Elternarbeit Musterklauseln
Elternarbeit. Als eine zentrale Methode der Elternarbeit betrachten wir die grundlegend wertschätzende ▇▇▇- ▇▇▇▇ den Eltern gegenüber. Diese Haltung bestimmt im Wesentlichen die Gestaltung der Arbeits- beziehung zwischen Pädagog*innen und Eltern. Grundsätzlich gelten in der Arbeit mit den Familien die selben Ansätze, wie in der Arbeit mit den Kindern: • Anerkennung und Würdigung der positiven Absicht, hinter allem was Eltern tun • Fokussierung auf die Ressourcen der Eltern und Familien • Individuelle Vereinbarungen für die Arbeit mit den Eltern • Transparenz und Ehrlichkeit Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Eltern, das Beste für ihre Kinder wünschen und das aktuell Bestmögliche für ihre Kinder tun. Viele der Familien, deren Kinder wir betreuen, verfügen über Vorerfahrungen in der Jugendhilfe bzw. mit kooperierenden Institutionen und Behörden: In einigen Familien war im Vorfeld der Unterbringung eine ambulante Hilfe installiert, in anderen war das Kind bereits stationär in der KJP aufgenommen, für manche Familien war im Vorfeld ein Gutachten zur Feststellung der Erzie- hungsfähigkeit bestellt. Nicht selten hat zumindest ein Elternteil eigene Erfahrungen mit stationärer Jugendhilfe oder ist selber in einer Pflegefamilie groß geworden. Diese Vorerfahrungen tragen nicht immer zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei. Wir bemühen uns gerade deshalb sehr, Eltern für uns zu gewinnen, herauszufinden, welche ▇▇▇▇▇▇▇▇ es den Eltern erschweren, mit uns zu kooperieren. Neben Scham- und Schuldgefühlen sind viele unterschiedliche Gründe denkbar: eigene Traumati- sierungen oder anderweitige psychische Einschränkungen, chronische Erkrankungen, Schwierig- keiten den eigenen Alltag zu meistern usw. Unser Anliegen ist es eine Form der Elternarbeit zu finden, die trotz dieser Schwierigkeiten angenommen werden kann. Zum Standardangebot gehören: • Erstinformationsgespräch • Anamnesegespräch • HPG • Gesprächsangebote an Eltern Die Wohngruppe und damit den zukünftigen Lebensmittelpunkt ihres Kindes können die Eltern zunächst nur in Abwesenheit des Kindes kennenlernen.
Elternarbeit. Reflexion von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Einbezug der Eltern in die pädagogische Alltagsarbeit, Begleitung der Eltern in ihrem eigenen Veränderungsprozess, im Fokus der Erkrankung ihres Kindes. - Strukturierter Alltag differenzierte und engmaschige Tagesstruktur , Beschäftigungstherapie. - Intervention bei ▇▇▇▇▇▇ und Wirken des Notfallplanes Enge Kooperation mit dem behandelnden Arzt in Zusammenwirken und Austausch mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie. - Enges Zusammenwirken mit den Schulen, insbesondere mit den Förderschulen mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Es gilt in enger Verzahnung, die Beschulungsmöglichkeiten für das einzelne Kind/Jugendlichen individuell abzustimmen unter Bezugnahme sowohl der pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Erkenntnisse also auch der Einschätzung des schulischen Fachpersonals. Merkmale sind: - Pädagogische Fachkräfte (Diplomsozialarbeiter, Diplomsozialpädagogen, Bachelor of Arts „Soziale Arbeit“ und Erzieher). Das pädagogische Personal ist hinreichend in Bezug auf psychische Krankheitsbilder geschult. Bereits im Vorfeld werden psychosomatische psychische Krankheitsbilder in Kooperation mit der Fachärztin für Psychiatrie / Psychotherapie den Mitarbeitern /Mitarbeiterinnen vermittelt. In besonderer Weise werden Wirkungen von pädagogischen und medizinischen Interventionen betrachtet, eine Schnittmenge gebildet und die sich daraus ergebenden Handlungen gestaltet. Die enge Verzahnung beider Disziplinen bewirkt Synergieeffekte, die es zu nutzen gilt. Hierbei handelt es sich nicht um einen partiellen Prozess, denn das gemeinsame Wirken beschreibt einen kontinuierlichen Prozess. In 14-tägigen Settings findet der interdisziplinäre Austausch statt. Voraussetzungen sind eine grundlegende persönliche Stabilität und Haltungen, sowie Kontinuität der Mitarbeiter. In regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen findet eine Überprüfung der Grundorientierung und Haltung nach unserem Leitbild statt. Im Einstellungsverfahren verpflichtet sich jeder Mitarbeiter das aufgeführte Leitbild zu befolgen und zu leben. Mehrmals im Jahr finden Mitarbeiterentwicklungsgespräche mit der Teamleitung statt. Zusätzlich für Mitarbeiter, die sich im ersten Dienstjahr befinden, finden drei Mitarbeitergespräche mit Teamleitung und Einrichtungsleitung statt. Für Mitarbeiter, die länger als ein Jahr beschäftigt sind findet jährlich mindestens ein Mitarbeitergespräch statt. Die fachliche Ausbildung der Einrichtungs- leitung ist neben der Grundausbi...
