Common use of Zinsen und Entgelte Clause in Contracts

Zinsen und Entgelte. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredi­ te und Leistungen wird auf der Internetseite der Bank unter xxx.xxx.xx bekannt gemacht. Ergänzend gilt das "Preis­ und Leistungsverzeichnis" der Bank. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine ab­ weichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im "Preis­ und Leistungsverzeichnis" sowie die auf der Internetseite der Bank ange­ gebenen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leis­ tungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse er­ bracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergü­ tung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Außerhalb des Privatkundengeschäfts (das heißt ge­ genüber Kunden, die keine Verbraucher sind) bestimmt die Bank die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen (§ 315 BGB). Wird die Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Bank nicht gekündigt, so können Entgelte auf unbestimmte Zeit anfallen.

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Samples: Depotführung, Discount Agreement

Zinsen und Entgelte. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredi­ Kredi- te und Leistungen wird auf der Internetseite der Bank unter xxx.xxx.xx bekannt gemacht. Ergänzend gilt das "Preis­ Preis- und Leistungsverzeichnis" der Bank. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine ab­ ab- weichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im "Preis­ Preis- und Leistungsverzeichnis" sowie die auf der Internetseite der Bank ange­ ange- gebenen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leis­ Leis- tungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse er­ er- bracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergü­ Vergü- tung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Außerhalb des Privatkundengeschäfts (das heißt ge­ ge- genüber Kunden, die keine Verbraucher sind) bestimmt die Bank die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen (§ 315 BGB). Wird die Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Bank nicht gekündigt, so können Entgelte auf unbestimmte Zeit anfallen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zinsen und Entgelte. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredi­ Kredi- te und Leistungen wird werden auf der Internetseite der Bank unter xxx.xxx.xx bekannt gemacht. Ergänzend gilt das "Preis­ „Preis- und Leistungsverzeichnis" der Bank. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine ab­ ab- weichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im "Preis­ „Preis- und Leistungsverzeichnis" sowie die auf der Internetseite der Bank ange­ gebenen angege- benen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leis­ Leis- tungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse er­ er- bracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergü­ tung Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Außerhalb des Privatkundengeschäfts (das heißt ge­ genüber d.h. gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind) bestimmt die Bank die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen (§ entgegenstehen,(§ 315 BGB). Wird die Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Bank nicht gekündigt, so können kön- nen Entgelte auf unbestimmte Zeit anfallen.

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung

Zinsen und Entgelte. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredi­ te Kredite und Leistungen wird werden auf der Internetseite der Bank unter xxx.xxx.xx bekannt gemacht. Ergänzend gilt das "Preis­ „Preis- und Leistungsverzeichnis" der Bank. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine ab­ weichende Vereinbarung abweichende Vereinba- rung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im "Preis­ „Preis- und Leistungsverzeichnis" Leistungsverzeich- nis“ sowie die auf der Internetseite der Bank ange­ gebenen angegebenen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leis­ tungenLeistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse er­ bracht erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilenur- teilen, nur gegen eine Vergü­ tung Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung Verein- barung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Außerhalb des Privatkundengeschäfts Privatkundenge- schäfts (das heißt ge­ genüber d.h. gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind) bestimmt die Bank die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen, sofern keine andere Vereinbarung Vereinba- rung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen entgegenstehen, (§ 315 BGB). Wird die Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Bank nicht gekündigt, so können Entgelte auf unbestimmte Zeit anfallen.

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Samples: General Terms and Conditions