternrat trägt ein Schulkonzept mit, das Fördern und Fordern jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers ins Zentrum der Schule rückt. Nach Auffassung des Elternrats kann die Zusammenarbeit von Schule und Eltern nur dann gestärkt und auf hohem Niveau verbessert werden, wenn alle Seiten bereit sind, aufeinander zuzugehen und miteinander zu arbeiten.