Elternarbeit Musterklauseln

Elternarbeit. Die Mitwirkung der Familie am Erziehungsprozess, die Stärkung der Erziehungskompetenz und der angemessenen Anteilnahme werden nach Möglichkeit aktiv unterstützt. Die Pädagogen sind verantwortlich, möglichst wöchentlich telefonisch den Rahmen eines re- gelmäßigen Kontakts zwischen Eltern/Familien mit den Jugendlichen zu gestalten und auch über Krisen hinweg zu halten, sofern dies von allen Beteiligten als Auftrag vereinbart wurde. Ruhende Ressourcen können auf diese Weise mobilisiert werden, das Erleben kritischer Haltungen und Stimmungen durch erhöhte Spannungstoleranz entschärft werden. Die Fami- lien können auf Wunsch und bei Bedarf darüber hinaus weitere Gespräche in Anspruch neh- men. In den regelmäßigen Telefonaten mit Vorbereitung der Wochenendbesuche soll eine Stär- kung der elterlichen Kompetenz im Umgang mit essstörungsspezifischen Themen und Prob- lemen (Gewährleistung ausgewogener und regelmäßiger Ernährung und Mahlzeiten, Um- gang mit Rückschritten-Fastentendenzen, Essanfällen, Erbrechen) unterstützt werden und auch die Eltern diesbezüglich entlastet werden (Essenspläne und Rücksprachemöglichkeit an Heimfahrt- Wochenende). Die Eltern können bei Bedarf und auf Wunsch an einer Eltern- rgruppe teilnehmen, die als Workshop zweimal jährlich an einem Wochenende angeboten wird. Zentral soll es dabei um die Themen Affektregulierung und Affekttoleranz sowie einer Balan- cefindung zwischen Halt gewährender und autonomiefördernder Haltung in dem gegebenen Rahmen der getrennt lebenden Familie gehen. Das Problemverständnis und die Konfliktfähigkeit bzw. die Veränderungsmotivation/das Ver- änderungspotenzial seitens der Eltern sollen dabei von allen Beteiligten realistisch einge- schätzt werden können, die Aktivierbarkeit bzw. Nicht-Aktivierbarkeit der Ressourcen seitens der Eltern und seitens der Jugendlichen können so identifiziert und Grenzen des Möglichen gegebenenfalls leichter akzeptiert und betrauert werden. Die Familien sollen durch diese Erfahrung entlastet werden (von Schuldgefühlen, Selbstvor- würfen), denn erfahrungsgemäß müssen die Familien auch weitere, gleichzeitig bestehende psychosomatische/psychische Belastungen/Erkrankungen bei weiteren Familienmitglieder schultern. Ziel ist es, die Wiederherstellung der Familienfunktionalität / Erziehungsfähigkeit bezüglich des Umgangs mit der psychosomatischen Vorbelastung bestmöglich zu aktivieren und den stützenden Rahmen der Familie - auch bei Nicht-Rückkehr der Adoleszenten in die Familie – für alle ...
Elternarbeit. Reflexion von Xxxxxxxxxxxx, Einbezug der Eltern in die pädagogische Alltagsarbeit, Begleitung der Eltern in ihrem eigenen Veränderungsprozess, im Fokus der Erkrankung ihres Kindes. - Strukturierter Alltag differenzierte und engmaschige Tagesstruktur , Beschäftigungstherapie. - Intervention bei Xxxxxx und Wirken des Notfallplanes Enge Kooperation mit dem behandelnden Arzt in Zusammenwirken und Austausch mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie. - Enges Zusammenwirken mit den Schulen, insbesondere mit den Förderschulen mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Es gilt in enger Verzahnung, die Beschulungsmöglichkeiten für das einzelne Kind/Jugendlichen individuell abzustimmen unter Bezugnahme sowohl der pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Erkenntnisse also auch der Einschätzung des schulischen Fachpersonals. Merkmale sind: - Pädagogische Fachkräfte (Diplomsozialarbeiter, Diplomsozialpädagogen, Bachelor of Arts „Soziale Arbeit“ und Erzieher). Das pädagogische Personal ist hinreichend in Bezug auf psychische Krankheitsbilder geschult. Bereits im Vorfeld werden psychosomatische psychische Krankheitsbilder in Kooperation mit der Fachärztin für Psychiatrie / Psychotherapie den Mitarbeitern /Mitarbeiterinnen vermittelt. In besonderer Weise werden Wirkungen von pädagogischen und medizinischen Interventionen betrachtet, eine Schnittmenge gebildet und die sich daraus ergebenden Handlungen gestaltet. Die enge Verzahnung beider Disziplinen bewirkt Synergieeffekte, die es zu nutzen gilt. Hierbei handelt es sich nicht um einen partiellen Prozess, denn das gemeinsame Wirken beschreibt einen kontinuierlichen Prozess. In 14-tägigen Settings findet der interdisziplinäre Austausch statt. Voraussetzungen sind eine grundlegende persönliche Stabilität und Haltungen, sowie Kontinuität der Mitarbeiter. In regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen findet eine Überprüfung der Grundorientierung und Haltung nach unserem Leitbild statt. Im Einstellungsverfahren verpflichtet sich jeder Mitarbeiter das aufgeführte Leitbild zu befolgen und zu leben. Mehrmals im Jahr finden Mitarbeiterentwicklungsgespräche mit der Teamleitung statt. Zusätzlich für Mitarbeiter, die sich im ersten Dienstjahr befinden, finden drei Mitarbeitergespräche mit Teamleitung und Einrichtungsleitung statt. Für Mitarbeiter, die länger als ein Jahr beschäftigt sind findet jährlich mindestens ein Mitarbeitergespräch statt. Die fachliche Ausbildung der Einrichtungs- leitung ist neben der Grundausbi...
