Common use of Zentrale Schmutzwasserbeseitigung Clause in Contracts

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Für die leitungsgebundene zentrale Schmutzwasserbeseitigung werden gem. § 18 AEB Schmutzwasserbeseitigungsentgelte in Rechnung gestellt. Der Schmutzwasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis. Das Schmutzwasserbeseitigungsentgelt wird in der Gemeinde Handewitt nach einheitlichen Maßstäben unter Zugrundelegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung berechnet. Der Grundpreis wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bzw. versorgten Personen bemessen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird der Grundpreis nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Verwendung von einem Nenndurchfluss bis Qn 2,5 bzw. Q3/4 (oder bis 10 Pers.) 5,50 € ab Qn 6,0 bzw. Q3/10 (oder über 10 Pers.) 13,20 € Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss ohne Wasserzähler beträgt 5,50 € Der Mengenpreis beträgt 2,45 €/m3 Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Eigenversorgern wird für jede länger als sechs Monate auf dem Grundstück gemeldete Person ein pauschaler Wasserverbrauch von 45 m³ jährlich zugrunde gelegt (Personenpauschale).

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Zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Für die leitungsgebundene zentrale Schmutzwasserbeseitigung werden gem. § 18 AEB Schmutzwasserbeseitigungsentgelte in Rechnung gestellt. Der Schmutzwasserpreis Abwasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis. Das Schmutzwasserbeseitigungsentgelt wird in der Gemeinde Handewitt Pellworm nach einheitlichen Maßstäben unter Zugrundelegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung berechnet. Der Grundpreis wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bzw. versorgten Personen bemessen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird der Grundpreis nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Verwendung von einem Nenndurchfluss bis Qn 2,5 bzw. Q3/4 (oder bis 10 Pers.) 5,50 € 21,50 EUR ab Qn 6,0 bzw. Q3/10 Q4/10 (oder über 10 Pers.) 13,20 € 51,60 EUR Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss ohne Wasserzähler beträgt 5,50 € 21,50 EUR Der Mengenpreis beträgt 2,45 €/m3 2,79 EUR/m3 Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Eigenversorgern wird für jede länger als sechs Monate auf dem Grundstück gemeldete Person ein pauschaler Wasserverbrauch von 45 m³ jährlich zugrunde gelegt (Personenpauschale).

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Zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Für die leitungsgebundene zentrale Schmutzwasserbeseitigung werden gem. § 18 AEB Schmutzwasserbeseitigungsentgelte in Rechnung gestellt. Der Schmutzwasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis. Das Schmutzwasserbeseitigungsentgelt wird in der Gemeinde Handewitt Jörl nach einheitlichen Maßstäben unter Zugrundelegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung berechnet. Der Grundpreis wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bzw. versorgten Personen bemessen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird der Grundpreis nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Verwendung von einem Nenndurchfluss bis Qn 2,5 bzw. Q3/4 (oder bis 10 Pers.) 5,50 6,00 € ab Qn 6,0 6 bzw. Q3/10 (oder über 10 Pers.) 13,20 14,40 € Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss Anschluss‌‌ ohne Wasserzähler beträgt 5,50 6,00 € Der Mengenpreis beträgt 2,45 3,95 €/m3 Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Eigenversorgern wird für jede länger als sechs Monate auf dem Grundstück gemeldete Person ein pauschaler Wasserverbrauch von 45 m³ jährlich zugrunde gelegt (Personenpauschale).

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Samples: www.wv-nord.de

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Für die leitungsgebundene zentrale Schmutzwasserbeseitigung werden gem. § 18 AEB Schmutzwasserbeseitigungsentgelte in Rechnung gestellt. Der Schmutzwasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis. Das Schmutzwasserbeseitigungsentgelt wird in den Gemeinden Breklum und Struckum sowie der Gemeinde Handewitt Stadt Bredstedt nach einheitlichen Maßstäben unter Zugrundelegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung berechnet. Der Grundpreis wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bzw. versorgten Personen bemessen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird der Grundpreis nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Verwendung von einem Nenndurchfluss bis Qn 2,5 bzw. Q3/4 (oder bis 10 Pers.) 5,50 € 3,00 EUR ab Qn 6,0 bzw. Q3/10 Q4/10 (oder über 10 Pers.) 13,20 € 4,80 EUR Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss ohne Wasserzähler beträgt 5,50 € 3,00 EUR Der Mengenpreis beträgt 2,45 €/m3 1,99 EUR/m³ Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Eigenversorgern wird für jede länger als sechs Monate auf dem Grundstück gemeldete Person ein pauschaler Wasserverbrauch von 45 m³ jährlich zugrunde gelegt (Personenpauschale).

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