Common use of Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Clause in Contracts

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- hen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- ten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsver- zeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungs- verzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, at.scalable.capital, vermoegensverwaltung.de

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungenZahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- henhinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- ten standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungs- verzeichnis Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: www.weltsparen.at, www.weltsparen.de, www.umweltbank.de

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- hen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- standar disier- ten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsver- zeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungs- verzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, app.gerd-kommer-capital.de

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungenZahlungen, die über die für die Hauptleistung Hauptleistungen vereinbarten Entgelte hinausge- henhinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- ten standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung Hauptleistungen hinausgehende Zah- lung Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der darin nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungs- verzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: www.cashpresso.com, www.cashpresso.com

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungenZahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- henhinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- ten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis.“ Das Preis- und Leistungsverzeichnis kann unter xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx abgerufen werden. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsver- zeichnis Preis-/Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis /Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungs- verzeichnis Preis-/Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: www.fidor.de

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungenZahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- henhinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- ten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- Preis­ und Leistungsverzeichnis“ (auch verfügbar auf unserer Website unter xxx.xxxxxxxxx.xx). Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- „Preis­ und Leistungsver- zeichnis angegebenen Zinsen Leistungsverzeichnis“ angege­ xxxxx Xxxxxx und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- „Preis­ und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- „Preis­ und Leistungs- verzeichnis Leistungs­ verzeichnis“ aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen Vereinba­ rung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungenZahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- henhinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze Re- gelsätze im standardisier- ten standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch An- spruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsver- zeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungs- verzeichnis Leis- tungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht Ver- brauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilenurtei- len, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: eu-assets.contentstack.com

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Raisin Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungenZahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- henhinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- ten standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Raisin Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungs- verzeichnis Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: www.weltsparen.at

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungender Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Hauptleistungen verein- barten Entgelte hinausge- henhinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- ten standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne einen über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung hinausge- hende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang Preis- aushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungs- verzeichnis Leis- tungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht Ver- brauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilenurtei- len, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen getroffen wurde, die gesetzlichen VorschriftenVor- schriften.

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Samples: www.pfandbriefbank.com

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber gegen­ über Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zah- lungenZahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausge- henhinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisier- ten standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- Preis­ und LeistungsverzeichnisLeis­ tungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- Preis­ und Leistungsver- zeichnis Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf ei- ne eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung Haupt­ leistung hinausgehende Zah- lung Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- Preis­ und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- Preis­ und Leistungs- verzeichnis Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers er- bracht Verbrau­ chers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung Vergü­ tung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: www.vwfs.de