Zeitraum für die Zeichnung Musterklauseln

Zeitraum für die Zeichnung. Der Zeitraum für die Zeichnung des A-Token Produkts beginnt mit dem 26. April 2024. Spätestens einen Tag vor Beginn des öffentlichen Angebots wird der Prospekt über die Homepage der Emittentin veröffentlicht. Ein Angebot des A-Token Produkts ist auch in anderen Ländern angedacht. Solche etwaigen Angebote erfolgen jedoch nicht unter diesem Prospekt, sondern im Rahmen der jeweils anwendbaren nationalen Bestimmungen. Die Zeichnung unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen, die A-Token werden als Daueremission begeben. Der Zeitraum für die Zeichnung ist somit grundsätzlich unbefristet möglich. Die Emittentin behält sich jedoch das Recht vor, die Emission zu jedem Zeitpunkt zu beenden und keine weiteren Angebote zur Zeichnung anzunehmen und/oder die Verwaltung des A-Token Produkts zu beenden. Ob die A-Token weiter verwaltet werden, ist von der Schließung des Angebots unabhängig. Das Emissionsvolumen der prospektgegenständlichen Veranlagung ist derzeit auf 60 Millionen EUR beschränkt. Es besteht eine Erhöhungsoption auf 100 Millionen EUR (Obergrenze). Spätestens bei Erreichen dieser Obergrenze endet der Zeitraum für die Zeichnung, sofern dieser Gesamtbetrag nicht erhöht wird. Das Emissionsvolumen kann mittels Nachtrag gemäß § 6 KMG 2019 weiter erhöht werden (siehe "Kapitel 3, 4.2. Gesamtbetrag" für mehr Details) Das A-Token Produkt kann nicht an einer Börse gehandelt werden (siehe "Kapitel 3, 7. Angabe der Börsen, an denen die Veranlagung und sonstige Wertpapiere des Emittenten notiert oder gehandelt werden" für mehr Details). Der Erwerb und die Beendigung des A-Token Produkts sind somit nur über die Bitpanda Plattform möglich (siehe dazu auch den Risikofaktor "Kapitel 1, 2.15. Handelsrisiko"). Der Erwerb und die Beendigung des A-Token Produkts sind somit nur über die Bitpanda Plattform möglich. Wie angeführt umfasst die Bitpanda Plattform lediglich den Broker (siehe "Kapitel 4,
Zeitraum für die Zeichnung. Die Zeichnungsfrist beginnt mit dem auf die Veröffentlichung dieses Kapitalmarktprospektes folgenden Bankarbeitstag und endet am 31. Dezember 2012. Die Geschäftsführung besitzt das Recht, den Schließungstermin um bis zu zweimal sechs Monate nach hinten zu verlegen. Eine vorzeitige Schließung nach vollständiger Einwerbung des Eigenkapitals ist nach pflichtgemäßem Ermessen der Geschäftsführung möglich. Eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Be- teiligungen erfolgt nicht. Siehe hierzu die Angaben auf Seite 8 "Vorgesehene Zeichnungsfrist und § 3 des Gesellschafts- vertrags "Gesellschafter - Einlagen" (Seite 93). Siehe hierzu Seite 7 "Übertragung der Vermögensanlagen", Seite 80 "Rechtliche Rahmenbedingungen" sowie § 21 des Gesellschaftsvertrags "Verfügung über die Beteiligung" (Seite 100) sowie das damit verbundene Risiko der fehlenden bzw. erschwerten Handelbarkeit dieser Veranlagung auf Seite 16 "Eingeschränkte Fungibilität der Gesellschaftsanteile" samt den Ergänzungen der Risiken in Punkt 5.2. "Sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden" in Abschnitt I dieses Kapitalmarktprospekts. Hinsichtlich der Kosten einer Veräußerung siehe Seite 8f "Weitere mit der Vermögensanlage verbundene Kosten" und § 21 des Gesellschaftsvertrags "Verfügung über die Beteiligung" (Seite 100). Hinsichtlich der Vertriebskosten siehe die Angaben auf Seite 9 "Gesamthöhe von Provisionen, insbesondere Vermittlungs- provision oder vergleichbare Vergütungen". Ein Agio als Beitrag zur Deckung der Geldbeschaffungskosten wird in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme eingehoben. Hinsichtlich der geplanten monetären Auswirkungen der Vertriebs-, Ver- waltungs- und Managementkosten sowie der Fondsneben- kosten siehe die Angaben auf Seite 62 "Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)" samt den Erläuterungen hierzu auf den Seite 64 und 65 "Erläuterungen zur Mittelver- wendung und Mittelherkunft". Hinsichtlich des geplanten Umfangs der Vertriebs-, Verwaltungs- und Managementkosten sowie der Fondsnebenkosten im Rahmen des Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2009 bis 2020 siehe die Seiten 66 und 67 "Finanz- und Investitionsplan (Prognose) samt den Erläuterungen hierzu auf den Seiten 62 bis 65. Zur "grafischen Darstellung der Investitionen" auf Seite 63, wird ergänzend angemerkt, dass die Euro 50.000.000,00 Gesamtauf- wand nicht zur Gänze für den Erwerb oder die Herstellung von Anlageobjekten verwendet werden. Die...
Zeitraum für die Zeichnung. Das Angebot beginnt gemäß § 2 Abs. 1 KMG einen Werktag nach Veröffentlichung dieses Prospektes. Das Angebot ist zunächst bis zum 30.06.2008 befristet. Die Zeichnungsfrist kann einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft verlängert werden.

