Zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Für die leitungsgebundene zentrale Schmutzwasserbeseitigung werden gem. § 18 AEB Schmutzwasserbeseitigungsentgelte in Rechnung gestellt. Das Schmutzwasserbeseitigungsentgelt wird in den Gemeinden Breklum und Struckum sowie der Stadt Bredstedt nach einheitlichen Maßstäben unter Zugrundelegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung berechnet. Der Grundpreis wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bzw. versorgten Personen bemessen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird der Grundpreis nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Verwendung von einem Nenndurchfluss bis Qn 2,5 bzw. Q3/4 (oder bis 10 Pers.) 3,00 EUR ab Qn 6,0 bzw. Q4/10 (oder über 10 Pers.) 4,80 EUR Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss ohne Wasserzähler beträgt 3,00 EUR Der Mengenpreis beträgt 1,99 EUR/m³ Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Eigenversorgern wird für jede länger als sechs Monate auf dem Grundstück gemeldete Person ein pauschaler Wasserverbrauch von 45 m³ jährlich zugrunde gelegt (Personenpauschale).
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Zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Für die leitungsgebundene zentrale Schmutzwasserbeseitigung werden gem. § 18 AEB Schmutzwasserbeseitigungsentgelte in Rechnung gestellt. Der Schmutzwasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis. Das Schmutzwasserbeseitigungsentgelt wird in den Gemeinden Breklum und Struckum sowie der Stadt Bredstedt Gemeinde Jörl nach einheitlichen Maßstäben unter Zugrundelegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung berechnet. Der Grundpreis wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bzw. versorgten Personen bemessen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird der Grundpreis nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Verwendung von einem Nenndurchfluss bis Qn 2,5 bzw. Q3/4 (oder bis 10 Pers.) 3,00 EUR 6,00 € ab Qn 6,0 6 bzw. Q4/10 Q3/10 (oder über 10 Pers.) 4,80 EUR 14,40 € Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss Anschluss ohne Wasserzähler beträgt 3,00 EUR 6,00 € Der Mengenpreis beträgt 1,99 EUR/m³ 3,95 €/m3 Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Eigenversorgern wird für jede länger als sechs Monate auf dem Grundstück gemeldete Person ein pauschaler Wasserverbrauch von 45 m³ jährlich zugrunde gelegt (Personenpauschale).
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Samples: Preisblatt Für Baukostenzuschüsse
Zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Für die leitungsgebundene zentrale Schmutzwasserbeseitigung werden gem. § 18 AEB Schmutzwasserbeseitigungsentgelte in Rechnung gestellt. Der Abwasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis. Das Schmutzwasserbeseitigungsentgelt wird in den Gemeinden Breklum und Struckum sowie der Stadt Bredstedt Gemeinde Pellworm nach einheitlichen Maßstäben unter Zugrundelegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung berechnet. Der Grundpreis wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bzw. versorgten Personen bemessen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird der Grundpreis nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Verwendung von einem Nenndurchfluss bis Qn 2,5 bzw. Q3/4 (oder bis 10 Pers.) 3,00 21,50 EUR ab Qn 6,0 bzw. Q4/10 (oder über 10 Pers.) 4,80 51,60 EUR Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss ohne Wasserzähler beträgt 3,00 21,50 EUR Der Mengenpreis beträgt 1,99 2,79 EUR/m³ m3 Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Eigenversorgern wird für jede länger als sechs Monate auf dem Grundstück gemeldete Person ein pauschaler Wasserverbrauch von 45 m³ jährlich zugrunde gelegt (Personenpauschale).
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Zentrale Schmutzwasserbeseitigung. Für die leitungsgebundene zentrale Schmutzwasserbeseitigung werden gem. § 18 AEB Schmutzwasserbeseitigungsentgelte in Rechnung gestellt. Der Schmutzwasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis. Das Schmutzwasserbeseitigungsentgelt wird in den Gemeinden Breklum und Struckum sowie der Stadt Bredstedt Gemeinde Handewitt nach einheitlichen Maßstäben unter Zugrundelegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung berechnet. Der Grundpreis wird nach der Nennleistung der verwendeten Wasserzähler bzw. versorgten Personen bemessen. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird der Grundpreis nach der Summe der Nennleistungen der einzelnen Wasserzähler bemessen. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Verwendung von einem Nenndurchfluss bis Qn 2,5 bzw. Q3/4 (oder bis 10 Pers.) 3,00 EUR 5,50 € ab Qn 6,0 bzw. Q4/10 Q3/10 (oder über 10 Pers.) 4,80 EUR 13,20 € Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss ohne Wasserzähler beträgt 3,00 EUR 5,50 € Der Mengenpreis beträgt 1,99 EUR/m³ 2,45 €/m3 Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Eigenversorgern wird für jede länger als sechs Monate auf dem Grundstück gemeldete Person ein pauschaler Wasserverbrauch von 45 m³ jährlich zugrunde gelegt (Personenpauschale).
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Samples: Preisblatt Für Baukostenzuschüsse