Zeitraum und Form des Informationsaustauschs. 1. Für die Zwecke des Informationsaustauschs nach Abschnitt 2 dieser Vereinba- rung können der Betrag und die Einordnung von Zahlungen zugunsten eines melde- pflichtigen Xxxxxx nach den Grundsätzen des Steuerrechts des die Informationen austauschenden Staates bestimmt werden.
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Zeitraum und Form des Informationsaustauschs. 1. Für die Zwecke des Informationsaustauschs nach Abschnitt 2 dieser Vereinba- rung können der Betrag und die Einordnung von Zahlungen zugunsten eines melde- pflichtigen meldepflichtigen Xxxxxx nach den Grundsätzen des Steuerrechts des die Informationen austauschenden übermittelnden Staates bestimmt werden.
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Zeitraum und Form des Informationsaustauschs. 1. Für die Zwecke des Informationsaustauschs nach Abschnitt 2 dieser Vereinba- rung können der Betrag und die Einordnung von Zahlungen zugunsten eines melde- pflichtigen meldepflichtigen Xxxxxx nach den Grundsätzen des Steuerrechts des die Informationen austauschenden Staates bestimmt werden.
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