Zertifikate. Wertpapiere gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 27 der Ver- ordnung (EU) Nr. 600/2014.
Zertifikate. Die Emissionsspezifischen Bedingungen der Produkte, bei denen es sich um Zertifikate handelt, legen die Abwicklungswährung dieser Produkte, den Ausgabepreis je Produkt, den Berechnungsbetrag oder entweder (a) die Anzahl der zu begebenden Produkte (in diesem Fall sind die Zertifikate "Zertifikatseinheiten") oder (b) den Nominalbetrag je Produkt und das Emissionsvolumen (in diesem Fall sind die Zertifikate "Zertifikate mit Nominalbetrag") fest. Alle Zertifikate einer Serie besitzen denselben Berechnungsbetrag.
Zertifikate. Der Nachweis über die Herkunft und Beschaffenheit von BIO Erdgas erfolgt nach den Vorgaben des Biogasregisters der Deutschen Energie-Agentur (dena). xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx Vor- und Nachname | Firmenbezeichnung mit Xxxxxxxxxx Xxxxxx | Xxxxxxxxxx | Xxxxxx XXX | Xxx E-Mail Telefon (für Rückfragen) Geburtsdatum nachfolgend „Kunde“ genannt beauftragt hiermit Gas und Wärme GmbH Bad Aibling (GWBA), Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxx, Registergericht Traunstein, HRB 11147 – nachfolgend „GWBA“ genannt – zur Erdgaslieferung für folgende Verbrauchsstelle: nur ausfüllen, wenn die Verbrauchsstelle nicht der o.g. Anschrift entspricht Straße | Hausnummer | Zusatz PLZ | Ort Vertragskonto Zählernummer Marktlokation Messlokation Zählerstand Ablesedatum
Zertifikate. 1. Die Vertragsparteien vereinbaren zusammenzuarbeiten, um die Anzahl an SPS- Zertifikaten möglichst gering zu halten. Werden offizielle Zertifikate verlangt, sollten sie den in internationalen Normen festgelegten Grundsätzen entsprechen. Eine Vertragspartei anerkennt ohne zusätzliche Anforderungen oder Gebühren SPS- Zertifikate in englischer Sprache, die von der zuständigen Behörde einer anderen Vertragspartei ausgestellt wurden.
Zertifikate. 10.1 Bundesdruckerei D-Trust TSE enthält zum Zweck der Signatur der aufzuzeichnenden Geschäftsvorfälle ein einfaches Zertifikat der Firma D-Trust GmbH. A-Trust steht dafür ein, dass D-Trust GmbH die zu erbringenden Zertifizierungsdienste während der vereinbarten Zertifikatslaufzeit von 5,5 Jahren ab Produktion der jeweiligen Einheit zur Verfügung stellt.
Zertifikate. 10.1 Werden im Vertrag Zertifikate, Bestätigungen, Garantienachweise und/oder Handbücher u.ä. verlangt, muss der Auftragnehmer dafür sorgen, dass diese spätestens zwei Wochen nach der Fertigstellung der Werkleistungen in den Besitz des Auftraggebers gelangt sind, außer wenn im Vertrag ein früherer Zeitpunkt genannt ist.
Zertifikate. 12.1. Die von PPAG verlangten Zertifikate wie ISO 9001, Umwelt 14001, BRC, IFS, BSCI, Suisse Garantie, Swiss G.A.P, Global G.A.P, Bio Swiss, Euro Bio, IP Suisse, Culinarium AdR, Aufzählung isz nicht abschliessend, sind unaufgefordert der PPAG per E-Mail einzureichen.
Zertifikate. 12.1. Eine Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten („ZERTIFIKAT“) ist möglich, wenn der Kanton sie bewilligt hat. Liegt eine Bewilligung vor, teilt der Kanton HIRSLANDEN die Zugangsdaten mit, die HIRSLANDEN benötigt, um über die ONLINE- PLATTFORM im Namen der LABORE ZERTIFIKATE auszustellen.
Zertifikate. 3.1.1. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Angaben im Zer- tifikat zu prüfen. Unvollständige und unrichtige Angaben sind der Ge- sellschaft unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Zertifikate. 5.1 Jede offizielle Saatgutprüfung, die vor oder in Verbindung mit dem Versand vorgelegt wird, gilt gemäß den ISF Rules, Section XXVI, Qualitätskontrolle, Artikel 66, einschließlich, jedoch nicht auf das Datum beschränkt, als abgeschlossen. Zertifikate, wie ein von einem akkreditierten ISTA -Labor ausgestelltes Orange-Zertifikat, nationale Zertifikate, wie z. B. ENSE, AOSA und GNIS, oder Zertifikate eines autorisierten DLF-Labors gelten als offizielle Saatgutprüfungen.