Raumnutzung Musterklauseln

Raumnutzung. Die Räume werden gemietet wie gesehen und/oder abgesprochen. Veränderungen an der Einrichtung oder ein Verbleib von Arbeitsgegenständen darf ausschließlich im schriftlichen Einvernehmen mit Xxx Xxxxxxxxx GbR vorgenommen werden.
Raumnutzung. Die Räume werden gemietet wie gesehen und/oder abgesprochen. Veränderungen an der Einrichtung oder ein Verbleib von Arbeitsgegenständen darf ausschließlich im schriftlichen Einvernehmen mit Seneca Intensiv vorgenommen werden.
Raumnutzung. Die Installation technischer Anlagen, die von dem*der Nutzer*in zur Erreichung des Nutzungszwecks eingebracht werden, ist anzuzeigen und mit dem Kirchenwart anzustimmen. Sämtliche genutzte Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Nutzung ordnungsgemäß herzurichten und sauber zu hinterlassen. Bei größerer Verschmutzung kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr, je nach Aufwand, mindestens aber in Höhe von 100 € erhoben werden. Der*die Nutzer*in übernimmt für die gesamte Dauer der Nutzung die Verkehrssicherungspflicht. Der*die Nutzer*in hat die Pflicht, sich über feuerschutzrechtliche Maßnahmen, Fluchtwege und Notausgänge in der St. Matthäus-Kirche umfassend zu informieren und sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Die Rettungswege müssen während der gesamten Nutzungszeit frei von Gegenständen jeglicher Art sein und bleiben.
Raumnutzung. Die Räume werden gemietet wie gesehen und/oder abgesprochen. Veränderungen an der Einrichtung oder ein Verbleib von Arbeitsgegenständen darf ausschließlich im schriftlichen Einvernehmen mit studioboerne45 vorgenommen werden.
Raumnutzung. Das Betreten aller Studios mit Straßenschuhen ist strengstens untersagt. Studio 3 und Studio 4 dürfen nur barfuß oder mit Socken betreten werden, außerdem sind jegliche Gegenstände (Requisiten, Stative, Stühle, usw.), die dem Boden Schaden zufügen könnten, nur auf entsprechender Unterlage und in Absprache mit der Tanzfabrik zu nutzen. Es ist untersagt, eigenständige Veränderungen an den Musikanlagen und Heizkörpern in den Studios vorzunehmen. Sollte eine Erhöhung der Temperatur im Studio unbedingt nötig sein, besteht die Möglichkeit, die manuellen Regler zu nutzen. Die Regler müssen vor Verlassen des Studios wieder auf Stufe 2 gestellt werden. Der*die Nutzer*in verpflichtet sich, die Räume der Tanzfabrik, mit seinen elektrischen Geräten, Materialien sowie die sanitären Einrichtungen so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden, d. h. genutzte Materialien sind wegzuräumen, Geräte auszuschalten und das Licht auszumachen. Für eine angemessene Sauberkeit des Studios während und nach der Nutzung ist der*die Nutzer*in und dessen*deren Teilnehmer*innen selbst verantwortlich. Nach der Nutzung muss das Studio entsprechend zurückgegeben werden, größere Mengen Abfall und Flaschen sind eigenständig zu entsorgen. Sollte dies nicht der Fall sein und zusätzliche Reinigungskosten entstehen, werden diese dem*der Nutzer*in in Rechnung gestellt. Bei Verlassen des Studios ist der*die Nutzer*in dafür verantwortlich, die Fenster zu schließen und die Studiotür abzuschließen (Studio 4 jederzeit; Studio 1, 2, 3 unter der Woche abends sowie jederzeit am Wochenende und an Feiertagen) - es sei denn, das Studio wird unmittelbar danach weiter genutzt. Insofern nicht ausdrücklich mit der Tanzfabrik vereinbart, darf keine Schlüsselübergabe an dritte Personen erfolgen.
Raumnutzung. 2.1. Reservierte Tagungs-, Saal- und Konferenzräume stehen dem Kunden nur im schriftlich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum zum Auf-/Abbau hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Bildungszent- rum. 2.2. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Zimmer, Geländeflächen oder des Mobiliars und Technik bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildungszentrums.
Raumnutzung. Das Basement kann stunden- oder tageweise für Projekte und Veranstaltungen gebucht werden. Nicht benötigte Termine müssen dem Basement-Team unmittelbar mitgeteilt werden. Die Verantwortung für die sachgerechte Nutzung des Basements liegt beim/bei der Nutzer*in. Es ist untersagt Studierende/Xxxxxxx*innen unbeaufsichtigt im Raum zu lassen. Der Raum ist ordentlich zu verlassen und bei jedem – auch bei kurzem – Verlassen zu verschließen. Die Fenster sind beim Verlassen des Raumes zu schließen. Der/die Nutzer*in kann beim Medientechniker (Xxxxxx Xxxxxx, basement- xxxxx@xxx.xx) gegen eine Unterschrift und 50€ Pfand einen Transponder für das Basement ausleihen, der spätestens am nächsten Tag zurückgegeben werden muss.
Raumnutzung. Das Miteinander im Haus ist durch gegenseitige Rücksichtnahme geprägt und wird durch eine gemeinsame Hausordnung geregelt. Die Räume sind ansprechend und kindgerecht gestaltet mit anregenden Materialien ausgestattet. Die Raumnutzung wird regelmäßig evaluiert, wobei stets die Nutzung durch Kinder im Fokus steht. Es sind immer alle Räume für Kinder sowie Personal zugängig, teilweise mit Begleitung. Der Hort verfügt über eigene Themenräume im Erdgeschoss, Räume in Doppelnutzung sind zweckentsprechend eingerichtet. Dabei dient die Richtlinie zur „Gestaltung von Räumen in Doppelnutzung“ als Grundlage. Die Gestaltung der Räume erfolgt gemeinsam bedarfsgerecht.
Raumnutzung. Mit Kooperationsvertrag vom … hat die Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Xxxxxxx Xxxxxxxxx der Zentrums-GmbH das ihr durch Stiftungsgeschäft übertragene bedingte Nutzungsrecht im Gebäude Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 in Solin- gen-Gräfrath in dem genannten Umfang überlassen. Im Rahmen dieses bestehenden Nutzungsrechts werden der Zentrums-GmbH für die Nutzung der Räume des Ober- geschosses im Museum Baden keine Nebenkosten berechnet.
Raumnutzung. 2.1. Reservierte Saal- und Konferenzräume stehen dem Kunden nur im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine 2.2. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Zimmer, Geländeflächen oder des Mobiliars und Technik bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Klostergasthofs.