Raumnutzung Musterklauseln

Raumnutzung. Der/ die Nutzer*in darf grundsätzlich Speisen und Getränke mitbringen. Die Räume sind aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. In den gesamten Räumen besteht absolutes Rauchverbot. Bei einer Veröffentlichung der Veranstaltung (Presse, Plakate, Werbeträger, usw.) muss deutlich werden, dass dock europe e.V. nicht Veranstalter ist. Dies muss auch aus der Veranstaltungsortsbezeichnung klar hervorgehen. z.B.: „Veranstaltung XYZ am 01.08.2016 von 18:00 bis 22:00 Uhr im IBZ dock europe, Xxxxxxxxxxxxx. 00 (Xxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxx), 00000 Xxxxxxx. Tiere dürfen nicht mit in die Gästeetage genommen werden.
Raumnutzung. 2.1. Reservierte Tagungs-, Saal- und Konferenzräume stehen dem Kunden nur im schriftlich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum zum Auf-/Abbau hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Bildungszent- rum.
Raumnutzung. Über die zentrale Raumvergabe sollen nach Einführung der Hörsäle mit der entspre- chend geplanten Multimediaausstattung ebenso Statistiken erstellt werden, aus de- nen die Raumnutzung hervorgeht. Aus einer entsprechend hohen Buchung des Raums relativ zu anderen Hörsälen in Verbindung mit den Ergebnissen der Evaluati- on ließe sich eine entsprechende Akzeptanz durch die Dozenten ableiten.
Raumnutzung. 2.1. Reservierte Saal- und Konferenzräume stehen dem Kunden nur im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine
Raumnutzung. Für die Diagnose-, Förder- bzw. Beratungsarbeit werden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Um den Arbeitseinsatz von rBFZ-Lehrkräften an den verschiedenen Einsatzorten sinnvoll durchführen zu können, ist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Hierzu ist der nutzbare Raum entsprechend einzurichten.
Raumnutzung. Die Räume werden gemietet wie gesehen und/oder abgesprochen. Veränderungen an der Einrichtung oder ein Verbleib von Arbeitsgegenständen darf ausschließlich im schriftlichen Einvernehmen mit Xxx Xxxxxxxxx GbR vorgenommen werden.
Raumnutzung. Die Räume werden gemietet wie gesehen und/oder abgesprochen. Veränderungen an der Einrichtung oder ein Verbleib von Arbeitsgegenständen darf ausschließlich im schriftlichen Einvernehmen mit Seneca Intensiv vorgenommen werden.
Raumnutzung. Die Installation technischer Anlagen, die von dem*der Nutzer*in zur Erreichung des Nutzungszwecks eingebracht werden, ist anzuzeigen und mit dem Kirchenwart anzustimmen. Sämtliche genutzte Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Nutzung ordnungsgemäß herzurichten und sauber zu hinterlassen. Bei größerer Verschmutzung kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr, je nach Aufwand, mindestens aber in Höhe von 100 € erhoben werden. Der*die Nutzer*in übernimmt für die gesamte Dauer der Nutzung die Verkehrssicherungspflicht. Der*die Nutzer*in hat die Pflicht, sich über feuerschutzrechtliche Maßnahmen, Fluchtwege und Notausgänge in der St. Matthäus-Kirche umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Die Rettungswege müssen während der gesamten Nutzungszeit frei von Gegenständen jeglicher Art sein und bleiben.
Raumnutzung. Die Räume werden gemietet wie gesehen und/oder abgesprochen. Veränderungen an der Einrichtung oder ein Verbleib von Arbeitsgegenständen darf ausschließlich im schriftlichen Einvernehmen mit studioboerne45 vorgenommen werden.
Raumnutzung. Das Betreten aller Studios mit Straßenschuhen ist strengstens untersagt. Studio 3 und Studio 4 dürfen nur barfuß oder mit Socken betreten werden, außerdem sind jegliche Gegenstände (Requisiten, Stative, Stühle, usw.), die dem Boden Schaden zufügen könnten, nur auf entsprechender Unterlage und in Absprache mit der Tanzfabrik zu nutzen. Es ist untersagt, eigenständige Veränderungen an den Musikanlagen und Heizkörpern in den Studios vorzunehmen. Sollte eine Erhöhung der Temperatur im Studio unbedingt nötig sein, besteht die Möglichkeit, die manuellen Regler zu nutzen. Die Regler müssen vor Verlassen des Studios wieder auf Stufe 2 gestellt werden. Der*die Nutzer*in verpflichtet sich, die Räume der Tanzfabrik, mit seinen elektrischen Geräten, Materialien sowie die sanitären Einrichtungen so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden, d. h. genutzte Materialien sind wegzuräumen, Geräte auszuschalten und das Licht auszumachen. Für eine angemessene Sauberkeit des Studios während und nach der Nutzung ist der*die Nutzer*in und dessen*deren Teilnehmer*innen selbst verantwortlich. Nach der Nutzung muss das Studio entsprechend zurückgegeben werden, größere Mengen Abfall und Flaschen sind eigenständig zu entsorgen. Sollte dies nicht der Fall sein und zusätzliche Reinigungskosten entstehen, werden diese dem*der Nutzer*in in Rechnung gestellt. Bei Verlassen des Studios ist der*die Nutzer*in dafür verantwortlich, die Fenster zu schließen und die Studiotür abzuschließen (Studio 4 jederzeit; Studio 1, 2, 3 unter der Woche abends sowie jederzeit am Wochenende und an Feiertagen) - es sei denn, das Studio wird unmittelbar danach weiter genutzt. Insofern nicht ausdrücklich mit der Tanzfabrik vereinbart, darf keine Schlüsselübergabe an dritte Personen erfolgen.