Common use of Zivilgesellschaft Clause in Contracts

Zivilgesellschaft. Die Vertragsparteien erkennen die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft und ihren möglichen Beitrag zum Dialog und zum Kooperationsprozess nach diesem Abkommen an und kommen überein, den wirksamen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft und ihre wirksame Beteiligung zu fördern.

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Samples: www.parlament.gv.at, bilaterales.bmbwf.gv.at

Zivilgesellschaft. Die Vertragsparteien erkennen die Rolle und den Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft Zivilgesellschaft, insbesondere der Wissenschaftler und ihren möglichen Beitrag zum Dialog der Sozialpartner, sowie der Verbindungen zwischen Denkfabriken und zum Sozialpartnern am Dialog- und Kooperationsprozess nach diesem Abkommen im Rahmen dieses Abkommens an und kommen überein, den einen wirksamen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft und ihre deren wirksame und konstruktive Beteiligung sowie Multi-Stakeholder-Partnerschaften zu fördern.

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Samples: www.bundeskanzleramt.gv.at

Zivilgesellschaft. Die Vertragsparteien erkennen die Rolle den möglichen Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft und ihren möglichen Beitrag zum Dialog und zum Kooperationsprozess nach diesem Abkommen an und kommen übereinbemühen sich, den wirksamen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft und ihre wirksame Beteiligung zu fördern.

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Samples: www.parlament.gv.at

Zivilgesellschaft. (1) Die Vertragsparteien erkennen die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft Zivilgesellschaft, insbesondere der Akademiker, und ihren möglichen Beitrag zum Dialog und zum Kooperationsprozess nach diesem Abkommen an und kommen überein, den einen wirksamen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft und ihre deren wirksame Beteiligung zu fördern.

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Samples: eur-lex.europa.eu

Zivilgesellschaft. (1) Die Vertragsparteien erkennen die Rolle und den potenziellen Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft und ihren möglichen Beitrag Zivilgesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, zum Dialog und zum Kooperationsprozess nach diesem Abkommen an und kommen überein, den wirksamen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft und ihre wirksame Beteiligung zu fördern.

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Samples: eur-lex.europa.eu

Zivilgesellschaft. (1) Die Vertragsparteien erkennen die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft Zivilgesellschaft, insbesondere der Akademiker, und ihren möglichen Beitrag zum Dialog und zum Kooperationsprozess nach diesem Abkommen an und kommen überein, den wirksamen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft und ihre wirksame Beteiligung zu fördern.

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Samples: www.parlament.gv.at

Zivilgesellschaft. Die Vertragsparteien erkennen die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft Zivil- gesellschaft und ihren möglichen Beitrag zum Dialog und zum Kooperationsprozess nach diesem Abkommen an und kommen überein, den wirksamen Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft Xxxxxxxxxxx- schaft und ihre wirksame Beteiligung zu fördern.

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Samples: www.wko.at