Common use of Zinsen, Entgelte und Aufwendungen Clause in Contracts

Zinsen, Entgelte und Aufwendungen. Eventuell anfallende Zinsen werden für den jeweils vereinbarten Zeitraum be- rechnet und dem Konto flex gutgeschrieben (Guthabenzinsen) bzw. belastet (Sollzinsen). Die ebase ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze sowie die Grenz- beträge für die Guthabenverzinsung werden unter xxx.xxxxx.xxx veröffent- licht bzw. können telefonisch bei der ebase erfragt werden. Weitergehende Re- gelungen zu den Entgelten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase unter Punkt „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ geregelt.

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Samples: www.fonds-super-markt.de, www.leading-cities-invest.de, dl.avl-investmentfonds.de

Zinsen, Entgelte und Aufwendungen. Eventuell anfallende Zinsen werden für den jeweils vereinbarten Zeitraum be- rechnet und dem Konto flex gutgeschrieben (Guthabenzinsen) bzw. belastet (Sollzinsen). Die ebase ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze sowie die Grenz- beträge Grenzbeträge für die Guthabenverzinsung werden unter xxx.xxxxx.xxx veröffent- licht veröffentlicht bzw. können telefonisch bei der ebase erfragt werden. Weitergehende Re- gelungen Regelungen zu den Entgelten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase unter Punkt „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ geregelt.

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Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de, www.generali-investments.de

Zinsen, Entgelte und Aufwendungen. Eventuell anfallende Zinsen werden für fü r den jeweils vereinbarten Zeitraum be- rechnet und dem Konto flex gutgeschrieben (Guthabenzinsen) bzw. belastet (Sollzinsen). Die ebase ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändernä ndern. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze gü ltigen Zinssä tze sowie die Grenz- beträge für Grenzbeträ ge fü r die Guthabenverzinsung werden unter xxx.xxxxx.xxx veröffent- licht verö ffentlicht bzw. können kö nnen telefonisch bei der ebase erfragt werden. Weitergehende Re- gelungen Regelungen zu den Entgelten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschä ftsbedingungen der ebase unter Punkt Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ geregelt.

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Samples: www.leading-cities-invest.de