Elternarbeit. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und PädagogInnen ist erwünscht um das Kind in allen Bereichen bestmöglich kennen zu lernen und so auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen zu können. Eine gute Kommunikation zwischen Eltern und BetreiberInnen des Waldkindergartens ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen. Dazu ist es notwendig an mindestens zwei Drittel der dazu vorgesehenen Veranstaltungen teilzunehmen. Zweimal pro Semester findet ein Elternabend statt. Inhaltlich geht es um pädagogische Schwerpunkte und organisatorischen Belange. Die Abende dienen dem Austausch von Informationen, Wünschen und Ideen, vor allem aber darum, den Kindern bestmögliche Voraussetzungen im Waldkindergarten zu ermöglichen. Weiters sollen den Eltern Einblicke in die pädagogische Arbeit gewährleistet werden. Bei Verhinderung ist es notwendig das Protokoll gewissenhaft zu lesen und das darin Festgehaltene zu erfüllen. Pro Semester ist ein Elterngespräch vorgesehen, bei ▇▇▇▇▇▇ kann ein weiteres Gespräch vereinbart werden. Im Waldkindergarten finden immer wieder Feste statt: Lichterfest, Frühlings- oder Sommerfest, Waldfest. Hier ist die Teilnahme und Mithilfe aller Eltern besonders wichtig. Weiters ist die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie die Unterstützung seitens der Eltern notwendig, um die finanziellen Beiträge so niedrig als möglich zu halten. Zusätzliche besondere Leistungen der Eltern, die dem Wohle der Kinder im Waldkindergarten zugute kommen, werden mit Dankbarkeit angenommen (Sach- und Geldspenden, Hilfe bei der Organisation von kleineren Ausflügen, aktive Mithilfe bei Feiern und Festen, Hilfe bei Reparaturen sowie beim Bauen sowie Herstellen von Holzspielgeräten,…).
Elternarbeit. Jede Familie verpflichtet sich zur Elternarbeit in der Kindertagesstätte. Die Elternarbeit ist ein wesentliches Merkmal einer Elterninitiative und bildet einen wichtigen Bestandteil zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Kindertagesstätte. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich zur Erbringung von Pflichtstunden, die zurzeit mit einer Stunde Innenarbeit pro Monat/Familie sowie sechs Stunden Gartenarbeit pro Kindergartenjahr/Familie festgelegt sind.
Elternarbeit. Eine qualitativ gute und ganzheitliche Betreuung in der OGS kann nur mit Unterstützung der Eltern stattfinden. Es wird gebeten, die Pädagogen über Veränderungen in der Familiensituation zu informieren. Nur dann können diese das Verhalten des Kindes richtig verstehen und adäquat auf das Kind eingehen. Die Eltern verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind sich an die Regeln der OGS hält und den Anweisungen der Betreuer/innen folgt. Bei Bedarf können die Eltern oder die Betreuer/innen zu einem Gespräch einladen. Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen oder ihnen in der Heimwegsregelung zu erlauben, alleine nach Hause zu gehen. Die Kosten für zu spätes Abholen werden den Eltern mit 7,50 € pro 15 Minuten in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch für die Ferienbetreuung. Für den Notfall (Unfall, Krankheit, Unwetter etc.) muss ein Elternteil oder eine alternative Person (dienstlich oder privat) immer telefonisch erreichbar sein. Bei Änderungen der Telefonnummer (dienstlich oder privat) ist die Einrichtung sofort zu informieren. Auf Änderungen der Heimwegregelung kann nur reagiert werden, wenn diese persönlich erfolgen (auch telefonisch). Die Eltern haben die Betreuer/innen über außerplanmäßige Abwesenheit ihres Kindes unverzüglich zu informieren.
Elternarbeit. Eine qualitativ gute und ganzheitliche Betreuung in der OGS kann nur mit Unterstützung der Eltern stattfinden. Es wird gebeten, die Pädagogen über Veränderungen in der Familiensituation zu informieren. Nur dann können diese das Verhalten des Kindes richtig verstehen und adäquat auf das Kind eingehen. Die Eltern verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind sich an die Regeln der OGS hält und den Anweisungen der OGS-Mitarbeitenden folgt. Bei Bedarf können die Eltern oder die OGS-Mitarbeitenden zu einem Gespräch einladen. Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen oder ihnen in der Heimwegsregelung zu erlauben, alleine nach Hause zu gehen. Diese Regelung gilt auch für die Ferienbetreuung. Die Aufsicht über das Kind auf dem Hin- und Rückweg zur Grundschule obliegt der Verantwortung der Personensorgeberechtigten. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Schule und endet mit der Übergabe an die Personensorgeberechtigten bzw. dem Antritt des Rückweges. Falls das Kind nicht durch die/ den Personensorgeberechtigten abgeholt wird, muss der Schule unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, wer das Kind abholen darf. Hierbei können maximal 3 Personen benannt werden. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sollen nicht mit dem Abholen beauftragt werden. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Kindern und Personensorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt auch den Personensorgeberechtigten eine Aufsichtspflicht. Für den Notfall (Unfall, Krankheit, Unwetter etc.) muss ein Elternteil oder eine alternative Person (dienstlich oder privat) immer telefonisch erreichbar sein. Bei Änderungen der Telefonnummer (dienstlich oder privat) ist die Einrichtung sofort zu informieren. Die Eltern haben die OGS-Mitarbeitenden über außerplanmäßige Abwesenheit ihres Kindes unverzüglich zu informieren.