Elternarbeit. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und PädagogInnen ist erwünscht um das Kind in allen Bereichen bestmöglich kennen zu lernen und so auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen zu können. Eine gute Kommunikation zwischen Eltern und PädagogInnen ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen. Dazu ist es notwendig an mindestens zwei Drittel der dazu vorgesehenen Veranstaltungen teilzunehmen. Zweimal pro Semester findet ein Elternabend statt. Inhaltlich geht es um pädagogische Schwerpunkte und organisatorischen Belange. Die Abende dienen dem Austausch von Informationen, Wünschen und Ideen, vor allem aber darum durch den Austausch den Kindern bestmögliche Voraussetzungen in der Waldkinderkrippe zu ermöglichen. Weiteres sollen den Eltern Einblicke in die pädagogische Arbeit gewährleistet werden. Bei Verhinderung ist es notwendig das Protokoll gewissenhaft zu lesen und das darin Festgehaltene zu erfüllen. Pro Semester ist ein Elterngespräch vorgesehen, bei Xxxxxx kann ein weiteres Gespräch vereinbart werden. In der Waldkinderkrippe finden immer wieder Feste statt: Erntefest, Lichterfest, Waldfest. Hier ist die Teilnahme und Mithilfe aller Eltern besonders wichtig. Weiteres ist die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie die Unterstützung seitens der Eltern notwendig, um die finanziellen Beiträge so niedrig als möglich zu halten. Zusätzliche besondere Leistungen der Eltern, die dem Wohle der Kinder zugute kommen, werden mit Dankbarkeit angenommen (Sach- und Geldspenden, Hilfe bei der Organisation von kleineren Ausflügen, aktive Mithilfe bei Feiern und Festen, Hilfe bei Reparaturen sowie beim Bauen sowie Herstellen von Holzspielgeräten,…).
Elternarbeit. Die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern der Xxxxxxx und Schülerinnen wird durch die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Elternrats gefördert. • Der Elternrat ist die Vertretung der Eltern der Xxxxxxx dieser Schule zwischen den Schulelternversammlungen, die in der Regel zweimal im Schuljahr stattfinden. • Die Xxxx des Elternrats erfolgt alle zwei Jahre zu Beginn eines Schuljahres. • Es werden bis zu 12 Mitglieder gewählt. • Wahlberechtigt und wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Schule haben. • Die Tätigkeit im Elternrat ist ehrenamtlich und endet mit dem Ablauf der Amtszeit oder dem Ausscheiden des Kindes aus der Schule. Der Elternrat sieht eine enge, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schul- leitung, Kollegium und Elternschaft als notwendig an, um eine gute pädagogische Arbeit an der Schule zu unterstützen. Die Eltern nehmen ihre Mitwirkungsrechte wahr und sind darüber hinaus in Arbeitskreisen vertreten, die sich mit aktuellen Themen befassen. Der Elternrat orientiert seine Mitarbeit im Wesentlichen an zwei Leitideen: • Der Elternrat versteht sich als Kooperationspartner der Lehrerinnen und Lehrer bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit mit den Kindern. • Der Elternrat trägt ein Schulkonzept mit, das Fördern und Fordern jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers ins Zentrum der Schule rückt. Nach Auffassung des Elternrats kann die Zusammenarbeit von Schule und Eltern nur dann gestärkt und auf hohem Niveau verbessert werden, wenn alle Seiten bereit sind, aufeinander zuzugehen und miteinander zu arbeiten.
Elternarbeit. Die Notwendigkeit der Elternarbeit ist in der Pädagogik aber auch in benachbarten Disziplinen wie der Psychologie/Psychotherapie unbestritten. Die aktuelle Rechts- lage gibt den Eltern/Sorgeberechtigten auch bei durchaus erkennbarem Erziehungs- defizit und Fehlverhalten einen hohen Stellenwert, was sich unter anderem im § 1, Absatz 2 SGB VIII wiederfindet. Darüber hinaus ist die Bedeutung von Bindungsver- halten und Bindungsentwicklung und darauf aufbauend für die Entwicklung eines Kindes / Jugendlichen in der Praxis der Erziehungshilfe eindeutig erkennbar. So bildet die Auseinandersetzung mit pathogenen Bindungsstrukturen und daraus erwachsenden Sekundärproblematiken einen wichtigen Bestandteil der pädagogi- schen Arbeit. Das LWL-Jugendheim Tecklenburg trägt diesem Umstand durch breit angelegte systemische Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quantitativ und qualitativ Rechnung.