Related to Zeitraum für die Zeichnung

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, Erträge in Verbindung mit Kapitalwachstum zu erzielen. Er investiert hierzu direkt oder indirekt unter Nutzung von OGAW oder sonstiger OGA in weltweite übertragbare Wertpapiere, insbesondere in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere sowie in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere mit Anlagequalität und unter Anlagequalität, die von Unternehmen, multilateralen Entwicklungsbanken, staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften begeben wurden, sowie in Barmittel, Einlagen und Geldmarktinstrumente. Ziel des Fonds ist es, die Rendite auf Bareinlagen (derzeit gemessen am US Secured Overnight Financing Rate („SOFR“) als Benchmark) über gleitende Fünfjahreszeiträume um 5 % pro Jahr zu übertreffen (vor Gebühren). Es gibt jedoch keine Gewissheit oder Garantie, dass der Fonds dieses Renditeniveau erreichen wird. Der Fonds ist insofern ein globaler Fonds, als seine Anlagen nicht auf eine bestimmte geografische Region oder einen bestimmten geografischen Markt beschränkt oder konzentriert sind. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter nutzt seine Ermessensbefugnis (aktive Verwaltung), um eine vielfältige Mischung von Anlagen zu identifizieren, die nach seiner Ansicht am besten für das Anlageziel geeignet sind. Als Folge dieser Diversifizierung und während extremer Aktienmarktrückgänge werden die Verluste voraussichtlich unter denen der konventionellen globalen Aktienmärkte liegen, wobei die Volatilität (ein Maß für den Umfang der Wertveränderungen einer Anlage) normalerweise weniger als zwei Drittel von der von Aktien beträgt. Der Fonds kann mit bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Währungen investiert sein, die nicht der Basiswährung entsprechen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Fondsportfolio vollständig oder teilweise auf die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. abrdn Inc. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Fondsportfolio kann einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Das Engagement des Fonds in Aktien bedeutet, dass Anleger den Bewegungen des Aktienmarkts ausgesetzt sind, die die Volatilität des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen können. • Der Fonds kann in REIT anlegen, die wiederum direkt in Immobilien anlegen – im Falle ungünstiger Markt- oder Wirtschaftsentwicklungen können diese Vermögensanlagen weniger liquide werden oder einen Wertrückgang erfahren. Diese Risiken werden ausführlicher unter „Allgemeine Risikofaktoren“ beschrieben. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. • Der Fonds kann in Schwellenmärkten investieren, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. Der Fonds kann auch in Frontier-Märkte investieren. Diese Anlagen bringen ähnliche, jedoch größere Risiken mit sich, da diese Märkte tendenziell noch kleiner, weniger entwickelt und schwerer zugänglich sind als andere Schwellenmärkte. • Die Wertentwicklung kann durch Devisenkursschwankungen erheblich beeinflusst werden, da der Fonds dem Kursrisiko einer bestimmten Währung ausgesetzt sein kann, deren Wert sich vom Wert der Wertpapiere unterscheidet, die in der jeweiligen Fondswährung gehalten werden. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben.)

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.