Elternarbeit. Die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern ist unserer Ansicht nach für den Erfolg der Maßnahme sehr entscheidend. Die Voraussetzungen der Wohngruppe für eine gelingende Elternarbeit sind für uns: • Akzeptierende und achtungsvolle Grundhaltung gegenüber den Mitgliedern der Herkunftsfamilie • Beteiligung der Herkunftsfamilie schon vor und während der Aufnahme des Kindes • Intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt • Akzeptierender Umgang mit den Familien- und Lebensgeschichten des Kindes oder Jugendlichen • Professioneller Umgang mit Konflikten in der Betreuungsarbeit • Offensives Gestalten der Zusammenarbeit • Kontinuierliche Reflexion der Lebenssituation des Kindes oder Jugendlichen sowie des eigenen Verhaltens in der Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Herkunftssystems Formen der von uns angestrebten Elternarbeit sind: • Kontaktpflege o Informelle Gespräche o Regelmäßige Telefonkontakte o Schriftliche Mitteilungen o Elternabende und gemeinsame Elternausflüge o Elterngruppenarbeit o Besuche der Kinder bei der Herkunftsfamilie, ggf. begleitet (mit Vor- und Nachbereitung) o Feste • Familienaktivierung o Die Fokussierung der Hilfe auf die Entwicklung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern o Die Passgenauigkeit der Hilfe zum Bedarf der Familie o Die zeitliche Befristung der Hilfe o Die systemische Herangehensweise der Fachkräfte o Die Erschließung von Familien unterstützenden Hilfen im Wohnumfeld im Sinne eines sozialen Netzwerkes Ausgehend von diesen allgemeinen Vorgehensweisen ist es uns wichtig konkret in den Hilfeplangesprächen die Zusammenarbeit individuell mit den Familien und allen Beteiligten zu besprechen, zu planen und zu reflektieren.
Elternarbeit. Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit des Kindergartens beteiligt (siehe im Detail den nachfolgenden Abschnitt 11). Bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungen eines Erziehers / einer Erzieherin kann nach Absprache ein Elternteil anstelle dessen eingesetzt werden. Eltern, die die Kindergartengruppe begleiten möchten, sind immer willkommen. Die Teilnahme an den Elternabenden ist erwünscht. Elterngespräche mit den Erzieher/Innen finden nach Vereinbarung statt. Der Wald- und Sportkindergarten benötigt außerdem die regelmäßige Hilfe und Mitarbeit der Eltern bei: • der Pflege des Waldsofas • beim Feuerholz machen • bei den Waldfesten und dem „Tag der Artenvielfalt“ • bei den Sportwettkämpfen • im Winter beim Transport der Schlitten in den Wald • beim Weihnachts- und Osterbasar • beim Gewinnen von Spenden und dem Ansprechen von Sponsoren • bei der Öffentlichkeitsarbeit
Elternarbeit. Ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Eltern, den Lehrerinnen und ErzieherInnen ist eine Bedingung für die bestmögliche Gestaltung des Bildungsprozesses der Kinder. Die Familien werden durch die Angebote der Grundschule und des Hortes unterstützt. In jedem Schuljahr wird ein Elternrat gewählt. Im Elternrat können Belange von Eltern und den pädagogischen Fachkräften thematisiert werden. An unserer Grundschule gibt es nur noch einen Elternrat, der sich für die Belange der Grundschule und des Hortes gleichermaßen einsetzt. Dies trägt zur Förderung der Kooperation zwischen Hort und Grundschule bei. Lehrerinnen und ErzieherInnen gestalten Elternabende und Elterngespräche in Absprache gemeinsam.
Elternarbeit. Die Notwendigkeit der Elternarbeit ist in der Pädagogik aber auch in benachbarten Disziplinen wie der Psychologie/Psychotherapie unbestritten. Die aktuelle Rechts- lage gibt den Eltern/Sorgeberechtigten auch bei durchaus erkennbarem Erziehungs- defizit und Fehlverhalten einen hohen Stellenwert, was sich unter anderem im § 1, Absatz 2 SGB VIII wiederfindet. Darüber hinaus ist die Bedeutung von Bindungsver- halten und Bindungsentwicklung und darauf aufbauend für die Entwicklung eines Kindes / Jugendlichen in der Praxis der Erziehungshilfe eindeutig erkennbar. So bildet die Auseinandersetzung mit pathogenen Bindungsstrukturen und daraus erwachsenden Sekundärproblematiken einen wichtigen Bestandteil der pädagogi- schen Arbeit. Das LWL-Jugendheim Tecklenburg trägt diesem Umstand durch breit angelegte systemische Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quantitativ und qualitativ Rechnung.