Elternarbeit. Am Klassenelternabend kann die pädagogische Fachkraft des Hortes anwesend sein, um auf Fragen der Eltern reagieren zu können.
Elternarbeit. Eine qualitativ gute und ganzheitliche Betreuung in der OGS kann nur mit Unterstützung der Eltern stattfinden. Es wird gebeten, die Pädagogen über Veränderungen in der Familiensituation zu informieren. Nur dann können diese das Verhalten des Kindes richtig verstehen und adäquat auf das Kind eingehen. Die Eltern verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind sich an die Regeln der OGS hält und den Anweisungen der OGS-Mitarbeitenden folgt. Bei Bedarf können die Eltern oder die OGS-Mitarbeitenden zu einem Gespräch einladen. Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen oder ihnen in der Heimwegsregelung zu erlauben, alleine nach Hause zu gehen. Diese Regelung gilt auch für die Ferienbetreuung. Die Aufsicht über das Kind auf dem Hin- und Rückweg zur Grundschule obliegt der Verantwortung der Personensorgeberechtigten. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Schule und endet mit der Übergabe an die Personensorgeberechtigten bzw. dem Antritt des Rückweges. Falls das Kind nicht durch die/ den Personensorgeberechtigten abgeholt wird, muss der Schule unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, wer das Kind abholen darf. Hierbei können maximal 3 Personen benannt werden. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollen nicht mit dem Abholen beauftragt werden. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Kindern und Personensorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt auch den Personensorgeberechtigten eine Aufsichtspflicht. Für den Notfall (Unfall, Krankheit, Unwetter etc.) muss ein Elternteil oder eine alternative Person (dienstlich oder privat) immer telefonisch erreichbar sein. Bei Änderungen der Telefonnummer (dienstlich oder privat) ist die Einrichtung sofort zu informieren. Die Eltern haben die OGS-Mitarbeitenden über außerplanmäßige Abwesenheit ihres Kindes unverzüglich zu informieren.
Elternarbeit. Beratung von Eltern in Schul- und Lebensbewältigungsfragen • Praktische Hilfe bei der Lösungsfindung von Problemen • Vermittlung an Fachdienste, Ämter und Beratungsstellen • Im Bedarfsfall Anwesenheit bei Elternabenden und/oder bei Elterngesprächen
Elternarbeit. Bezüglich der Arbeit mit den Eltern und Angehörigen der jungen Menschen halten wir deren auf die individuelle Situation abgestimmte Einbeziehung im Rahmen des Hilfeprozesses für sinnvoll und notwendig. Zur Arbeit mit Eltern und Angehörigen zählen zunächst grundsätzlich: • Die Beteiligung am Hilfeplanverfahren • Regelmäßige telefonische Kontakte und Absprachen (z.B. vor und nach Besuchskontakten) • Hausbesuche im Einzelfall Wir halten es für sehr wichtig, Umfang und Intensität der Arbeit mit der Herkunftsfamilie im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit allen Beteiligten konkret abzustimmen.
Elternarbeit. Die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern ist unserer Ansicht nach für den Erfolg der Maßnahme sehr entscheidend. Die Voraussetzungen der Wohngruppe für eine gelingende Elternarbeit sind für uns: • Akzeptierende und achtungsvolle Grundhaltung gegenüber den Mitgliedern der Herkunftsfamilie • Beteiligung der Herkunftsfamilie schon vor und während der Aufnahme des Kindes • Intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt • Akzeptierender Umgang mit den Familien- und Lebensgeschichten des Kindes oder Jugendlichen • Professioneller Umgang mit Konflikten in der Betreuungsarbeit • Offensives Gestalten der Zusammenarbeit • Kontinuierliche Reflexion der Lebenssituation des Kindes oder Jugendlichen sowie des eigenen Verhaltens in der Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Herkunftssystems Formen der von uns angestrebten Elternarbeit sind: • Kontaktpflege o Informelle Gespräche o Regelmäßige Telefonkontakte o Schriftliche Mitteilungen o Elternabende und gemeinsame Elternausflüge o Elterngruppenarbeit o Besuche der Kinder bei der Herkunftsfamilie, ggf. begleitet (mit Vor- und Nachbereitung) o Feste • Familienaktivierung o Die Fokussierung der Hilfe auf die Entwicklung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern o Die Passgenauigkeit der Hilfe zum Bedarf der Familie o Die zeitliche Befristung der Hilfe o Die systemische Herangehensweise der Fachkräfte o Die Erschließung von Familien unterstützenden Hilfen im Wohnumfeld im Sinne eines sozialen Netzwerkes Ausgehend von diesen allgemeinen Vorgehensweisen ist es uns wichtig konkret in den Hilfeplangesprächen die Zusammenarbeit individuell mit den Familien und allen Beteiligten zu besprechen, zu planen und zu reflektieren.