Zufahrt Musterklauseln

Zufahrt. Die Bausituation muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes Arbeiten ermöglichen.
Zufahrt. Die MHG betreibt im Osten der Landeshauptstadt Hannover einen Binnenhafen, auf dessen Areal sich die Serviceeinrichtungen der Eisenbahn befinden. Das Gleis zum Hafen zweigt mit der Weiche 5 am westlichen Ende des Bahnhofs Misburg von der Güterumgehungsbahn (DB-Strecke 1750) in Richtung Norden ab.
Zufahrt. Die Bausituation muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude ermöglichen.
Zufahrt. Der Pächter darf die vorhandenen Zufahrten unentgeltlich benutzen. Der Unterhalt (Einkiesen, Erstellen von Querabschlägen, Gatter usw.) der Wege / Zufahrten bis zum Stafel ist Sache des Verpächters. Der Unterhalt der alpinternen Vieh- und Dünge- wege ist Sache des Pächters. Weitere Regelungen:
Zufahrt. Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Stras- sen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. Preiskalku- lationen basieren auf Zufahrten, welche für Fahrzeuge mit bis zu 2.50m Breite und 40t Gesamtgewicht geeignet sind.
Zufahrt. Helmholtzstraße, gekennz. Parkfläche im Innenhof, Aufzug vorh. (Ausland) DE 188 369 991 Konto 85 001 522 BLZ 850 000 00 tragen. Das Gesetz ist zugleich neuer Standort für die bewährten Regelungen befristeter Beschäftigungsmöglichkeiten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrich- tungen in der Qualifizierungsphase, die auf der Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG er- lassen wurden und auch nach der Föderalismusreform beibehalten bleiben. Die §§ 57a bis 57f HRG wurden insoweit aufgehoben. Das WissZeitVG enthält also weiterhin die aus dem HRG bekannten Sonderregelungen für die befristete Beschäftigung des (nunmehr allein nach dem SächsHG zu bestimmenden) wissenschaftlichen Personals während der Qualifizierungsphase: Wissenschaftliches Personal, das nicht promoviert ist, kann gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Wiss- ZeitVG bis zu sechs Jahren befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine Befristung bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren zulässig (§ 2 Abs. 1 S. 2 WissZeitVG). Bei einer kürzeren Phase vor Abschluss der Promotion als sechs Jahre verlängert sich der Befristungszeitraum nach der Promotion entsprechend.
Zufahrt. Eine separate Rückführspur für Safety Assist Tests nach Euro NCAP schließt unmittelbar an die Fahrdynamikfläche an. Dazu ist die Dy- namikfläche aus Sicherheitsgründen exklusiv zu buchen. Ein- und Ausfahrt fläche / Handlingkurs Rauasphalt 11 mm Steigungshügel 8 m µ-low Flächen 2,6 m 2,2 m 0,6 m 1,2 m Wende- hammer 26 m 5% Steigung Die Ein- und Ausfahrt zur Schlechtwegstrecke erfolgt über die Ovalbahn.
Zufahrt. Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der Kunde für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit/Location, sowie einen kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Der Kunde kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
Zufahrt. Zum Be- und Entladen kann die Scheuer angefahren werden. Die Scheuer liegt in einem Wohngebiet. Das Anfahren soll daher i.d.R. nicht vor 08.00 Uhr und nicht nach 20.00 Uhr erfolgen.
Zufahrt. Helmholtzstraße, gekennz. Parkfläche im Innenhof, Aufzug vorh. (Ausland) DE 188 369 991 Konto 85 001 522 BLZ 850 000 00 Die Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der TU Dresden, außer den Be- schäftigten der Medizinischen Fakultät. Für die Bereiche des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät gilt die "Dienstvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen im Gelände des Universitätsklinikums" vom 22.09.2006. Ich bitte um aktenkundige Bekanntmachung und Beachtung in Ihrem Verantwor- tungsbereich. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung gez. Hentschel Dezernentin Haushalt, Zentrale Beschaffung und Allgemeine Verwaltung Anlage Die folgende Dienstvereinbarung gilt für die Einführung und Anwendung von optisch- elektronischen Einrichtungen (im Folgendem als Videoüberwachungssysteme bezeichnet) in den Liegenschaften und Räumen der Technischen Universität Dresden.1 Sie gilt für alle Beschäftigten der Technischen Universität Dresden außer den Mitarbeitern der Medizinischen Fakultät. Für die Bereiche des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät der TU Dresden gilt die „Dienstvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen im Gelände des Universitätsklinikums“ vom 22.09.2006 Die Einführung, Nutzung und Veränderung von Videoüberwachungsanlagen für den genannten Geltungsbereich erfolgt generell auf der Grundlage des § 33 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG). Eine Überwachung von Arbeitsräumen der Mitarbeiter sowie Tonaufzeichnungen sind grundsätzlich unzulässig.